13.09.2026 21:07:52
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 3

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,337
· Neuestes Mitglied: pandi12
Foren Themen
Neueste Themen
· Version 3.11
· Registriercode nicht...
· ECT 3.9 (Mac): Druck...
· §13b / Reverse Char...
· Programmfehler im EÃ...
Heißeste Themen
Keine Themen erstellt
Thema ansehen
   Thema drucken
Abschreibung von Waren wg. Verderb
Uta
Hallo,
ich habe schon gemerkt, daß Warenwirtschaft nicht so Eure Sache ist, aber vielleicht kann mir ja doch einer weiter helfen?!
Ich habe einen kleinen Fischhandel angefangen. Da kann allerhand Zeug nicht verkauft werden und muß entsorgt werden.
Ich führe eine Wareneingangs-/ausgangsliste, aber wie stellt sich das in meinen Buchungen dar? Und wie wirkt sich das auf USt und VSt aus, wenn ich angekaufte Ware nicht verkaufen kann?? Muß ich das überhaupt buchen?
Gruß Uta
 
Dicketreiber
Hm, ich will es mal versuchen. Ganz langsam Schritt für Schritt.Vielleicht weiß aber auch jemand anderster mehr wie ich.

Bei ist der Fisch Umlaufvermögen.

Die buchst in beim Einkauf ganz normal (Ware, Rohstoffe etc.) und kannst die VoSt geltend machen.

Wenn du Fisch verkaufst, dann sind das Umsatzerlöse (USt-pflichtige BE).

Wenn du jetzt Ware wegschmeißen musst, weil er verderblich ist, dann entsteht dir ein Verlust. Den dir erstaml keiner ersetzt.

Ich denke mal, du mußt deinen Verlust so in die Verkaufspreise mit einkalkulieren, dass der Fisch den du verkaufst, den Verlust mit auffängt. Das ist natürlich am Anfang schwer, denn man hat keine Erfahrung.
Aber ich denke, das ist der richtige Weg.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

Ein Schraubenhersteller kann im Jahr viele viele Schraubern herstellen, aber aufgrund von Schwund / Ausschuss kann er nur 98 % seiner Produktion verkaufen. Also muss auch er sein VK so kalkulieren, dass der Schwund / Ausschuss bezahlt wird.


Doch ja, ich denke ich bin richtig. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Denn solche "Probleme" hab ich Gott sei Dank nicht.


Bearbeitet von Dicketreiber am 17.01.2007 20:38:37
 
http://Chrissis-Bike-Parts.hood.de.
Laurius
Denke eher, da gibt es Richtlinien.
FAler auf jeden Fall fragen - sonst kommst Du evtl. "in Teufels Küche".
Warum: Du könntest ja immer sagen, der Fisch wäre Dir schlecht geworden und hast ihn doch verkauft (Schankverlust ist hier ein kleiner Hinweis!).
Bin ´mal auf andere Meinungen gespannt.
Gruß
Laurius
 
robert wiegner
Ja, ich denke auch, daß es da Regularien gibt. Aber der Dicketreiber hat natürlich auch recht, zielte die Eingangsfrage doch auch ein wenig auf "Verlust geltend machen" ... und ich glaube, das gibt es nicht. Es ist halt einfach Verlust und fertg. Die Sache mit dem Schankverlust zielt ja mehr auf das Problem ab, daß der Warenverkauf "gezapftes Bier" nicht wirklich kontrollierbar ist. Wenn der Wirt nun Ausgaben für 1.000 Liter Bier geltend macht, aber auf der Einnahmenseite nur 800 Liter als verkauft angibt, sagt das FA "Moooment, Du willst uns betuppen, bis 5% is okay, 20% glauben wir nicht. Du hast mehr verkauft und lügst!" Und sowas ähnliches wird es mit Sicherheit in allen Bereichen mit "verderblicher" Ware geben.

Wenn ich auf eine Grafikkarte latsche (was hoffentlich nicht oft vorkommt) wird sie mit entsprechendem Vermerk aus dem Warenlager ausgebucht. Wäre es eigenbenutzt, dann aus dem GWG- oder AfA-Verzeichnis und dort abgeschrieben. Aber es passiert selten. Nachweisbare Einzelfälle.

Wenn Du alle zwei Tage eine Kiste Edelhering entsorgen mußt, wird es bestimmt auch einen Durchschnittssatz dafür geben.

Aber den Verlust hast Du halt einfach.


Bearbeitet von robert wiegner am 18.01.2007 11:52:26
 
Dicketreiber
Wie ich schon geschrieben habe, habe ich davon gar keine Ahnung.

Aber das was die anderen geschrieben haben, hört sich auch ganz logisch an.

Bin mal gespannt, ob jemand die richtige Antwort hat und sie hier mitteilt. Man lernt ja nie aus.

 
http://Chrissis-Bike-Parts.hood.de.
Thomas R
Da wir ja keine doppelte Buchführung betreiben, führen wir ja keine Wareneingangs- und Ausgangskonten auf denen wir auch "Verluste" buchen könnten.

Ich persönlich würde zur Kalkulation meiner Preise eine Zeit lang parallel Inventarlisten führen.

Das Finanzamt hat übrigens eine sogenannte Richtsatzsammlung. Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO).

So wird z.B. bei einem Cafe geprüft wie viel Zucker gekauft und wie viele Tassen Kaffee verkauft wurden.

Ich hänge mal die Richtsatzsammlung an, da kann jeder für seinen Bereich prüfen was vom Einkauf wieder Verkauft werden muß. ;-)

[url]http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/
Betriebspruefung/Richtsatzsammlung/001__1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf[/url]

Bearbeitet von Thomas R am 28.01.2007 22:46:05
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Phrixos-IT
Also ich würde wiefolgt vorgehen:
1. Für alle Ware die wegen Verderbs in den Müll geht einen Beleg mit Menge und Datum erstellen.

2. Konto bei den Ausgaben anlegen: Das ich mit dem Titel Abschreibungen HGB §254 Abs. 3 versehen würde und auf dieses würde ich die Belege verbuchen mit dem Einkaufspreis ohne Steuer.

Auf welche Formularposition das in das Einnahmenüberschußformular dann muß, muß ich jetzt passen, evtl. beim FA. nachfragen. Könnte mir auch ein Aulösen durch Buchung einer Umsatzsteuerfreien Einnahme in selber Höhe vorstellen. Denn als Kosten hast Dus ja beim Buchen der Eingangsrechnung schon geltend gemacht und 2x geltend machen geht nicht.
-------------------------------------
Phrixos-IT
Webhosting, Webdesing, IT-Dienstleistungen
http://www.phrixos-it.de
 
www.phrixos-it-shop.de
Dicketreiber
@ Phrixos-IT

Also der § 254 III HGB kann es nicht sein. Denn 1. gibt es keinen Abs. 3 und 2. bezieht sich der 254er auf die Steuerliche Abschreibung, wenn ich mich richtig entsinne.

Ich denke du meinst den § 253 III HGB. Aber der bezieht sich auf die Bewertung des UV am Bilanzstichtag. Aber da hier nix mehr zu bewerten ist. Kann der das also auch nicht sein. Oder wird der "vergammelte" Fisch bewertet??Wink

 
http://Chrissis-Bike-Parts.hood.de.
Uta
Vielen Dank, für diese unerwartet zahlreichen Hilfeleistungen!!!

Ich habe inzwischen beim FA nachgefragt.

Meine Frage bezog sich eigentlich wirklich auf das buchungstechnische Problem und das habe ich, laut denen bei der einfachen Buchführung gar nicht! Nur bei der bilanzierenden Buchhaltung muß ich ja jedem Buchwert einen Gegenwert zuordnen.
Also die vom FA meinten auch, daß nicht verkaufte Ware eben meinen Gewinn mindere und das ist auch schon alles.
 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

34,059,533 eindeutige Besuche