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Gemischte Umsatzsteuern
Impi
Ich stehe vor dem Problem, dass ich eine Rechnugn geschrieben habe auf der ich die übliche Umsatzsteuer (19%) auf meine Leistungen berechne, aber auch eine Hotelübernachtung ohne Verpflegung (7%) weiterreichen darf und Verpflegungspauschalen (umsatzsteuerfrei, wenn ich es richtig verstehe) geltend machen darf.

1. Ist die Annahme zur Verpflegungspauschale korrekt?
2. Ist es richtig, Hotel und Verpflegungspauschale sowhl als Einnahme als auch als Ausgabe mitzuverbuchen oder lasse ich beides als Durchleitungsposten ganz außen vor?
3. Muss ich die Rechnungen in drei Einnahmenbuchungen splitten, um sie in ECT zu erfassen oder was schlagt Ihr vor?

Danke!
 
mielket
Wenn verschieden besteuerte Leistungen in die eigene Rechnung einfließen, wird der für die Leistung übliche Steuersatz verwendet. Nur wenn Du Deinem Kunden die Rechnungen direkt weiterleitest und er die bezahlt, kann er vom reduzierten Steuersatz profitieren -- vorausgesetzt er ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ansonsten macht es für ihn keinen Unterschied. Die Verpflegungspauschale kannst Du natürlich nicht weitergeben.

Ja, bei verschiedenen Sätzen müssen extra Buchungen angelegt werden (so lange ich die seit Ewigkeiten geplanten Buchungsschablonen noch nicht realisiert habe).
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Grundsätzlich teil die Nebenleistung steuerlich die Hauptleistung.

Hier ist aber gedanklich ein anderer Ansatz zu bedenken, da Deine Leistung an den Unternehmer nichts mit Deinem betrieblichen Aufwandung zu tun hat.

Die Hotelrechnung, Originalrechnung bleibt bei Dir, geht in Deine Ausgaben mit der entsprechenden USt ein - die Du als VSt ja ertattest bekommst, die Verpflegungspauschale natürlich nur als Brutto=Netto.

In der Rechnung an das Unternehmen tauchen dann 3 Nettobeträge auf (Dienstleistung, Hotel, Verpflegungspauschale) die am Ende mit 19% USt berechnet werden. Diese USt ist ja auch für das Unternehmen VSt, die sie erstattet bekommt.

Als Freiberufler berechne ich persönlich die Verpflegungspauschale nicht extra - sieht blöd aus - sondern habe sie in meinem Stunden- bzw. Tagessatz mit eingerechnet.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Impi

Zitat

mielket schrieb:

Wenn verschieden besteuerte Leistungen in die eigene Rechnung einfließen, wird der für die Leistung übliche Steuersatz verwendet. Nur wenn Du Deinem Kunden die Rechnungen direkt weiterleitest und er die bezahlt, kann er vom reduzierten Steuersatz profitieren -- vorausgesetzt er ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ansonsten macht es für ihn keinen Unterschied.


Danke schonmal. Aber bist Du sicher, dass der Kunde die Rechnugn bezahlen muss, damit das Weitergeben der niedrigen Hotel-USt funktioniert? Ich gebe zwar die Rechnung weiter, zahle sie bislang aber selbst.
 
Thomas R
Es gibt hier zwei Fälle.
- Behälst Du die Rechnung, dann ziehst Du die gezahlte USt (ggf. 19% und 7% in zwei Teilbuchungen) als Vorsteuer und reichst dann nur die Nettosumme in der Rechnung weiter, die dann insgesamt mit deiner Dienstleistung mit 19% beaufschlagt wird - die ist ja für das Unternehmen zu ziehende Vorateuer. Alle beide bezahlt also nur die Nettobeträge.

- Reichst Du die Original-Hotelrechnung zum begleichen beim Kunden ein, dann ist der Fall für dich da erledigt, vorausgesetzt er bezahlt sie direkt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

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