Fragen zu internationalen Geschäften (Käufe mit USt-ID & außerhalb der EU)
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Christoph |
Geschrieben am 31.01.2007 18:15:12
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Hallo liebe ECT Nutzer,
ich habe leider noch nicht so viel Erfahrung mit der Buchführung. Ich wüsste gern wie ich folgende Geschäftsvorfälle so buche, dass es auch mit der USt Voranmeldung per Winston klappt.
1) Erwerb von innergemeinschaftlichen Leistungen mit UStID also beispielsweise Kauf von Waren in Österreich. Es wird eine Nettorechnung gestellt. Also Buchung mit 0% USt? Der Betrag muss doch aber dennoch in KZ91 in der Voranmeldung auftauchen oder? Gibt es dafür eine Lösung?
Für KZ43 kann man ja das Konto "Weitere Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug" anlegen und mit Feld 1103: Umsatzsteuerfreie... verknüpfen. Gibt es etwas vergleichbares für KZ91?
Und wenn ich das korrekt verstehe werden alle Konten der Einnahmeseite die "UST-ID" enthalten für KZ41 "Innergemeinschaftliche Lieferungen" berücksichtigt. Allerdings weiß ich auch hier nicht mit welchem EÜR Konto ein solches Konto wie z.B. "Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen aus innergemeinschaftlichem Handel mit UST_ID" verknüpft werden müsste.
Diese Frage interessiert mich auch.
2) Erwerb von Waren außerhalb der EU
also Rechnungsbetrag = Warenwert (wieder buchen mit 0% USt)
aber was tun mit der Einfuhrumsatzsteuer?
Ich habe bereits gelesen, dass "Einfuhrumsatzsteuer" als spezieller Kontenname funktioniert. Womit muss ich dieses Konto verknüpfen?
vielleicht mit Feld 1186: An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer?
und dann eventuelle Zollgebühren
In welches EÜR Konto müssen die gebucht werden?
Als letzte Frage habe ich noch folgende:
Was sind Webhosting Kosten? Sind das "Sonstige abziehbare Betriebsausgaben"?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Christoph
Bearbeitet von Christoph am 06.02.2007 20:59:27
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traven01 |
Geschrieben am 03.02.2007 12:44:11
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Hallo Christoph,
bei Deiner letzten Frage kann ich Dir vielleicht weiterhelfen. Ich verbuche WebHosting als "Bezogene Leistungen" Unterkonto: "Werbung" -
Ich habe das Problem, daß ich sogenannte "steuerpflichtige innergemeinschftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19% nicht buchen kann. Konkret geht es hierbei um Rechnungen von Google, die steuerfrei von Irland aus gestellt werden, da ich Google unsere Ust-Id mitgeteilt habe. In der Steuervoranmeldung sollte der Rechnungsbetrag bei KZ97 erscheinen und rechts davon die MwSt. ausgeworfen werden. Genau das bekomme ich nicht hin. |
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mielket |
Geschrieben am 03.02.2007 17:07:25
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Bitte habt noch ein paar Tage Geduld, bis ich das voll unterstützte UVA-Formular fertig habe. |
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traven01 |
Geschrieben am 03.02.2007 17:54:42
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OKAY - das hört sich gut an. Ich habe nämlich das ganze Forum durchforstet, um eine Lösung zu finden.
Werner |
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Christoph |
Geschrieben am 06.02.2007 20:36:00
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@traven01:
Danke für den Webhosting Hinweis. Das mit den innergemeinschaftlichen Erwerben zum Steuersatz von 19% habe ich dank Dir nun denke ich auch besser verstanden. Meine obige Annahme vom benötigten Eintrag unter KZ 91 war falsch, es muss so erfolgen wie du beschrieben hast, Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 v.H.
@Thomas Mielke
Ich bin geduldig, ich brauche es erst für die Februar USt Voranmeldung und dachte ich kümmere mich frühzeitig drum. Ich freue mich auf die neue Version. Mach weiter so, Deine Software ist super.
@Alle
Die Frage mit der Einfuhrumsatzsteuer und dem Zoll beschäftigt mich noch, wenn jemand weiß wie das Konto für die EUSt angelegt und verknüft wird wäre ich dankbar.
Auch für Hinweise zum Thema Zoll. Ich habe irgendwo im Forum was gelesen dass das Warenbeschaffungskosten sind. Oder muss ich den dem Anschaffungswert der Güter zurechnen? Die Gegenstände gehen ins Betriebsvermögen über und werden abgeschrieben, nicht weiterverkauft.
Letzteres macht für mich irgendwie mehr Sinn, im Inland gekaufte Produkte haben Zölle ja auch schon eingepreist.
Gruß und Dank
Christoph |
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Christoph |
Geschrieben am 06.02.2007 20:59:07
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Die Frage der Einfuhrumsatzsteuer wurde mit einem Tip des Tages in der aktuellen Version 1.30 beantwortet. Erst nach neuer Version suchen, dann posten :-)
Zitat: "Obwohl EC&T nicht erlaubt eine Buchung mit 100% UST zu verbuchen kann Einfuhrumsatzsteuer so gebucht werden: Zuerst muss unter Einstellungen->E/Ü-Konten ein neues Ausgabenkonto "Einfuhrumsatzsteuer" erstellt werden und im E/Ü-Formular dem Feld 1186 zugewiesen werden. Die Einfuhrumsatzsteuer dann auf das neu angelegte Konto mit 0% MWSt buchen."
Das habe ich so gemacht, getestet und es klappt. Also ist der erste Teil der Frage abgearbeitet, bleibt nur noch die Frage nach dem Zoll selbst.
Und die nach der Vorgehensweise für die innergemeinschaftlichen Leistungen mit UST-ID in beiden Richtungen.
Christoph
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mstoss |
Geschrieben am 11.02.2007 19:40:06
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Zitat mielket geschrieben:
Bitte habt noch ein paar Tage Geduld, bis ich das voll unterstützte UVA-Formular fertig habe.
Ähem, sehr schön! Aber was mache ich bis dahin? Das Finanzamt will jetzt meine Voranmeldung für 4/2006. Ich bin eh zu spät dran und schon gemahnt worden :-( Kann ich da nicht irgendwie rumfriemeln, dass es passt? Habe mir jetzt auch die neue Version installiert, aber immer noch keine Peilung.
siehe diesen Fred:
https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=476
Hat wer ne Idee?
Michael
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mielket |
Geschrieben am 12.02.2007 08:45:53
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Noch ein bisschen mehr Geduld... Im Moment ist bei mir Landunter... |
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blecky |
Geschrieben am 27.02.2007 10:52:36
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Irgendwie hab ich das Gefühl, diese Problematik (innermeinschaftliche Erwerbe) wurde schlicht vergessen. Nach meiner Meinung wäre eine mögliche Lösung das Kontenfeld editierbar zu machen und bei der Ausgabenbuchung wie bei EU-Lieferungen mit Umst-Id zu buchen. Es ist dann allerdings zu Hoffen, daß das Plugin für die Zusammenfassende Meldung nicht durcheinander gerät, weil auch bei Ausgaben eine Umst-Id stehen kann. |
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Joker_GSF |
Geschrieben am 18.03.2007 20:21:05
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Zitat Christoph geschrieben:
Die Frage der Einfuhrumsatzsteuer wurde mit einem Tip des Tages in der aktuellen Version 1.30 beantwortet. Erst nach neuer Version suchen, dann posten :-)
Zitat: "Obwohl EC&T nicht erlaubt eine Buchung mit 100% UST zu verbuchen kann Einfuhrumsatzsteuer so gebucht werden: Zuerst muss unter Einstellungen->E/Ü-Konten ein neues Ausgabenkonto "Einfuhrumsatzsteuer" erstellt werden und im E/Ü-Formular dem Feld 1186 zugewiesen werden. Die Einfuhrumsatzsteuer dann auf das neu angelegte Konto mit 0% MWSt buchen."
Das habe ich so gemacht, getestet und es klappt. Also ist der erste Teil der Frage abgearbeitet, bleibt nur noch die Frage nach dem Zoll selbst.
Und die nach der Vorgehensweise für die innergemeinschaftlichen Leistungen mit UST-ID in beiden Richtungen.
Christoph
Es steht bei mir aber immer noch in der Ansicht unter Ausgaben. Es müsste doch unter Vst stehen, damit es richtig gebucht wird oder liegt es daran, dass ich irgendetwas falsch gemacht habe?
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Christoph |
Geschrieben am 19.03.2007 12:09:53
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Registriert am: 31.01.2007
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Es ist völlig in Ordnung, dass es unter Ausgaben steht. Wenn du die Erstattung vom FA erhältst buchst du entsprechend unter Einnahmen "Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete USt". Genau wie du es sonst auch machen würdest. |
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Christoph |
Geschrieben am 19.03.2007 12:22:03
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Beiträge: 9
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Zitat mielket geschrieben:
Bitte habt noch ein paar Tage Geduld, bis ich das voll unterstützte UVA-Formular fertig habe.
Lieber Thomas,
Ich muss in meiner USt. Voranmeldung 03/2007 nun auf innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19% eingehen (KZ89) Kann ich bis dahin auf angekündigte voll unterstützte UVA-Formular hoffen oder muss ich den Rechnungsbetrag mit 0% Steuern buchen und bei der Voranmeldung manuell im richtigen Feld eintragen?
Gruß Christoph |
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Joker_GSF |
Geschrieben am 19.03.2007 14:46:04
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Zitat Christoph geschrieben:
Es ist völlig in Ordnung, dass es unter Ausgaben steht. Wenn du die Erstattung vom FA erhältst buchst du entsprechend unter Einnahmen "Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete USt". Genau wie du es sonst auch machen würdest.
Normalerweise trage ich einfach im Elster Formular unter "abziehbare Vorsteuerbeträge" entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ein.
So wie Du es vorschlägst ergibt es für mich null Sinn und ich will mich da nicht unnötig verzetteln.
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Christoph |
Geschrieben am 20.03.2007 15:35:37
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Zitat Joker_GSF geschrieben:
Normalerweise trage ich einfach im Elster Formular unter "abziehbare Vorsteuerbeträge" entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ein.
Ja natürlich in KZ62 dahin wird es von EC&T doch auch automatisch übergeben wenn du die Voranmeldung mit Winston machst.
Du sagtest es steht unter Ausgaben, und wird dir entsprechend saldiert.
Da du die Einfuhrumsatzsteuer erstattet bekommst hast du Einnahmen (in Form der erstatteten oder verrechneten USt) in gleicher Höhe wie Ausgaben und in der Summe 0. |
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Brummbaer |
Geschrieben am 23.07.2007 19:58:33
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Registriert am: 23.07.2007
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Zur Frage des Zoll kann ich event. weiterhelfen.
Laut Steuerberater ist der Zoll eine Umsatzsteuerfreie Ausgabe, welche im zusammenhang mit einer Warenbeschaffung zusammen hängt. -- Deshalb werden Zollbeträge unter Waren,Rohstoffe u. Hilfsstoffe... eingetragen.
In der EÜR erscheinen die Zollbeträge unter Betriebsausgaben in Zeile 16.
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triass |
Geschrieben am 29.08.2007 21:17:29
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habe mich jetzt bereits den ganzen tag damit beschäftigt, aber es geht eindafach nicht rein.
FALL:
ich kaufe WAREN (-> KEINE Leistungen! )aus Österreich ein, zahle den reinen netto-betrag. und jetzt soll mir das deutsche FA eine Ust. erstatten die ich gar nicht gezahlt habe?????? wo ist denn da bitte mein denkfehler???
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