Bitte Anleitung für Dummies: Wo Einlage buchen?
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Christian Griebel |
Geschrieben am 08.02.2007 12:59:27
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Hallo,
habe gerade das Forum durchsucht und einige Einträge gefunden, die auf mein Problem passen - allerdings immer nur teilweise.
Kann mir jemand bitte anschaulich erklären, wo ich in Easy C&T die Privateinlage zweier Gesellschafter in eine GbR verbuche?
Ansicht -> Kassenbuch habe ich schon nachgesehen, aber dort sind lediglich die Felder "Übertrag aus Vorjahr" aktiv - dort muss das doch nciht rein, oder?
vielen dank  |
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Thom@s |
Geschrieben am 11.02.2007 03:50:47
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Zitat Christian Griebel geschrieben:
...wo ich in Easy C&T die Privateinlage zweier Gesellschafter in eine GbR verbuche?...
Seit wann werden in der EÜR-Buchführung Eigenkapitalkonten (respektive Privateinlagen) geführt/gebucht?
Regelt man so etwas nicht zweckdienlicher Weise im Gesellschaftervertrag? |
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Thomas R |
Geschrieben am 11.02.2007 13:45:56
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In der EÜR und der dazu gehörenden Buchhaltung gibt es keine Privateinlage und auch keine Privatentnahme.
Sind zum Beispiel in einer GbR mehrere Beteiligt regelt das der Gesellschaftervertrag.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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shop123 |
Geschrieben am 06.03.2007 18:43:59
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Zitat Thom@s geschrieben:
[quote]Christian Griebel geschrieben:
...wo ich in Easy C&T die Privateinlage zweier Gesellschafter in eine GbR verbuche?...
Zitat Seit wann werden in der EÜR-Buchführung Eigenkapitalkonten (respektive Privateinlagen) geführt/gebucht?
Wird der Betrag nicht gebucht, so erscheint er aber auch nicht gewinnmindernt in der EÜR. Angenommen man führt sein privates Auto als Privateinlage in das Unternehmen über. Wäre es nicht sinnvoller, wenn man den entsprechenden Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer als Betriebsausgabe bucht? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 06.03.2007 19:20:44
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Zitat Wird der Betrag nicht gebucht, so erscheint er aber auch nicht gewinnmindernt in der EÜR. Imho darf er das auch nicht. Vielleicht gibt es irgendwo in der EinkSt oder den Anlagen was, wo Du das unterbringen kannst. Aber daß Du aus Deiner Privatschatulle einer GbR Geld gibst (ob Du an der GbR nun beteiligt bist oder nicht), generiert ja keine Betriebsausgabe der GbR. Anders wäre es, wenn die GbR Dir Geld gäbe ...
Du bist zwei Dinge gleichzeitig: Privatmensch und Betreiber einer wie auch immer Firma. Und die EÜR gilt nur für die Firma. Das Ergebnis der Firma wirkt sich allerdings dann später auf Deine EinkSt. als Privatmensch aus.
Anders vielleicht, wenn die GbR Dir Dein Auto regulär abkauft. Was ich mir aber im Normalfall nicht vorstellen kann ... ;o)
Bearbeitet von robert wiegner am 06.03.2007 19:23:15
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