schönes neues Jahr!
Mein Auftraggeber zahlt einen jährlichen Zuschuss zum Deutschlandticket - monatlich 40 Euro. Es ist eine tarifliche Leistung, das heißt, sie wurde von den Gewerkschaften ausgehandelt und alle arbeitnehmerähnlichen Freiberufler im Unternehmen erhalten den Zuschlag.
Nun findet ja nicht direkt ein Leistungsaustausch statt, indirekt aber schon, denn die Arbeitnehmerähnlichkeit ist ja gekoppelt mit einer regelmäßigen Tätigkeit und wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Unternehmen.
Daher die entscheidende Frage: Muss ich auf den Zuschlag Umsatzsteuer zahlen? Zum Hintergrund: Ich arbeite in einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. In allen Honoraren sind alle Steuern "ggf." enthalten. Es erhalten alle die gleichen Honorare, alle ohne USt--Ausweis, aber wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss selbstständig die Umsatzsteuer von seinen Honoraren abführen. Die Frage ist nun, ob sich das bei diesem Zuschuss auch so verhält. Danke für Eure Antworten!
Viele Grüße, Thilo
PS: Hier ein Link zur Thematik https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-umsatzsteuerliche-behandlung-von-zuschuessen_164_624984.html
Die Rechnungstellung übernimmt also praktisch die Rundfunkanstalt für Dich, nehme ich an. Aus der Abrechnung sollten sich aber eigentlich die MWSt.-Sätze der einzelnen Positionen ableiten lassen.
Da es kaum um Zuschüsse für spezifische Leistungen, etwa bestimmte Geschäftsreisen, handelt, sondern alle Beschäftigten das kriegen, ist es wahrscheinlich ein echter, also USt.-freier Zuschuss, würde ich mal raten...
Danke für deine Antwort, Thomas, in die Richtung dachte ich auch.
Mit Logik brauchst du ans Handeln der Rundfunkanstalten nicht rangehen. Viele (unter anderem meine) weisen keine Umsatzsteuer aus, weil sie sagen, sie seien umsatzsteuerbefreit (dass es nach meiner Rechtsmeinung darauf gar nicht ankommt, sondern auf meinen Steuerstatus, sei mal dahingestellt). Würden sie Steuer ausweisen, müssten sie diese nämlich auch abführen. Also weisen sie ohne aus und sagen, alle Steuern sind "ggf." enthalten.
Verrückt, aber so ist das (führt unter anderem dazu, dass man 7 Prozent weniger verdient, sobald man umsatzsteuerpflichtig wird. Weil wir müssen die USt dann abführen, die zahlen sie aber nicht aus.
Die Rechnungstellung übernimmt also praktisch die Rundfunkanstalt für Dich, nehme ich an. Aus der Abrechnung sollten sich aber eigentlich die MWSt.-Sätze der einzelnen Positionen ableiten lassen.
Da es kaum um Zuschüsse für spezifische Leistungen, etwa bestimmte Geschäftsreisen, handelt, sondern alle Beschäftigten das kriegen, ist es wahrscheinlich ein echter, also USt.-freier Zuschuss, würde ich mal raten...[/quote]
Ein ähnliches Problem habe ich als (echter) Freiberufler, wenn ich im Rahmen der Akkreditierung als Vertreter der Wirtschaft in Gutachtergruppen tätig bin. Auch hier ist die "Aufwandsentschädigung" für alle (2 Profs. anderer Hochschulen, 1 Student) i.d.R. gleich hoch - wir reden da über 500 - 700 € pro Gutachten. Ich muß bei staatlichen Hochschulen aber daraus 19 % USt ans FA abführen. Private Hochschulen legen die mir dann oben drauf, wenn sie selbst als GmbH USt-pflichtig sind.
Also insoweit würde ich die 40 € auch für USt-pflichtig erachten.
Ein ähnliches Problem habe ich als (echter) Freiberufler, wenn ich im Rahmen der Akkreditierung als Vertreter der Wirtschaft in Gutachtergruppen tätig bin. Auch hier ist die "Aufwandsentschädigung" für alle (2 Profs. anderer Hochschulen, 1 Student) i.d.R. gleich hoch - wir reden da über 500 - 700 € pro Gutachten. Ich muß bei staatlichen Hochschulen aber daraus 19 % USt ans FA abführen. Private Hochschulen legen die mir dann oben drauf, wenn sie selbst als GmbH USt-pflichtig sind.
Also insoweit würde ich die 40 € auch für USt-pflichtig erachten.
Ich würde einfach mal bei deiner Abrechnungsstelle für die Umsatzsteuer den zuständigen Sachbearbeiter - ist ja nicht der/die für die Einkommensteuer - freundlich anrufen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
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