privater PKW ins Betriebsvermögen
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elkestoltze |
Geschrieben am 15.01.2007 20:30:26
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Hallo Buchungsprofis,
ich muss mein Auto ins Betriebsvermögen übernehmen und habe dazu den Wert auch schon schätzen lassen. Wie und wohin buche ich dies nun? Muss ich einen entsprechenden Betrag in die Kasse oder Bank legen? Was passiert mit der MWSt.?
Mein Steuerberater sagte, das sei eine Privateinlage, aber mit dieser Aussage alleine komme ich nicht klar.
Grüße aus Karlsruhe
Elke |
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Thomas R |
Geschrieben am 17.01.2007 12:45:11
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Hierüber hatten wir schon einige Posts
https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=377
https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=315
Die gezahlte USt beim damaligen Kauf kann nicht als VSt gezogen werden.
Wenn dann noch Fragen sind ...
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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elkestoltze |
Geschrieben am 22.01.2007 15:44:32
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Vielen Dank für die Antwort.
Das Thema mit der Vorsteuer wußte ich schon. Meine Frage ist wahrscheinlich zu profan:
ich habe im Programm den Wert des Fahrzeugs als Privateinlage gebucht und dieser Buchung ein k vorangestellt. Jetzt habe ich logischerweise den Betrag virtuell in meiner Kasse liegen. Ich kann nicht ganz glauben, dass das richtig ist.
Gibt es darauf auch eine Antwort?
Vielen Dank schonmal für Kommentare.
Elke Stoltze |
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Thomas R |
Geschrieben am 22.01.2007 18:21:29
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Hm. In der EÜR gibt es keine Privateinlage, wir haben ja keine doppelte Buchführung.
Das einzige was mit deinem Auto passiert (wenn > 50% betrieblich genutzt) ist bei den Ausgaben
- die laufenden Kosten wie Betriebsstoff, Ersatzteile, Reparatur etc.
- am Jahresende die monatsgenaue Abschreibung (wenn unter 6 Jahre)
und unter den Einnahmen
- die 1% Regel des Neukaufwertes.
Bearbeitet von Thomas R am 22.01.2007 18:22:41
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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elkestoltze |
Geschrieben am 30.01.2007 16:24:33
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Super, vielen Dank.
Statt 1%-Regelung greift dann sicher mein Fahrtenbuch, welches ich führe, oder?
Nochmals Danke.
Elke
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Thomas R |
Geschrieben am 30.01.2007 23:35:56
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Das geht natürlich auch, ist eben sehr aufwändig.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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Thom@s |
Geschrieben am 11.02.2007 15:41:28
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
In der EÜR gibt es keine Privateinlage...
Dem schließe ich mich nur bedingt an.
Dies mag bei Geldmitteln zutreffen, NICHT aber bei Vermögensgegenständen.
Bei Privateinlage von Vermögensgegenständen ist eine Inventarisierung** als betriebliches Anlagevermögen vorzunehmen und der Aufwand als Betriebsausgabe in der EÜR zu führen.
Siehe auch http://www.gruenderlexikon.de/private...e-574.html
** GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) sind dabei in einem separaten Verzeichnis zu führen.
Bearbeitet von Thom@s am 11.02.2007 16:01:00
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