Das sind schon mal getrennte Buchungsvorgänge.
Für die Abschreibung der Hebebühne gilft die AfA-Tabelle. Wird sie stationär, z.B. in einer Garage, betrieben gelten 15 Jahre, jeweils monatsgenau. Ist es eine mobile Hebebühne dann sind es 11 Jahre. Abgeschrieben wird monatsgenau, die Buchung habe ich immer am Jahreende vorgenommen.
Ob du den sogenannten Investitionsbooster = erhöhte Abschreibung und kürzere Laufzeit der Abschreibung und damit geringerer Gewinn in Anspruch nehmen willst mußt du selbst entscheiden Den Text des Ministeriums findest Du unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE...oster.html
Das Darlehn selbst sowie der Nettowert der Rückzahlungen berühren die EÜR nicht. Nur die Zinzahlungen auf das Darlehn sind Betriebsausgaben und sog. "Schuldzinzen zur Finanzierung ..." und kommen in die Zeile 53 = Feld 1232 der EÜR. Einfach das Konto ggfs. so erstellen.
Bearbeitet von Thomas R am 25.02.2026 18:54:24
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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