Fahrtkosten
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Armin |
Geschrieben am 08.05.2005 20:26:57
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Hallo miteinander,
ich bin neu hier und spiele gerade mit EC&T herum um herauszufinden, ob und in wie weit es für mich verwendbar ist. Mann hört ja nur positives!
Jetzt zu meiner Frage:
Wie buche ich Fahrtkosten, welche ich pauschal mit EUR 0,30 pro km abrechnen möchte? Und muß ich da die MwSt. noch drauftun, oder ist die schon drin, oder bleibt die außen vor?
Vielen Dank!
Armin |
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Olli |
Geschrieben am 09.05.2005 06:56:58
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Beiträge: 5
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Hallo!
Kommt drauf an wofür und warum Du die Fahrtkosten buchen willst.
Berechnest Du einem Kunden die Fahrtkosten? Dann erscheinen sie ja irgendwo auf einer Rechnung die Du schreibst. Dann werden die ganz normal mit Ust. gebucht. Normalerweise bucht man dann aber die Rechnung und nicht extra Fahrtkosten.
Wenn Du allerdings nur Fahrtkosten buchen willst um sie gegenüber dem Finanzamt abzurechnen (Fahrt mit privaten PKW), dann natürlich keine MwSt. berechnen.
Aber Vorsicht Falle: Wenn Du selbstständig bist und ein Fahrzeug für Deinen Betrieb einsetzt, dann musst Du ein paar Dinge beachten:
Wenn es Dein privater Wagen ist und Du machst hin und wieder Fahrten damit für Dein Gewerbe, dann kannst Du diese Fahrten mit 30 Cent abrechnen. Dann kann das Finanzamt aber die Führung eines Fahrtenbuches verlangen. UND: Du kannst keinerlei Kosten Deines Wagens mehr gewerblich geltend machen!!! Die sind nämlich dann mit den 30 Cent abgegolten.
Die Methode, die die meisten anwenden: Man nimmt den Wagen in das Betriebseigentum auf und rechnet alle Kosten über das Gewerbe ab. Also jedes tanken, jede Reparatur, Versicherung usw. Einfach jeden Cent den einen der Wagen kostet.
Am Jahresende wird in der Einkommenssteuererklärung die 1% Regel angewandt. Dazu wird der ehemalige Neupreis des Wagens mit 1% versteuert. Damit sind dann auch alle Privatfahrten abgegolten. Ohne Fahrtenbuch.
Das funktioniert in etwas so: Sagen wir, der Wagen hat neu 15000 Euro gekostet. 1% davon sind 150 Euro. Die werden auf Dein Einkommen jeden Monat erstmal angerechnet. Wenn Du mtl. ein Einkommen von 1500 hast, sind es jetzt halt 1650 Euro. DIESE werden dann einkommensteuermässig versteuert. Anschliessend werden die 150 Euro von Deinem "Nettolohn" wieder abgezogen. Das FA nennt das geldwerten Vorteil.
Jeder muss selber für sich ausrechnen welche Methode die bessere ist. Manchmal zahlt man bei der 1% Regel auch ein bisschen mehr, als wenn man alles einzeln abrechnet. Vor allem wenn man sehr wenig privat fährt. Dann kann man immer noch die andere Lösung wählen, aber dann mit Fahrtenbuch! Und das ist im Alltag äusserst nervig.
Noch eine Möglichkeit: Man besitzt ein Fahrzeug, dass vom FA generall als gewerblich anerkannt wird. Einen geschlossenen Transporter z.B. Hier geht das FA davon aus, dass man damit nicht in den Urlaub fährt und erkennt 100% der Kosten als Betriebsausgabe an. Trotzdem sollte man irgendwo ein "normales" Auto stehen haben, sonst wird es unglaubwürdig.
Also schreib doch mal konkret Deinen Fall, vielleicht kann man dann genauer helfen.
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Armin |
Geschrieben am 09.05.2005 20:25:38
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Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 08.05.2005
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Hallo olli,
Danke für die umfassende Info!
Ich möchte aber definitiv nur einzelne Fahrten, die ich mit meinem privaten PKW für mein Gewerbe mache abrechnen. Hierfür würde ich am liebsten die 0,30 Pauschale ansetzen um nich unnötig Arbeit zu haben (ich fahre nicht um die halbe Welt, sondern in der Regel nur einzelne Kurzstrecken). Ich will das aber dem FA auch nicht schenken (die schenken mir auch nix). Oder ist es auch möglich die tatsächlichen Kosten anteilig geltend zu machen (die sind ja höher)!
Die Fahrten wären z. B. Anschaffungsnebenkosten, wenn ich z. B. einen PC oder eine Festplatte kaufe...
Aber wiso dann ohne MwSt.? Auf jedem Tropfen Sprit ist die doch auch drauf.
Noch eine Frage:
Wenn ich (wie ich schon in einigen Postings und FAQs gesehen habe) die MwSt. die ich vom FA bekomme, bzw. zahle als Ein/Ausgaben mit 0% MwSt. buche, dann geht das ja am 31.12. nicht auf. Ich mache ja dann erst die Voranmeldung und erst zum 31.5. des neuen Jahres die Endabrechnung. Das habe ich einfach noch nicht verstanden.
Danke!
MfG Armin |
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Thorsten_Mahn |
Geschrieben am 18.05.2005 23:37:27
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Beiträge: 16
Registriert am: 13.02.2005
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nur der vollständigkeit halber: mit geführtem fahrtenbuch erkennt das FA auch nicht transporter und nicht lkw als firmenfahrzeuge an. sind ja nicht alles handwerker, die selbständig sind. bei mir haben sie übrigens noch nie nach dem privaten pkw gefragt. aber vielleicht können die inzwischen auch einfach bei der meldestelle nachfragen 
gruss
Thorsten
zu deiner frage: ich buche die bezahlte umst gar nicht, die wird automatisch bei dem druck/senden der UStvoranmeldung gemerkt und bei der jahres USt meldung angezeigt.
gruss
Thorsten Mahn
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Hufpflege und Hufbeschlag
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sb_media |
Geschrieben am 05.01.2006 14:00:05
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Mitglied
Beiträge: 2
Registriert am: 29.06.2005
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Hierzu habe ich noch eine Frage.
Das in den 30 Cent die Fahrzeugverschleißkosten enthalten sind, ist mir klar.
Aber olli, du sagtest auch alle weiteren Kosten.
Heißt das im klartext, in diesen 30 Cent sind auch die Spritkosten enthalten?
Gruß
Danny |
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Thomas R |
Geschrieben am 06.01.2006 10:49:39
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Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Ergänzung 11.01.06
Beim Absetzen eines teilweise betrieblich genutzten Kfz gibt es zwei Fälle, in beiden müssen die gefahrenen km dem FA nachgewiesen werden.
1. betriebliche Nutzung zwischen 10 und 49%
Ansatz mit 0,30 ?/km wenn Fahrten Betrieb Kunden, mit 015 ? von der Wohnung zum eigenen Betrieb.
Verbuchung z.B. Konto "Reisekosten ohne USt" ohne USt. Am Jahresende kann aus allen betrieblichen Kfz-Kosten (Benzin, Werkstattrechnungen, nicht Versicherung!) die USt mit dem %-Satz herausgerechnet werden und als VSt zurückgefordert werden (betriebl. Nutzung zu 35% >> VSt in Höhe von 35% ziehbar. Buchung z.B. unter "Kfz-Kosten mit einem Betrag, der bei 16% USt die 35% ergibt und dann in einem zweiten Buchhungssatz mit "-/Minus" der gleiche Betrag ohne USt. Im Ergebnis bleibt nur die USt.
Hat man aus dem Autokauf die USt als VSt gezogen wird es kompliziert, da man dann die Über-Rückzahlung wieder an das FA abführen muß (im Beispiel wären das 65% der USt aus dem Kauf.
2. betriebliche Nutzung 50% und mehr
Alle Kosten können zu 100% als Betriebsausgaben angesetzt werden. Dafür muß die Privatnutzung pauschal mit 1% Versteuert werden - oder man führt Fahrtenbuch und teilt die Kosten auf.
Praxis
Hat man sein Auto vor der gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit gekauft und daher nicht die USt aus dem Kauf gezogen, sollte man unter den 50% bleiben oder das Auto zu mehr als 95% betrieblich nutzen (Fahrtenbuch!), sonst rechnet es sich nicht.
Bearbeitet von Thomas R am 11.01.2006 23:27:26
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 07.01.2006 04:17:49
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Was mich zu der Frage führt: Wie und wann muss ein Fahrtenbuch bei betrieblich genutztem Privat-Pkw geführt werden? Können nur die 30 Cent angerechnet werden? Die 30 Cent tauchen ansonsten nur bei Arbeitswegen auf und beziehen sich auf Entfernungskilomenter für Hin- und Rückfahrt, so dass der eigentliche Fahrkilomerter nur mit 15 Cent veranschlagt werden kann... |
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Thomas R |
Geschrieben am 07.01.2006 23:42:29
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Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Nein mielket.
Die 0,30 ? kommen nicht aus der Analogie zum Arbeitsweg sondern aus den Reiesekosten. Hier kann ein Unternehmen den Mitarbeitern pro gefahrenen km 0,30 ? erstatten.
Das FA hat bei mir kein Fahrtenbuch verlangt. Für die Buchhaltung sind allerdings Eigenbelege notwendig, die ich monatlich erstelle. Also eine Art kleines Fahrtenbuch.
Ab 2006 werde ich deine Javaergänzung einsetzen.
Bearbeitet von Thomas R am 07.01.2006 23:43:06
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Kira |
Geschrieben am 11.01.2006 09:27:06
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Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 09.01.2006
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Hallo,
ich hatte gestern mal ein bischen im Konz geblättert und da ist mir folgende Rechnung zu den Fahrtkosten aufgefallen.
Und zwar meint der Herr Konz, dass man anstelle der pauschalen 0,30? dem Finanzamt auch nachweisen könnte, dass das eigene Fahrzeug teurer ist, und dann diesen Betrag zu Grunde legen kann.
Allerdings bin ich daraus nicht schlau geworden, ob dies nur für Arbeitnehmer gilt, welche ihren privat PKW für Diensfahrten nutzen, oder auch für Selbständige.
Hat jemand von Ihnen Erfahrung damit? Oder weiß jemand, ob dies auch bei Selbständigen/ Freiberuflern anwendbar ist?
Die Rechnung sah ungefähr so aus:
Versicherungsbeiträge (Kfz-Haftpflicht + Vollkasko/ Teilkasko - Prämienrückerstattung)
+ Kfz-Steuern
+ Treibstoffkosten (lt. Beleg oder durchschn. Verbrauch x berufl. km x Listenpreis)
+ Öl, Schmierstoffe
+ Wartungsarbeiten
+ Inspektionen
+ Reparaturen (ohne Unfallkosten)
+ Ersatz- und Verschleißteile (Reifen, Beleuchtung, Frostschutz)
+ Fahrzeugreinigung und Pflege
+ Garagenkosten
+ Zisen für Anschaffungsdarlehen (Agio, Disagio (im Zahlungsjahr), Zinsen)
+ Leasing (Leasingsonderzahlung (im Zahlungsjahr), laufende Leasingraten)
+ Abschreibung
= Gesamtkosten für 12 Monate
/ Gesamtfahrleistung in km in 12 Monaten
= Durchschnittlicher km-Satz
Viele Grüße
Kira
Bearbeitet von Kira am 11.01.2006 11:19:51
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robert wiegner |
Geschrieben am 11.01.2006 15:09:52
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Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
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Auf der finanzamtlichen Anleitung zum EÜR-Formular ist ein größerer Abschnitt zu den Fahrtkosten. Vielleicht hilft Dir das irgendwie weiter.
[Achtung: URL in drei Zeilen, damit es hier nicht die Seite verreißt]
http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/lib/all/lob/return_download.cgi/
anleitung_vordruck_eur_2005_bmf.pdf?ticket=guest
&bid=1635&no_mime_type=0
Gibt es bei allen FA-Seiten im Downloadbereich der Vordrucke.
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Nachtrag zu der Diskussion weiter oben: Lt. dieser Anleitung gelten die 30ct in der EÜR ausdrücklich für ENTFERNUNGS-Kilometer (nicht für gefahrene). Und es geht dabei um die Fahrt von Dir zu Deinemn Betrieb. Eben analog zu einem Angestellten-Verhältnis.
Reisekosten grundsätzlich bzw. Heimfahrten bei Zweitwohnsitz laufen auch im EÜR-Formular gesondert und werden anders berechnet.
Bearbeitet von robert wiegner am 11.01.2006 15:24:42
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Thomas R |
Geschrieben am 11.01.2006 23:30:15
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Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Robert hat mich indirekt auf eine "Kleinigkeit" aufmerksam gemacht. Es gibt ja auch die Situation Wohnung <> eigener Betrieb (fällt bei mir als Berater mit Homeoffice natürlich nicht an ). Hier greift natürlich der Entfernungskilometer. Meinen obigen Kommentar habe ich entsprechend angepasst.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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