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Nachweis von Verpflegungspauschalen
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| Cowboy |
Geschrieben am 16.02.2007 17:31:14
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Registriert am: 10.02.2007
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Howdie Folks,
ich hab mal eine Frage dazu, wie ich Verpflegungspauschalen geltend verrechnen kann.
Ich bin beruflich viel unterwegs, oft auch über Nacht für ein paar Tage.
Die Hotelrechnungen werden zum Teil von meinen Auftraggebern übernommen, d.h. sie buchen und bezahlen für mich. Es gibt praktisch keinen Nachweis darüber, daß ich irgendwo übernachtet habe.
Wäre das für das FA okay, wenn ich einen Eigenbeleg erstelle, auf dem ich dann in ähnlicher Form aufliste:
100 Einsätze länger als 8 Stunden = 600,- €
50 Einsätze länger als 14 Stunden = 600,- €
25 Einsätze länger als 24 Stunden = 600,- €
----------------------------Summe =1800,- €
Anhand meiner gestellten Rechnungen kann ich nur meine geleisteten Arbeitstunden für einen gewissen Zeitraum aufstellen.
Die Zeiten, die ich ausser Haus war, müsste ich mir aus den Fingern saugen.
Was soll/kann/muß ich machen?
Wo verbuche ich das ganze dann in der EÜR? Als Reisekosten und Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in Zelle 173?
So long,
Thomas |
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| robert wiegner |
Geschrieben am 16.02.2007 17:41:17
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Beiträge: 552
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Ich bin mir nicht sicher, aber ist die Geschichte mit den Verpflegungspauschalen nicht ausschließlich was für den Mantelbogen der Einkommensteuer? Bzw. N?
Bearbeitet von robert wiegner am 16.02.2007 17:44:04
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| robert wiegner |
Geschrieben am 16.02.2007 18:02:31
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Nee, Du hast recht ... aus der Anleitung zur EÜR:
Zitat Zeile 42
Tragen Sie hier als Aufwendungen für Geschäftsreisen nur die Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten ein. Fahrtkosten sind bereits in Zeile 26 erfasst. Aufwendungen für die Verpflegung bei Geschäftsreisen sind unabhängig vom tatsächlichen Aufwand nur in Höhe der Pauschbeträge abziehbar.
Pauschbeträge (für Reisen im Inland)
bei 24 Stunden Abwesenheit
24 Euro
bei mindestens 14 Stunden Abwesenheit
12 Euro
bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit
6 Euro
Ob Deinem FA eine -- was die korrekten Zeiten/Daten angeht -- eine lose Auflistung reicht, solltest Du mit denen klären. Allerdings wäre ich da skeptisch. Wenn Du die Daten der Übernachtungen nicht mehr weißt, vielleicht mal mit der Buchhaltung Deiner jeweiligen Kunden reden ("Frau Müller, ich bin ein Depp und Sie sind meine letzte Hoffnung ... ").
*** edit *** Zeile 42 sind "Sonstige Betriebsausgaben".
Bearbeitet von robert wiegner am 16.02.2007 18:12:12
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| Thomas R |
Geschrieben am 17.02.2007 21:59:56
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Nach Rücksprache mit meinem FA buche ich diese monatlich. hierfür erstelle ich jeweils einen Eigenbeleg, der Datum, Uhrzeiten und Anlass der Abwesenheit enthalten muß. Gelegentlich untermauere ich dies durch entsprechende Einladungen, Kopie der Tagesordnung oder auch Parkzettel - Tankquittungen sind ja auch nicht schlecht.
Eine lose Aufstellung ohne weitere Angaben wird dir m.E. ein Prüfer - wenn er denn mal kommt - nicht anerkennen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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| Cowboy |
Geschrieben am 18.02.2007 01:42:09
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Danke für Eure Hilfe.
Dann werd ich das wohl auch so machen müssen, auch wenns weh tut.
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