Wie buche ich Zinsen des Bankkontos - BETRIEBLICH oder PRIVAT?
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Thom@s |
Geschrieben am 11.02.2007 03:03:44
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Hallo,
wir EÜR-Rechner buchen ja nur die betriebsbedingten Einnahmen und Ausgaben.
Ein Eigenkapitalkonto ist deshalb NICHT Bestandteil der EÜR-Buchführung.
Wie aber sind Guthabenzinsen eines reinen Unternehmenskontos zu erfassen/ zu buchen - privat (als Kapitalertrag) oder geschäftlich (in der EÜR)?
Schon jetzt vielen Dank für jeden zweckdienlichen Hinweis.
Gruß Thom@s
Bearbeitet von Thom@s am 11.02.2007 05:05:04
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Thomas R |
Geschrieben am 11.02.2007 13:39:27
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Meines Wissens als private Einnahmen und in der Einkommensteuer unter KAP.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Thom@s |
Geschrieben am 12.02.2007 17:24:49
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Zitat Thom@s geschrieben:
Wie aber sind Guthabenzinsen eines reinen Unternehmenskontos zu erfassen Das Paxishandbuch "Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer" - auf welches ich immer wieder gern zurückgreife - gab hierzu leider KEINEN Aufschluss.
Deshalb nahm ich heute kurzerhand mit dem verantwortlichen Chefredakteur (Steuerberater und Diplom-Finanzwirt Wilhelm Krudewig) telefonisch Kontakt auf. Nach dessen Auffassung sind die Zinsen in der EÜR als Einnahme zu erfassen. Sparer-Freibeträge und andere Vergünstigungen/Entlastungen gibt es in diesem Fall leider NICHT.
Fazit: Schade, ich hätte die Zinsen viel lieber privat in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angegeben.
Bearbeitet von Thom@s am 12.02.2007 17:28:57
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robert wiegner |
Geschrieben am 12.02.2007 20:41:40
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Natürlich kann auch ein "Steuerberater und Diplom-Finanzwirt" sich kräftig irren ... ;o)
Aber abgesehen davon: Ich buche seit eh und je Kontoführung und Bankgebühren natürlich als Betriebsausgaben. Da die Guthabenzinsen (eh Winzbeträge) Teil der vierteljährlichen Kontoabschlüsse sind, habe ich sie immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert.
Aber das ganze natürlich nur für mein reguläres Geschäftskonto. Alles andere nur über EinkSt. u. KAP. |
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Thomas R |
Geschrieben am 13.02.2007 14:26:15
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Da muß ich mich jetzt anschließen. Die Absetzbarkeit gilt aber nur bei einem 100% Geschäftskonto.
Ob sich dieses für einen Personenunternehmer rechnet, die Kosten sind zwar abziehbare Betriebsausgaben, trotzdem aber Ausgaben, muß man sich selbst ausrechnen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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joey |
Geschrieben am 14.03.2007 15:34:17
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
Meines Wissens als private Einnahmen und in der Einkommensteuer unter KAP.
die Antwort steht im EStG, Zinsen die bei einer Gewinneinkunftsart anfallen, sind dieser zuzurechnen. ( § 20 As. 3 EStG) Das gilt auch für den Einnahmen-Überschussrechner. |
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Thomas R |
Geschrieben am 21.03.2007 13:02:31
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Danke joey. Man lernt immer gerne dazu. Ich hatte mich aber schon zwei Posts weiter korrigiert, da es ja um das reine Geschäftskonto ging. Insofern war das "Quoten" nicht mehr nötig. Es hätte die reine Sachinformation gereicht.
Aus gutem Grund führe ich daher ein Mischkonto (betrieblich und privat) und kann daher nur über KAP buchen - mit dem Vorteil, dass meine Zinsen bis zum Sparerfreibetrag unangetastet bleiben, die Kontoführungsgebühren etc. als Werbungskosten noch abgezogen werden.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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joey |
Geschrieben am 21.03.2007 16:04:55
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Zitat robert wiegner geschrieben:
Aber abgesehen davon: Ich buche seit eh und je Kontoführung und Bankgebühren natürlich als Betriebsausgaben. Da die Guthabenzinsen (eh Winzbeträge) Teil der vierteljährlichen Kontoabschlüsse sind, habe ich sie immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert.
Aber das ganze natürlich nur für mein reguläres Geschäftskonto.
Hallo, sollte man so aber nicht machen, wenngleich Winzbeträge, da Zinsen auf nicht steuerbare Umsätze, gesondert aufzuzeichnen sind, siehe dazu § 22 UStG, (nicht steuerfreie Umsätze) daher sollte man es auf ein entsprechendes Konto tun, sonst muss man manuelle Aufzeichnungen anfertigen.
Bearbeitet von joey am 27.03.2007 14:27:46
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joey |
Geschrieben am 21.03.2007 16:08:19
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
Danke joey. Man lernt immer gerne dazu. Ich hatte mich aber schon zwei Posts weiter korrigiert, da es ja um das reine Geschäftskonto ging. Insofern war das "Quoten" nicht mehr nötig. Es hätte die reine Sachinformation gereicht.
Die Information war meine Absicht. |
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Thom@s |
Geschrieben am 21.03.2007 17:09:12
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Zitat robert wiegner schrieb: Guthabenzinsen ... immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert. Zitat joey kommentierte: ... sollte man so aber nicht machen ... da Zinsen auf steuerfreie Umsätze, hier nach § 4 Nr. 8 a) UStG, gesondert aufzuzeichnen sind, siehe dazu § 22 UStG, daher sollte man es auf ein entsprechendes Konto tun, sonst muss man manuelle Aufzeichnungen anfertigen. ... und nicht zuletzt deshalb: Ohne separates Zins-Konto ist am Jahresende KEINE Zuordnung zum EÜR-Formular (Feld 179 / übrige Schuldzinsen) möglich.
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
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Thom@s |
Geschrieben am 21.03.2007 17:25:49
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Zitat Thomas Riemann schrieb: Aus gutem Grund führe ich daher ein Mischkonto ... "Für und Wieder":
http://www.short-link.de/4971
http://www.wer-weiss-was.de/theme66/a...64567.html
http://www.steuerweb.org/steuern/meld...25165.html
Aus meiner Sicht überwiegen die Nachteile – ich votiere daher eindeutig zur getrennten Kontenführung!
Bearbeitet von Thom@s am 22.03.2007 01:21:09
Gruß Thom@s
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joey |
Geschrieben am 21.03.2007 19:55:45
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Zitat Thom@s geschrieben:
Zitat robert wiegner schrieb: Guthabenzinsen ... immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert. Zitat joey kommentierte: ... sollte man so aber nicht machen ... da Zinsen auf steuerfreie Umsätze, hier nach § 4 Nr. 8 a) UStG, gesondert aufzuzeichnen sind, siehe dazu § 22 UStG, daher sollte man es auf ein entsprechendes Konto tun, sonst muss man manuelle Aufzeichnungen anfertigen. ... und nicht zuletzt deshalb: Ohne separates Zins-Konto ist am Jahresende KEINE Zuordnung zum EÜR-Formular (Feld 179 / übrige Schuldzinsen) möglich.
hier wohl eher Feld 5 "Betriebseinnahmen", aber beides ist ja möglich. |
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Thom@s |
Geschrieben am 22.03.2007 01:02:30
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Ja genau - Zeile 5 / Feld 103
Gruß Thom@s
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