Thomas R schrieb:
Es kommt zuerst einmal auf die Leistung der PV-Anlage und ihre Inbetriebnahme, wann (?) an. Wenn sie <=10 kWp hat, braucht für 2022 gar nichts erfasst werden. Ab 2023 dann sogar erst bei > 30 kWp.
Ansonsten gibt es im Netz eine Ausfüllhilfe als PDF: https://assets-gl...88R%20.pdf
DAs ist nicht das Problem.
Ich mache meine PV-Buchhaltung seit ewig imit easy c&t und habe bisher immer die EÜR nahtlos nach Elster übernehmen können.
JETZT geht es nicht mehr - ich habe nämlich 2 Anlagen - eine bleibt voll steuerpflichtig (40 kw) und eine fällt raus. Ich muss daher dazu in der Lage sein, Einnahmen für beide zu buchen denn MWST fällt weiter an.
Also -
für große Anlage: ganz normal MWST und steuerpflichtig und alle Kosten incl Vorsteuer
für kleine Anlage: mit MWSt und Vorsteuer (Ersatzteile/Rep) aber ohne Netto-Erträge und ohne Netto-Kosten
für erstere fehlt das Konto, damit die Erträge in der EÜR in Zeile 93 landen.
edit: natürlich für letztere - denn die kleine Anlage (unter 30 kw) ist steuerfrei gem $3 Abs Nr. 72 EStG
Bearbeitet von wurzel99 am 10.05.2023 17:32:11
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