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Nachweis von Verpflegungspauschalen
Cowboy
Howdie Folks,
ich hab mal eine Frage dazu, wie ich Verpflegungspauschalen geltend verrechnen kann.
Ich bin beruflich viel unterwegs, oft auch über Nacht für ein paar Tage.
Die Hotelrechnungen werden zum Teil von meinen Auftraggebern übernommen, d.h. sie buchen und bezahlen für mich. Es gibt praktisch keinen Nachweis darüber, daß ich irgendwo übernachtet habe.
Wäre das für das FA okay, wenn ich einen Eigenbeleg erstelle, auf dem ich dann in ähnlicher Form aufliste:


100 Einsätze länger als 8 Stunden = 600,- €
50 Einsätze länger als 14 Stunden = 600,- €
25 Einsätze länger als 24 Stunden = 600,- €
----------------------------Summe =1800,- €


Anhand meiner gestellten Rechnungen kann ich nur meine geleisteten Arbeitstunden für einen gewissen Zeitraum aufstellen.
Die Zeiten, die ich ausser Haus war, müsste ich mir aus den Fingern saugen.
Was soll/kann/muß ich machen?
Wo verbuche ich das ganze dann in der EÜR? Als Reisekosten und Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in Zelle 173?

So long,
Thomas
 
robert wiegner
Ich bin mir nicht sicher, aber ist die Geschichte mit den Verpflegungspauschalen nicht ausschließlich was für den Mantelbogen der Einkommensteuer? Bzw. N?
Bearbeitet von robert wiegner am 16.02.2007 17:44:04
 
robert wiegner
Nee, Du hast recht ... aus der Anleitung zur EÜR:

Zitat

Zeile 42
Tragen Sie hier als Aufwendungen für Geschäftsreisen nur die Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten ein. Fahrtkosten sind bereits in Zeile 26 erfasst. Aufwendungen für die Verpflegung bei Geschäftsreisen sind unabhängig vom tatsächlichen Aufwand nur in Höhe der Pauschbeträge abziehbar.

Pauschbeträge (für Reisen im Inland)
bei 24 Stunden Abwesenheit
24 Euro
bei mindestens 14 Stunden Abwesenheit
12 Euro
bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit
6 Euro


Ob Deinem FA eine -- was die korrekten Zeiten/Daten angeht -- eine lose Auflistung reicht, solltest Du mit denen klären. Allerdings wäre ich da skeptisch. Wenn Du die Daten der Übernachtungen nicht mehr weißt, vielleicht mal mit der Buchhaltung Deiner jeweiligen Kunden reden ("Frau Müller, ich bin ein Depp und Sie sind meine letzte Hoffnung ... ").

*** edit *** Zeile 42 sind "Sonstige Betriebsausgaben".
Bearbeitet von robert wiegner am 16.02.2007 18:12:12
 
Thomas R
Nach Rücksprache mit meinem FA buche ich diese monatlich. hierfür erstelle ich jeweils einen Eigenbeleg, der Datum, Uhrzeiten und Anlass der Abwesenheit enthalten muß. Gelegentlich untermauere ich dies durch entsprechende Einladungen, Kopie der Tagesordnung oder auch Parkzettel - Tankquittungen sind ja auch nicht schlecht.

Eine lose Aufstellung ohne weitere Angaben wird dir m.E. ein Prüfer - wenn er denn mal kommt - nicht anerkennen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Cowboy
Danke für Eure Hilfe.
Dann werd ich das wohl auch so machen müssen, auch wenns weh tut.
Wink
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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