*** AfA und MwSt Problem ***
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Olli |
Geschrieben am 05.05.2005 20:04:29
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Folgende Situation:
Ich habe eine Rechnung bekommen. Den Betrag möchte ich laut Absprache mit dem Rechnungsteller aber erst später zahlen.
Nun möchte ich aber A: die Vorsteuer schon mal geltend machen, das darf man ja auch bei IST-Besteuerung (auch wenn es nicht gern gesehen wird, aber es ist erlaubt)
Und B: möchte ich gern einige Wirtschaftsgüter (Maschinen und Geräte über 410 Euro) dieser Rechnung als "Afa'a" anlegen.
Und nun habe ein Problem:
Ich buche nun die einzelnen Posten der Rechung ein (das muss ich weil nicht alles Maschinen sind, sondern ein paar Dinge sind auch Verbrauchsmaterialien).
Bei den Maschinen gebe ich z.B. brav 3 Jahre Abschreibung ein.
Dann bucht EC&T aber auch die Umsatzsteuer auf drei Jahre, das heisst sie wird nicht in voller Höhe im Buchungsmonat ausgewiesen. Die Vorsteuer kann ich mir aber unabhängig von AfA sofort und in voller Höhe vom FA wiederholen.
Abgeschrieben werden muss ja nur der reine Nettobetrag der Maschine.
Wie bekomme ich das korrekt gebucht? Hat jemand eine Idee?
Danke, Olli
Bearbeitet von Olli am 05.05.2005 20:05:55
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mielket |
Geschrieben am 06.05.2005 05:21:14
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Ich bin immer wieder verblüfft, was alles geht. Sich VST vom Finanzamt zurückholen, die man noch garnicht an den Lieferanten gezahlt hat?
Ok, also da würde ich so vorgehen, dass ich den Betrag brutto buche mit Steuer und danach den Nettobetrag ohne Steuer und mit negativem Vorzeichen. Mit diesem Trick kannst Du reine UST oder VST buchen.
Aber später nicht vergessen nur den Nettobetrag (diesmal mit positivem Vorzeichen) zu buchen, sonst holst Du Dir die VST ja doppelt wieder. |
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Olli |
Geschrieben am 06.05.2005 10:44:59
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Registriert am: 05.05.2005
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Mit den "Minusvorzeichen" hab ich noch gar nicht experimentiert. Probier ich nachher mal. Bei der Gelegenheit: Ein kleines Häkchen für Brutto oder Nettoeingaben wäre nicht schlecht. Zur Zeit kann man ja nur Bruttobuchungen eingeben.
Oftmals habe ich aber Rechnungen mit mehreren Posten, die ich einzeln buchen möchte. Da die Einzelposten oftmals nur in Netto ausgewiesen sind, muß ich vorher immer erst die MwSt. für jeden Posten einzeln ausrechnen. Einfacher wäre dann man könnte gleich netto eingeben.
Thema Vorsteuer:
Man kann sich die Vorsteuer in dem Moment wiederholen, in dem eine ordentliche Rechnung vorliegt, egal wann man die Rechnung letzlich bezahlt.
Bei größeren Betrieben die der sog. SOLL-Besteuerung unterliegen, geht es sogar nur so. Die haben allerdings auch das Problem, dass die Umsatzsteuer schon dann fällig wird, sobald sie selber eine Rechnung geschrieben haben - egal wann der Kunde letztlich zahlt. Sie müssen diese Umsatzsteuer schon ans FA überweisen obwohl das Geld noch gar nicht eingetrieben ist. Ab 30000 Euro Gewinn fällt übrigens jeder in die SOLL-Besteuerung!
Die Opposition will das ändern, indem die Umsatz- und Gewinne hochgesetzt werden, damit auch größere Handwerksbetriebe etc. wieder die SOLL-Besteuerung machen dürfen. Im letzten Jahr sind etliche Betriebe pleite gegangen, weil sie die Umsatzsteuer schon bezahlt haben aber die Kunden die Rechnungen nicht bezahlt haben. Ruckzuck ist man dann finanziell am Ende. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aber z.Zt. abgelehnt. (Wahrscheinlich wollen die einen Rekord in Firmenpleiten aufstellen).
Wieder zurück zu uns "kleinen Krautern". Das was ich da gemacht habe, mache ich aber auch nur ganz selten. Und nur dann wenn ich eine größere Rechnung bekommen habe. So verschaff ich mir in Durststrecken ein wenig Liquidität. Ich muß die Vorsteuer ja irgendwann eh wieder zurückzahlen. Das FA wird auch nicht geschädigt, da der Rechnungsschreiber die Umsatzsteuer ja schon mit dem Schreiben der Rechnung abführen muss (siehe oben). Man selber gerät aber schnell durcheinander und weiss evtl. später nicht mehr, ob die Rechnung schon "umsatzsteuermässig" bebucht wurde oder noch nicht. Es besteht die Gefahr, dass man sich die Vorsteuer zweimal holt. Wenn das mal ein Betriebsprüfer entdeckt, wird er einem das gesamte Büro auseinandernehmen. Darum markiere ich solche Rechnungen auch ganz deutlich, damit ich später keine Vorsteuer mehr darauf geltend mache.
Normalerweise buche ich aber erst, wenn das Geld wirklich abgegangen oder eingegangen ist. Solange man darf, sollte man die IST-Besteuerung also wahrnehmen! (Die MUSS übrigens immer beantragt werden, ansonsten SOLL-Besteuerung!!!)
P.S.: Das mit dem AfA Problem war gar keins. War mein Fehler. EC&T bucht die Vorsteuer tatsächlich bei der ersten Buchung aus und bucht dann über die nächsten Jahre korrekt den Nettowert!
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germo |
Geschrieben am 31.05.2005 14:34:15
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Olli geschrieben:
Bei der Gelegenheit: Ein kleines Häkchen für Brutto oder Nettoeingaben wäre nicht schlecht. Zur Zeit kann man ja nur Bruttobuchungen eingeben.
Oftmals habe ich aber Rechnungen mit mehreren Posten, die ich einzeln buchen möchte. Da die Einzelposten oftmals nur in Netto ausgewiesen sind, muß ich vorher immer erst die MwSt. für jeden Posten einzeln ausrechnen. Einfacher wäre dann man könnte gleich netto eingeben.
Das würde ich auch voll begrüßen, da ich auch immer mit dem Taschenrechner "hochrechnen" muss.
Gruß, Germo |
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mielket |
Geschrieben am 04.06.2005 20:07:34
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Registriert am: 08.02.2005
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Bis ich das richtig gelöst habe, probier doch mal dafür einen Privat-Split einzurichten (unter Einstellungen). Dann den kleinen Knopf neben dem Betragseingabefeld drücken. |
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Thom@s |
Geschrieben am 22.06.2005 01:58:41
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mielket geschrieben:
Bis ich das richtig gelöst habe, probier doch mal dafür einen Privat-Split einzurichten...
... ja das funktioniert ganz gut, so handhabe ich es auch schon längere Zeit (Privat-Split = 116%). Die vorgenannte Häkchenvariante wäre natürlich praktischer.
Gruß Thom@s
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Thom@s |
Geschrieben am 22.06.2005 02:07:53
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Olli geschrieben:
... Und B: möchte ich gern einige Wirtschaftsgüter (Maschinen und Geräte über 410 Euro) dieser Rechnung als "Afa'a" anlegen.
Hallo Olli,
AfaA bedeutet doch "Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung". Über dieses Konto legt man doch keine Wirtschaftsgüter an, sondern schreibt diese darüber entgültig ab - oder?
Gruß Thom@s
PS. Info dazu: http://www.steuernetz.de/spezial/afa/leistung.html |
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