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Saldo der Abschlussposten
TomTom
Hallo,
bin erst neu in dieser Materie und muss jetzt mein Jahr 2006 auf die Reihe kriegen (erstes Mal EÜR), daher ein paar Fragen:

Wohin buche ich die quartalsmäßigen Saldo der Abschlussposten meiner Bank?
Unter "Übrige Betriebsausgaben"?

Ein USB-Stick für 27,00 Euronen, kommt der unter "Aufwendungen für Geringfügige Wirtschaftsgüter" oder "Büromaterial"?

Ich habe einen Kellerraum zum Büro und Präsentationsraum ausgebaut (mein Eigentum), kann ich mir hierfür eine Miete ansetzen? Ich dachte Warmmiete incl. Telefon 3,00 Euronen pro qm. Wäre sowas steuerlich o.k. und wird dann gebucht unter: "Miete/Pacht für Geschäftsräume".

Danke im Voraus für die Antworten.Pfft
 
robert wiegner

Zitat

Wohin buche ich die quartalsmäßigen Saldo der Abschlussposten meiner Bank? Unter "Übrige Betriebsausgaben"?

Du meinst Kontoführungsgebühren? Wenn es ein (mehr oder weniger) reines Geschäftskonto ist, würde ich es unter "Übrige Betriebsausgaben" buchen. Falls Privat- oder Gemischtkonto nur als Pauschale in der Einkommensteuererklärung.

Zitat

Ein USB-Stick für 27,00 Euronen, kommt der unter "Aufwendungen für Geringfügige Wirtschaftsgüter" oder "Büromaterial"?

Wenn ich mich richtig erinnere, haben GWGs nicht nur eine Obergrenze (410 EUR), sondern auch eine Unergrenze (100 EUR ??). Irgendwo gabs hier auch schon Beiträge, in denen das auftauchte. Also: Büromaterial.

Zitat

Ich habe einen Kellerraum zum Büro und Präsentationsraum ausgebaut (mein Eigentum), kann ich mir hierfür eine Miete ansetzen? Ich dachte Warmmiete incl. Telefon 3,00 Euronen pro qm. Wäre sowas steuerlich o.k. und wird dann gebucht unter: "Miete/Pacht für Geschäftsräume".


Miete/Pacht ginge nur, wenn es einen eigenen Mietvertrag/eigene Mietzahlungen gäbe. Ist es ein Raum in Deinem eigenen Haus? Dann gilt das, was für Arbeitszimmer gilt. Bedingung: Nachweisbar ausschließlicher (bzw. größer 50%) Erwerbsort. AfA über die Räume selbst mit Anteil am Gebäude. Erwerbskosten, davon anteilig Gebäude, davon anteilig der Raum, davon 2% pro Jahr (Ich glaub, so war die Formel).

Was Du jedoch als Betriebsausgabe buchen kannst, sind quadratmetermäßige Anteile aller Betreiebskosten des Hauses (Strom, Wasser, Heizung (jeweils auch zugehörige Instandsetzungs u. Montagekosten), Müll, Gebühren etc.

Da gabs auch schon ein paar Beiträge zu. Zudem würde ich mich auch noch anders informieren. Für Arbeitszimmer eignet sich ganz gut das jähriche Steuerheft von "Stiftung Warentest" zum Beispiel. Oder Du fragst den FAler Deines Vertrauens.
Bearbeitet von robert wiegner am 16.01.2007 15:47:55
 
TomTom
Danke für die schnelle Antwort.

Also der Raum ist nachweisbar nur als Erwerbsort da.
Die Anschaffungskosten sind ja noch nachvollziehbar, wenn ich also den anteiligen Prozentsatz errechnet habe, wie wird dieser dann in EC&T gebucht.

Die anteiligen Betriebskosten buche ich dann unter "Übrige Betriebsausgaben"? Ist das korrekt?

Nochmals Dank für Hilfe.Pfft
 
robert wiegner

Zitat

Also der Raum ist nachweisbar nur als Erwerbsort da.
Das trifft nicht ganz das Problem. Es geht nicht in erster Linie darum, ob der Raum auch für was anderes genutzt wird/werden kann, sondern darum, ob er nachweislich Mittelpunkt Deiner Tätigkeit ist.
Bei Mietobjekten wäre das anders. Du könntest einen Showroom haben, den Du nur 3x im Jahr brauchst. Betriebliche Ausgabe. Kein Problem. Aber Arbeitszimmer im eigenen Haus/eigener Wohnung ist strenger.

Zitat

Die Anschaffungskosten sind ja noch nachvollziehbar, wenn ich also den anteiligen Prozentsatz errechnet habe, wie wird dieser dann in EC&T gebucht.
Ich weiß grad nicht, wie die Buchungskategorie in ECuT lautet, im Ergebnis muß es aber im EÜR-Formular in der Zeile 31 Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschl. AfA und Schuldzinsen) landen (Feld 172 ... zumindest im 2005er Formular).

Und was den Prozentsatz angeht: Das hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab. Direkter Kaufpreis des Hauses als Grundlage gilt sicher nur, wenn Kaufpreis zeitnah (also nicht 10 Jahre her und jetzt Arbeitszimmer eingerichtet). Dazu ist, wenn ich mich richtig erinnere, nicht wirklich eindeutig geklärt, in welchem Verhältnis Gebäude zu Grundstück steht. Und die AfA fürs Arbeitszimmer bezieht sich wirklich nur auf eine errechneten Gebäudeanteil an den Kosten.
Falls Neuerwerb gelten übrigens auch Notarkosten, Gerichtsgebühren und der ganze Schores mit zu den Erwerbskosten. Da wärs wirklich sinnvoll, für den konkreten Fall nochmal einen Profi zu fragen. Ich kann Dir halt nur als Anregung sagen, wie ich es kenne.

Und was die Anerkennung des Arbeitszimmers als Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit angeht: im Falle von Differenzen mit dem FA könnte es hilfreich sein, für den Raum eine Betriebsinhaltsversicherung (= Hausrat für Betrieb ... kann ggf. sogar innerhalb der privaten Hausratvers. angesiedelt sein, Vereinbarungssache) zu haben oder -- momentan ja aktuell -- eine GEZ-Zahlung für einen betrieblich genutzten PC ;o))


Zitat

Die anteiligen Betriebskosten buche ich dann unter "Übrige Betriebsausgaben"?
Die müssen auch darein -> Zeile 31, Feld 172.

Alles imho natürlich ;o)
Bearbeitet von robert wiegner am 16.01.2007 22:00:36
 
TomTom
Danke für die umfangreichen Infos, haben mir schon mal sehr weitergeholfen.

Da werde ich mich mal noch einmal schlau machen müssen, betreffs Arbeitszimmer, Haus ist ja nun schon länger, mehr als 15 Jahre, in meinem Besitz.

Wie ist das eigendlich, wenn man den (hoffentlich) netten FA-Menschen danach befragt, wie so etwas sich wie verhält.
Oder haben die dann gleich mal neben deinen Namen ein kleines Kreuzchen, wegen besonderer Prüfungswürdigkeit Shock oder so.
Hat da jemand mit Erfahrung?

Wenn noch jemand etwas zum Absetzen der Arbeitszimmer weiß, immer her mit den Infos, vorab schon mal vielen, vielen Dank.
Übrigens selten, dass man in einem Forum so schnelle und kompetente Hilfe erhält, finde ich Klasse und musste das jetzt auch mal sagen Pfft
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
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kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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