Bewirtung und Auswertung -
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Detlev Alaze |
Geschrieben am 27.01.2007 17:18:21
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Verbuchung der Bewirtung
klar ist : 70 % inkl 100% Mwst. abziehbar und 30 % vom Nettobetrag nicht abziehbar
Wenn ich das so buch (beides als Ausgabe - denn so sind die Konten ja auch vorgegeben in der EÜR) dann habe ich im EÜFormular das schön drin in Feld 165 nicht abziehbar und in Feld 175 den abziebaren Anteil
soweit ok - aber im Ausdruck EÜRechnung stimmt unten Gewinn/Verlust nicht mit G/V in dem EÜFormular überein
und zwar exakt der nicht abziehbare Anteil der Bewirtung wird hir als Ausgabe mitgezählt -> im EÜformular aber nicht = im Formular ein G/V um den Anteil höher
Buche ich falsch ? Muss ich den nicht abziehbaren Anteil als Einnahme buchen - wenn ja wie bekomme ich das Konte mit dem Feld für 165 angelegt
Oder bin ich komplett auf dem Holzweg und die beiden (EÜAusdruck und EÜFormular) müsssen diesbezüglich unterschiedlich sein . . . |
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robert wiegner |
Geschrieben am 27.01.2007 19:43:47
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Müssen müßten eigentlich nicht ...
Die ECuT-interne Einnahme-Überschußrechnung ist eigentlich ein Relikt aus der Zeit bis vor zwei Jahren, wo Du eine sehr freie Gegenüberstellung machen konntest. Auch da gab es natürlich schon Sonderregelungen für KfZ, Geschenke, Bewirtung etc., die sich aber nicht in der Darstellung wiederfanden.
Steuerlich relevant sind für Dich nur die Einträge im regulären EÜR-Formular. Und wenn dort, wie Du sagst, richtig gebucht wird, ist alles in Ordnung.
Ich benutze die interne EÜ-Rechnung eigentlich nur für zwei Dinge:
Erstens für einen schnellen Blick auf Einnahmen minus Ausgaben (dafür ist mir dann relativ egal, ob ich bei der Bewirtung nur 70% geltend machen kann; ausgegeben hab ich schließlich 100%).
Zweitens habe ich für mich eigene Konten eingerichtet, weil ich im Blick haben will, was ich für Hardware, was für Software ausgegeben habe, was ich mit Projekt 1, was mit Projekt 2 eingenommen habe. Die Unterscheidungen finde ich ja nicht mehr wieder, wenn sie in der offiziellen EÜR aufsummiert wurden.
Aber ich bin mir immer bewußt, daß die interne EÜR differiert und steuerlich nicht korrekt ist.
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Thomas R |
Geschrieben am 27.01.2007 23:45:56
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Zitat Muss ich den nicht abziehbaren Anteil als Einnahme buchen
Ja, und zwar mit 0% Ust, da ja die Bewirtung mit USt zu 100% auf das Ausgabenkonto gebucht wird.
Damit wird erreicht, dass man man die UST zu 100% ziehen kann (hat die EU so beurteilt), aber der Sachwert eben nur zu Netto 70% als ausgabe berücksichtigt wird.
Zitat wenn ja wie bekomme ich das Konte mit dem Feld für 165 angelegt
Derzeit wohl nicht, ich mache das manuell
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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robert wiegner |
Geschrieben am 28.01.2007 00:49:07
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Ähm ... nein, er sagt ja, daß die 70:30 Teilung als solche korrekt vorgenommen und die Felder in der EÜR beide korrekt bestückt werden. Da würde sich eine zusätzliche Einnahmebuchung alleine nicht richtig machen. Außer vielleicht auf ein Konto, was man der EÜR nicht zuordnet.
Sein Punkt ist ja lediglich: Die interne EÜ-Rechnung kommt dann zu einem leicht anderen Ergebnis als das EÜR-Formular.
Wenn man die Zahlen auch in der ECuT-internen EÜ-Rechnung korrekt haben will (was ja nicht unbedingt sein muß, da es wie gesagt ja eigentlich nur um die offizielle EÜR geht) und wenn ich mich nicht vertue, sollte der Ablauf wie folgt sein.
1. 70% netto auf Bewirtung Abziehbar (UmsSt. = 0)
2. 30% netto auf Bewirtung nicht abziehbar (UmsSt. = 0)
3. 100% netto auf Bewirtung Abziehbar (UmsSt. = 16)
4. 100% netto _mit Minuszeichen_ auf Bewirtung Abziehbar (UmsSt. = 0)
Dann sollte es auch bei der ECuT-internen Liste funktionieren. Aber einfach noch eine Einnahmebuchung machen würde in die Hose gehen. Die beiden Konten sind ja korrekterweise Ausgabenkonten. Nur wird eben bei der regulären EÜR mit einem Teil der Ausgaben halt was anderes gemacht ...
Bearbeitet von robert wiegner am 28.01.2007 01:01:01
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Thomas R |
Geschrieben am 28.01.2007 19:09:23
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Hallo Robert,
da teile ich deine Auffassung nicht ganz.
Wenn ich es richtig nachgelesen haben, dann gilt für die Bewirtung folgendes:
Sie darf nur zu 70% der Rechnung als betriebliche Ausgabe abgezogen werden, nach EU-Rechtsprechung aber dabei die USt zu 100%.
Daher bleibe ich dabei:
Buchung mit USt zu 100% als Ausgabe. Und um Netto wieder auf die nur 70% betrielbiche Belastung zu kommen daher als Einnahme mit 30% ohne USt.
Bearbeitet von Thomas R am 28.01.2007 19:10:08
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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robert wiegner |
Geschrieben am 28.01.2007 19:27:29
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Zitat Buchung mit USt zu 100% als Ausgabe. Und um Netto wieder auf die nur 70% betrielbiche Belastung zu kommen daher als Einnahme mit 30% ohne USt. Da stimmen wir auch vollkommen überein bzw. sind gar nicht unterschiedlicher Meinung.
Aber:
Das Ding hat doch 3 Teile ... netto 70, netto 30 sowie komplette Vorsteuer. Wenn Du das in ECuT buchst und das offizielle Formular anschaust, sind alle 3 Teile doch schon korrekt eingetragen. Die 70 bei abziehbar, die 30 bei nicht abziehbar, die Vorsteuer bei der Vorsteuer.
So, wie es auch wäre, wenn Du alle Einträge manuell vornimmst.
Soweit sind wir uns doch auch noch einig?
Also: Wo soll jetzt das offizielle EÜR-Formular noch mit einer weiteren Einnahmebuchung hin?
Und mein Eintrag zuvor bezog sich nur darauf, wie man das auch in der ECuT-internen Geschichte abgebildet bekommt, ohne sich die offizielle EÜR zu versauen ...
Bearbeitet von robert wiegner am 28.01.2007 19:29:20
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Thomas R |
Geschrieben am 28.01.2007 22:39:47
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Da stimme ich dir zu, insbesondere da wir ja rechnerisch auf das gleiche Ergebnis kommen. In meiner EC&T-Version gibt es nur leider kein Ausgabenkonto "30% netto auf Bewirtung nicht abziehbar (UmsSt. = 0)" auf das ich dies so buchen könnte und das dann nicht die Betriebsausgaben erhöht.
Ein ähnliches Problem, wenn auch nicht UST-relevant haben wir ja auch bei den Telefonkosten, die man lt. FA's auch zu 100% als Ausgaben buchen soll und dann den Privatanteil als Einnahme.
Eine Lösung für meine Buchung habe ich dem Sinne nur, als ich den nur nachrichtlichen wirkenden Betrag Bewirtung, nicht abziehbar,(Seite 2, Zeile 35) eben manuell eintrage. Im übrigen verlangt mein FA in Landsberg neben dem offiziellen Formular die Kontenübersicht aus EC&T.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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robert wiegner |
Geschrieben am 29.01.2007 16:27:25
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@ thomas
Zitat In meiner EC&T-Version gibt es nur leider kein Ausgabenkonto "30% netto auf Bewirtung nicht abziehbar (UmsSt. = 0)" auf das ich dies so buchen könnte und das dann nicht die Betriebsausgaben erhöht.
Bei den Standardkonten nach einer ECuT-Installation gibt es das Konto "Nicht abziehbare Aufwendungen für Bewirtung" ... ist verknüpft mit 1165 (165). Und funktioniert wunderbar. Nur muß, wie so oft, wg der UmsSt. noch extra gebucht werden.
Das einzige Problem ist, wenn Du -- wie Du ja schreibst -- die ECuT-interne Auflistung für Dein FA zusätzlich brauchst. Weil es dort eben nicht richtig berechnet wird / werden kann.
s.a. den anderen Thread dazu ...
https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=452
Bearbeitet von robert wiegner am 29.01.2007 16:30:24
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Thomas R |
Geschrieben am 30.01.2007 23:17:56
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Dann scheine ich eine verkorkste Installation zu haben. Macht aber nichts, da wir ja rechnerisch gleich liegen und auch meine EÜR mit den EC&T Konten übereinstimmt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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