Hallo zusammen,
ich versuche gerade, durchzurechnen, wie ich steuerlich dastehe, wenn ich nicht mehr umsatzsteuerpflichtig wäre.
Kann mir jemand sagen, wie die EÜR dann aussehen muss?
Wird eben einfach bei keiner Buchung die U-Steuer angegeben, so dass in der Summe Brutto Netto entspricht?
LG Stefan
PS
Und wie sieht dann die Umsatzsteuererklärung aus, die man meines Wissens nach trotzdem abgeben muss? ET&C spuckt mir ,bis auf die persönlichen Daten oben, ein leeres Blatt aus ...
Bearbeitet von StefanZ am 09.11.2024 11:09:45
1) Wenn der nach § 19 UStG ermittelte Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, kann also die Kleinunternehmerregelung angewendet werden.
2. Ausnahme:
Wenn man Umsätze § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG innergemeinschaftliche Erwerbe (= Einkauf von Waren aus einem anderen EU-Staat), nach § 13b Abs. 5 UStG (Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte aus dem Auland) und § 25b Abs. 2 UStG (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte) hat, besteht auch für Kleinunternehmer weiterhin eine Abgabepflicht.
Ich würde in der*.ini die Umsatzsteuersätze auf 0 setzen, damit man dies bei der Buchung nicht in der Auswahl jedes mal auf 0 stellen muss. Maßgeblich ist ja nur der Bruttoumsatz. Kleinunternehmer zu sein ist m.E. nur dann sinnvoll, wenn man keine oder nur kaum Ausgaben für das Geschäft hat. Denn nur dann hat man ja keine Vorsteuer, die man ja gegen die Umsatzsteuer gegenrechnen kann.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Man kann (sollte) die Sätze auch unter Einstellungen -> Finanzamt auf 0 setzen.
Wichtig ist, dass alle Einnahmen auf EÜR-Feld (1)111 landen.
Kleinunternehmer zu sein lohnt sich insbesondere, wenn der Anteil der Betriebsausgaben, den man vom Umsatz zahlt, klein ist und wenn man direkt an Endverbraucher verkauft bzw. leistet (oder wenn die nachfolgende Wertschöpfungskette bis zum Endverbraucher nur andere Kleinunternehmer enthält).
Danke für euere Antworten. In den Turbulenzen der letzten Wochen geriet dieser Threat fast in Vergessenheit, sorry dafür.
Jetzt bin ich aber wieder am Thema dran.
Es ist Aussenstehenden schwer zu vermitteln: Als Künstler verdiene ich so gut wie nichts und muss abhängig beschäftigt zuverdienen. Da ich auf Anraten meines ehemaligen Steuerberaters auf Vorsteuerabzug optiert habe, zahle ich für mein 300 qm Atelier reichlich Umsatzsteuer, die ich mir nur zu einem kleinen Teil zurückholen kann.
Ich habe jetzt mal versucht, eure Ratschläge in EC&T umzusetzen. In der EÜR landet alles sauber in Feld 111, ausser der Privatanteil für Telefon und eine Rückerstattung der U-Steuer vm Vorjahr.
Die Umsatzsteuererklärung bleibt leer, bis auf Zeile 37:"Summe der Steuer" 0,00 € auf.
Ist das so richtig??
LG S.
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?