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Verpflegung: Pauschale und MWSt?
Impi
Bin ich freiberuflich auf Reise, kann ich ja in der EÜR keine Restaurantkosten geltend machen, sondern arbeite mit Verpflegungsmehraufwand.

In der Umsatzsteuererklärung müsste ich aber nach bisheriger Recherche die USt tatsächlicher Kosten angeben.

Das Problem: Wie bekomme ich das gebucht? AIn einer einzelnen Buchung geht das wohl nicht, also separat. Den Verpflegungsmehraufwand ohne USt zu buchen ist kein Problem, aber wie buche ich dann die USt ohne etwas in die EÜR zu buchen?
 
mielket
Dann einfach den Netto-Betrag mit Minuszeichen vorangestellt und 0% auf dasselbe Konto buchen, als Korrekturbuchung.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Die Verpflegungskostenpauschale wird ohne USt gebucht. Echte Verpflegungskosten können nur im Zusammenhang mit einer Bewirtung von Geschäftskunden geltend gemacht werden (bei 30 % Eigenanteil und 100% Steuerabzug, ticky Buchung)!
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mielket
Hatte ich auch gedacht, aber zur Sicherheit noch mal bei Haufe nachgeschaut:

Zitat

Aus den Verpflegungspauschalen kann der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug beanspruchen (BFH-Urteil v. 7.7.2005, V R 4/03). Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug aus den Verpflegungsaufwendungen geltend zu machen, die während der Geschäftsreise tatsächlich entstanden sind (Abschn. 15.6. Abs. 1 UStAE).

Voraussetzung: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Außerdem muss der Unternehmer selbst als Leistungsempfänger ausgewiesen sein. Bei einer Personengesellschaft kann nur die Personengesellschaft, nicht aber der Gesellschafter die Vorsteuer abziehen. Deshalb ist Voraussetzung, dass die Personengesellschaft in der Rechnung als Leistungsempfänger bezeichnet ist.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Das ist in der Regel aber nur bei Hotelrechnungen möglich. Denn in allen anderen Geschäften, Gaststätten und Restaurants bekommt man keine mit gedrucktem Namen individualisierte Rechnung.

Der Abschn. 15.6. Abs. 1 UStAE bezieht sich auf die sog. "Repräsentationsaufwendungen" wie z.B Geschäftsessen mit Dritten. Hier der vollständige Text:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/378...52_15___6/
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mielket
Weiter unten bei Haufe heißt es aber:

Zitat

Voraussetzung: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Außerdem muss der Unternehmer selbst als Leistungsempfänger ausgewiesen sein. Bei einer Personengesellschaft kann nur die Personengesellschaft, nicht aber der Gesellschafter die Vorsteuer abziehen. Deshalb ist Voraussetzung, dass die Personengesellschaft in der Rechnung als Leistungsempfänger bezeichnet ist.

Wichtig: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto ist die Bezeichnung des Unternehmers nicht erforderlich. Wenn der Unternehmer aufgeführt wird, sollten die Angaben jedoch stimmen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Impi

Zitat

mielket schrieb:

Dann einfach den Netto-Betrag mit Minuszeichen vorangestellt und 0% auf dasselbe Konto buchen, als Korrekturbuchung.


Oh, danke, mir war gar nicht klar, das man da auch negative Beträge buchen kann. Die Korrekturbuchung ist dann über den Netto-Wert ohne USt, oder?
 
Thomas R

Zitat

Wichtig: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto ist die Bezeichnung des Unternehmers nicht erforderlich. Wenn der Unternehmer aufgeführt wird, sollten die Angaben jedoch stimmen.


Hm. Mir wurde gesagt, dass dies für die Rechnungen bei Geschäftsessen Anwendung findet. Da hier ja eh 30% Eigenanteil anfallen, ist das bei Auswärtstätigkeiten m.E. parallel zu den "Verpflegungsmehraufwendungen" zu sehen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Impi
Ich hätte nochmal zwei konkrete Nachfragen. Zu meinem Erstaunen finde ich via Google tatsächlich keine klaren Antworten:

Fall 1: Ich bin freiberuflich verreist, das Hotel mit Frühstück zahlt mein Auftraggeber. Zum Abendessen werde ich von Geschäftspartnern eingeladen. Verliere ich die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand hinsichtlich Frühstück (obwohl ich das Hotel nicht selbst bezahlt habe) und Abendessen?

Fall 2: Ich bin wieder freib. verreist, zahle das Hotel ohne Frühstück selbst und gehe auf einen Kongress, für den kein Eintritt gezahlt wird. Dort gibt es für alle Teilnehmer kostenfreies Mittagessen. Verliere ich anteilig den Verpflegungsmehraufwand?

Mit Begründung oder Quelle wäre genial! Danke schonmal.
 
mielket
Es scheint so zu sein, dass die Pauschale unabhängig von den tatsächlichen Verpflegungskosten ist. § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG gilt wohl nur für Arbeitnehmer. Aber keine Gewähr auf Richtigkeit -- besser Steuerberater fragen!

Die tatsächlichen Kosten werden aber dann interessant, wenn auch noch die Vorsteuer abgezogen werden soll.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Schwieriges Thema. Denn die Lit. bezieht sich immer nur auf Ang. & Arbeitgeber. Ich persönlich (freiberuflicher Berater):
- zahlt der Auftraggeber Hotel & Frühstück > ich kürze die Pauschale
- bin ich auf einem (bezahlen oder nicht) Kongress oder Netzwertreffen > volle Pauschale.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Impi
Danke für Eure Antworten! Ist ja wirklich hart, dass das offenbar tatsächlich nicht eindeutig geregelt ist.
 
mielket
Das sind dann immer so die juristischen Konstrukte, die dann einsetzen: Wenn man "sein eigener Chef" ist und praktisch ein Dienstvertrag mit sich selbst hat, kann man argumentieren, dass wenn man schon Vollpension gebucht hat, man nicht noch mal die Ausgaben pauschal abrechnen darf. Ich mache es wie Thomas R, auch weil es moralisch richtig ist und ich nicht von Lücken für Privilegierte profitieren will. Und man sieht ja an Cum-Ex, dass nicht alles was nicht explizit verboten ist, auch erlaubt ist.
 
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
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