Bei neuen Buchungen steht immer 2006
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diskutant |
Geschrieben am 19.02.2007 14:20:21
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Immer wenn ich eine neue Buchung durchführen will, steht im Datumsfeld der 31.12.06 eingegeben. Warum ist das so? Hat das Programm den Jahreswechsel zu 2007 nicht mitbekommen?
Ein anderes Problem ist, dass die Daten, die für 2007 eingetragen habe, im Journal dennoch unter "Einnahmen/Ausgaben für 2006" gelisted werden und das obwohl in der Datumsspalte eindeutig 2007 steht. Was ist da los? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 19.02.2007 15:19:02
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-> Datei -> Jahreswechsel
Erst dann wird eine 2007er Datei angelegt (u.a. die AfA-Daten übertragen) und Du kannst Dir aussuchen, ob Du in 2006 oder in 2007 buchen willst. |
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diskutant |
Geschrieben am 19.02.2007 16:26:04
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Ich habe kein normales Wirtschaftsjahr, sondern ein Verschobenes, mein Wirtschaftsjahr beginnt naemlich im November. Mit Deiner Methode hätte ich in der EüR zum Ende dieses Wirtschaftsjahres nur die Buchungen von 2007 drin...
Bearbeitet von diskutant am 19.02.2007 16:26:28
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robert wiegner |
Geschrieben am 19.02.2007 17:38:24
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Dann wird es schwierig, da ECuT keine abweichenden Wirtschaftsjahre berücksichtigt.
Wenn Du unter "Suche" -> "Forum-Antworten" nach Wirtschaftsjahr suchst, wirst Du einige Beiträge finden, wo es darum ging, sich krückenmäßig zu behelfen.
EÜR-Formular:
Alle Buchungen einer Jahresdatei werden berücksichtigt (ob das Datum in der Jahreszahl differiert oder nicht ist egal). Heißt: Du könntest von 11/06 bis 10/07 alles in der 06er-Datei buchen. Dein EÜR-Formular wird korrekt ausgefüllt. Einschränkung: Bis auf die Abschreibungen, da bspw. Anschaffungen in 11/06 ohne Jahreswechsel nur mit dem Betrag für 11 u. 12/06 berücksichtigt werden (regulär müßten es 11/06--10/07 also 12 Monatsanteile sein). Andererseits: Eigentlich mußt Du die Daten ja eh online abgeben (so daß ECuT Dir nur als Rechenvorlage dient). Und für das EÜR-Formular via ELSTER müßtest Du eh auf Seite 4 die Anlagen/Abschreibungen händisch eintippen.
Umsatzsteuer:
Hier liegt das eigentliche Problem, da (im Gegensatz zur EÜR) die Daten ohne passende Jahreszahl nicht übernommen werden.
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mielket weiß um das Problem ... irgendwann wird er nicht mehr drumrum können ;o)
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Thomas R |
Geschrieben am 23.02.2007 16:34:22
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@diskutant
"Verschobenes Wirtschaftsjahr"? Das gibt es m.W. nur im Aktienrecht. Egal wann man beginnt oder aufhört. Maßgeblich für uns ist das Steuerjahr = Kalenderjahr.
Und mit dem Programm kannst du ja jetzt noch für 2006 buchen und wenn du fertig bist, dann erst den Jahreswechsel vornehmen.
Bearbeitet von Thomas R am 23.02.2007 16:35:48
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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robert wiegner |
Geschrieben am 23.02.2007 16:59:28
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@ thomas
Ich weiß nicht, wie da die Vorschriften sind, aber:
Land-/Forstwirte (imho auch: Weinbauern) haben per se ein Wirtschaftsjahr ungleich Kalenderjahr.
Auf dem EÜR Formular steht: "Für das Kalenderjahr 2006 bzw. Wirtschaftsjahr 2006/2007"
Ich habe die vage Erinnerung, daß ich seinerzeit bei der Gewerbeanmeldung mich festlegen mußte, ob Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr oder nicht (bin mir aber nicht mehr sicher).
@ diskutant
Wie ist es dann bei Dir zu dem "verschobenen" Wirtschaftsjahr gekommen? |
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Thomas R |
Geschrieben am 24.02.2007 16:21:32
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@robert
Mit den Land- und Forstwirtwirtenhast du recht. die vergesse ich immer. Ich stelle mal die allgemeine Definition Für das Wirtschaftjahr ein.
Wirtschaftsjahr ist
1. bei Land- und Forstwirten der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Durch Rechtsverordnung kann für einzelne Gruppen von Land- und Forstwirten ein anderer Zeitraum bestimmt werden, wenn das aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist;
2. bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist steuerlich nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird;
3. bei anderen Gewerbetreibenden das Kalenderjahr. Sind sie gleichzeitig buchführende Land- und Forstwirte, so können sie mit Zustimmung des Finanzamts den nach Nummer 1 maßgebenden Zeitraum als Wirtschaftsjahr für den Gewerbebetrieb bestimmen, wenn sie für den Gewerbebetrieb Bücher führen und für diesen Zeitraum regelmäßig Abschlüsse machen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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