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Abschreibung von Waren wg. Verderb
Uta
Hallo,
ich habe schon gemerkt, daß Warenwirtschaft nicht so Eure Sache ist, aber vielleicht kann mir ja doch einer weiter helfen?!
Ich habe einen kleinen Fischhandel angefangen. Da kann allerhand Zeug nicht verkauft werden und muß entsorgt werden.
Ich führe eine Wareneingangs-/ausgangsliste, aber wie stellt sich das in meinen Buchungen dar? Und wie wirkt sich das auf USt und VSt aus, wenn ich angekaufte Ware nicht verkaufen kann?? Muß ich das überhaupt buchen?
Gruß Uta
 
Dicketreiber
Hm, ich will es mal versuchen. Ganz langsam Schritt für Schritt.Vielleicht weiß aber auch jemand anderster mehr wie ich.

Bei ist der Fisch Umlaufvermögen.

Die buchst in beim Einkauf ganz normal (Ware, Rohstoffe etc.) und kannst die VoSt geltend machen.

Wenn du Fisch verkaufst, dann sind das Umsatzerlöse (USt-pflichtige BE).

Wenn du jetzt Ware wegschmeißen musst, weil er verderblich ist, dann entsteht dir ein Verlust. Den dir erstaml keiner ersetzt.

Ich denke mal, du mußt deinen Verlust so in die Verkaufspreise mit einkalkulieren, dass der Fisch den du verkaufst, den Verlust mit auffängt. Das ist natürlich am Anfang schwer, denn man hat keine Erfahrung.
Aber ich denke, das ist der richtige Weg.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

Ein Schraubenhersteller kann im Jahr viele viele Schraubern herstellen, aber aufgrund von Schwund / Ausschuss kann er nur 98 % seiner Produktion verkaufen. Also muss auch er sein VK so kalkulieren, dass der Schwund / Ausschuss bezahlt wird.


Doch ja, ich denke ich bin richtig. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Denn solche "Probleme" hab ich Gott sei Dank nicht.


Bearbeitet von Dicketreiber am 17.01.2007 19:38:37
 
http://Chrissis-Bike-Parts.hood.de.
Laurius
Denke eher, da gibt es Richtlinien.
FAler auf jeden Fall fragen - sonst kommst Du evtl. "in Teufels Küche".
Warum: Du könntest ja immer sagen, der Fisch wäre Dir schlecht geworden und hast ihn doch verkauft (Schankverlust ist hier ein kleiner Hinweis!).
Bin ´mal auf andere Meinungen gespannt.
Gruß
Laurius
 
robert wiegner
Ja, ich denke auch, daß es da Regularien gibt. Aber der Dicketreiber hat natürlich auch recht, zielte die Eingangsfrage doch auch ein wenig auf "Verlust geltend machen" ... und ich glaube, das gibt es nicht. Es ist halt einfach Verlust und fertg. Die Sache mit dem Schankverlust zielt ja mehr auf das Problem ab, daß der Warenverkauf "gezapftes Bier" nicht wirklich kontrollierbar ist. Wenn der Wirt nun Ausgaben für 1.000 Liter Bier geltend macht, aber auf der Einnahmenseite nur 800 Liter als verkauft angibt, sagt das FA "Moooment, Du willst uns betuppen, bis 5% is okay, 20% glauben wir nicht. Du hast mehr verkauft und lügst!" Und sowas ähnliches wird es mit Sicherheit in allen Bereichen mit "verderblicher" Ware geben.

Wenn ich auf eine Grafikkarte latsche (was hoffentlich nicht oft vorkommt) wird sie mit entsprechendem Vermerk aus dem Warenlager ausgebucht. Wäre es eigenbenutzt, dann aus dem GWG- oder AfA-Verzeichnis und dort abgeschrieben. Aber es passiert selten. Nachweisbare Einzelfälle.

Wenn Du alle zwei Tage eine Kiste Edelhering entsorgen mußt, wird es bestimmt auch einen Durchschnittssatz dafür geben.

Aber den Verlust hast Du halt einfach.


Bearbeitet von robert wiegner am 18.01.2007 10:52:26
 
Dicketreiber
Wie ich schon geschrieben habe, habe ich davon gar keine Ahnung.

Aber das was die anderen geschrieben haben, hört sich auch ganz logisch an.

Bin mal gespannt, ob jemand die richtige Antwort hat und sie hier mitteilt. Man lernt ja nie aus.

 
http://Chrissis-Bike-Parts.hood.de.
Thomas R
Da wir ja keine doppelte Buchführung betreiben, führen wir ja keine Wareneingangs- und Ausgangskonten auf denen wir auch "Verluste" buchen könnten.

Ich persönlich würde zur Kalkulation meiner Preise eine Zeit lang parallel Inventarlisten führen.

Das Finanzamt hat übrigens eine sogenannte Richtsatzsammlung. Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO).

So wird z.B. bei einem Cafe geprüft wie viel Zucker gekauft und wie viele Tassen Kaffee verkauft wurden.

Ich hänge mal die Richtsatzsammlung an, da kann jeder für seinen Bereich prüfen was vom Einkauf wieder Verkauft werden muß. ;-)

[url]http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/
Betriebspruefung/Richtsatzsammlung/001__1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf[/url]

Bearbeitet von Thomas R am 28.01.2007 21:46:05
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Phrixos-IT
Also ich würde wiefolgt vorgehen:
1. Für alle Ware die wegen Verderbs in den Müll geht einen Beleg mit Menge und Datum erstellen.

2. Konto bei den Ausgaben anlegen: Das ich mit dem Titel Abschreibungen HGB §254 Abs. 3 versehen würde und auf dieses würde ich die Belege verbuchen mit dem Einkaufspreis ohne Steuer.

Auf welche Formularposition das in das Einnahmenüberschußformular dann muß, muß ich jetzt passen, evtl. beim FA. nachfragen. Könnte mir auch ein Aulösen durch Buchung einer Umsatzsteuerfreien Einnahme in selber Höhe vorstellen. Denn als Kosten hast Dus ja beim Buchen der Eingangsrechnung schon geltend gemacht und 2x geltend machen geht nicht.
-------------------------------------
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Dicketreiber
@ Phrixos-IT

Also der § 254 III HGB kann es nicht sein. Denn 1. gibt es keinen Abs. 3 und 2. bezieht sich der 254er auf die Steuerliche Abschreibung, wenn ich mich richtig entsinne.

Ich denke du meinst den § 253 III HGB. Aber der bezieht sich auf die Bewertung des UV am Bilanzstichtag. Aber da hier nix mehr zu bewerten ist. Kann der das also auch nicht sein. Oder wird der "vergammelte" Fisch bewertet??Wink

 
http://Chrissis-Bike-Parts.hood.de.
Uta
Vielen Dank, für diese unerwartet zahlreichen Hilfeleistungen!!!

Ich habe inzwischen beim FA nachgefragt.

Meine Frage bezog sich eigentlich wirklich auf das buchungstechnische Problem und das habe ich, laut denen bei der einfachen Buchführung gar nicht! Nur bei der bilanzierenden Buchhaltung muß ich ja jedem Buchwert einen Gegenwert zuordnen.
Also die vom FA meinten auch, daß nicht verkaufte Ware eben meinen Gewinn mindere und das ist auch schon alles.
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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