Ich stehe vor dem Problem, dass ich eine Rechnugn geschrieben habe auf der ich die übliche Umsatzsteuer (19%) auf meine Leistungen berechne, aber auch eine Hotelübernachtung ohne Verpflegung (7%) weiterreichen darf und Verpflegungspauschalen (umsatzsteuerfrei, wenn ich es richtig verstehe) geltend machen darf.
1. Ist die Annahme zur Verpflegungspauschale korrekt?
2. Ist es richtig, Hotel und Verpflegungspauschale sowhl als Einnahme als auch als Ausgabe mitzuverbuchen oder lasse ich beides als Durchleitungsposten ganz außen vor?
3. Muss ich die Rechnungen in drei Einnahmenbuchungen splitten, um sie in ECT zu erfassen oder was schlagt Ihr vor?
Wenn verschieden besteuerte Leistungen in die eigene Rechnung einfließen, wird der für die Leistung übliche Steuersatz verwendet. Nur wenn Du Deinem Kunden die Rechnungen direkt weiterleitest und er die bezahlt, kann er vom reduzierten Steuersatz profitieren -- vorausgesetzt er ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ansonsten macht es für ihn keinen Unterschied. Die Verpflegungspauschale kannst Du natürlich nicht weitergeben.
Ja, bei verschiedenen Sätzen müssen extra Buchungen angelegt werden (so lange ich die seit Ewigkeiten geplanten Buchungsschablonen noch nicht realisiert habe).
Grundsätzlich teil die Nebenleistung steuerlich die Hauptleistung.
Hier ist aber gedanklich ein anderer Ansatz zu bedenken, da Deine Leistung an den Unternehmer nichts mit Deinem betrieblichen Aufwandung zu tun hat.
Die Hotelrechnung, Originalrechnung bleibt bei Dir, geht in Deine Ausgaben mit der entsprechenden USt ein - die Du als VSt ja ertattest bekommst, die Verpflegungspauschale natürlich nur als Brutto=Netto.
In der Rechnung an das Unternehmen tauchen dann 3 Nettobeträge auf (Dienstleistung, Hotel, Verpflegungspauschale) die am Ende mit 19% USt berechnet werden. Diese USt ist ja auch für das Unternehmen VSt, die sie erstattet bekommt.
Als Freiberufler berechne ich persönlich die Verpflegungspauschale nicht extra - sieht blöd aus - sondern habe sie in meinem Stunden- bzw. Tagessatz mit eingerechnet.
Wenn verschieden besteuerte Leistungen in die eigene Rechnung einfließen, wird der für die Leistung übliche Steuersatz verwendet. Nur wenn Du Deinem Kunden die Rechnungen direkt weiterleitest und er die bezahlt, kann er vom reduzierten Steuersatz profitieren -- vorausgesetzt er ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ansonsten macht es für ihn keinen Unterschied.
Danke schonmal. Aber bist Du sicher, dass der Kunde die Rechnugn bezahlen muss, damit das Weitergeben der niedrigen Hotel-USt funktioniert? Ich gebe zwar die Rechnung weiter, zahle sie bislang aber selbst.
Es gibt hier zwei Fälle.
- Behälst Du die Rechnung, dann ziehst Du die gezahlte USt (ggf. 19% und 7% in zwei Teilbuchungen) als Vorsteuer und reichst dann nur die Nettosumme in der Rechnung weiter, die dann insgesamt mit deiner Dienstleistung mit 19% beaufschlagt wird - die ist ja für das Unternehmen zu ziehende Vorateuer. Alle beide bezahlt also nur die Nettobeträge.
- Reichst Du die Original-Hotelrechnung zum begleichen beim Kunden ein, dann ist der Fall für dich da erledigt, vorausgesetzt er bezahlt sie direkt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.
pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo,
muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?
mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier
mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!
mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)
mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.
mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.
Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer auf 1 Jahr gelegt ist
Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?
mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.
Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?
mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?