Verzeichnis von Anlagegütern / GWG ?
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Jens-Foto |
Geschrieben am 21.02.2007 15:21:25
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Hallo,
ich kann korrekt mit Afa's im Program umgehen, alles wird richtig verbucht. - Doch immer wieder stoße ich auf den Hinweis das ich eine Inventarliste meiner Afa's zur Sicherheit beim Finanzamt mit der Steuererklärung einreichen sollte, um eventuell Rückfragen zu vermeiden. - Das macht auch Sinn, denn aus einer einfachen formlosen EÜR (da unter 17.500 €) ist ja nicht ersichtlich, wie sich diese zusammensetzen. -
Nun im Netz habe ich ein Muster für ein Verzeichnis von Anlagengütern gefunden
http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/lib/all/lob/return_download.cgi/anlageverzeichnis_eur_2005.xls?ticket=guest&bid=1637&no_mime_type=0
a) Macht es Sinn solch eine Vorlage zu benutzen?
Oder hat jemand eine andere Idee?
c) Falls ja, habe ich ein Frage zur Spalte "Buchungswert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes" was ist damit gemeint? -
d) in der Spalte Afa trage ich den Wert ein der unter Brutto im Program erscheint?
e) "Buchungswert am Ende..." - also der Restwert?
Vielen dank im Voraus. - LG Jens
PS: in der Erklärung zur EÜR
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/Formulare/196,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
steht: Die GWG sind in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis
aufzunehmen. - wie mache ich das am Sinnvollsten?
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robert wiegner |
Geschrieben am 21.02.2007 16:01:58
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Zitat Macht es Sinn solch eine Vorlage zu benutzen? Oder hat jemand eine andere Idee? Falls Du Deine Steuer online über ELSTER machst, hast Du in der EÜR als 3 o. 4. Seite das gleiche in grün zum online-ausfüllen. Falls Du auf Papier abgibst, würde ich die von Dir gefundene Vorlage benutzen oder das gleiche etwas übersichtlicher selbst erstellen.
Zitat "Buchungswert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes" was ist damit gemeint? Wenn Du Deine Steuer für 2006 machst, ist der Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschafts- (meist identisch Kalender-)jahr 2006.
Buchwert zu Beginn ist der Restwert vor der AfA-Buchung 2006.
Buchwert zum Ende ist der Restwert nach der AfA-Buchung 2006.
Der letztere Betrag ist dann in 2007 der Buchwert zu Beginn ... sofern Du den Gegenstand nicht vorher verkauft oder entsorgt hast und keine Sonder-Abschreibungen geleistet hast.
Zitat in der Spalte Afa trage ich den Wert ein der unter Brutto im Program erscheint? J-ein ... eigtl. geht es immer um den Nettobetrag. Allerdings ist ab dem zweiten Jahr Netto u. Brutto dabei identisch, da die Vorsteuer ja schon im Moment des Kaufs rausgerechnet wird. Im ersten Jahr also nur auf den Nettobetrag schauen, danach egal.
Zitat "Buchungswert am Ende..." - also der Restwert? Ja, siehe oben.
Zitat Die GWG sind in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. - wie mache ich das am Sinnvollsten? In der Hoffnung, daß hier kein FAler mitliest, oute ich mich mal ... ich habe bisher den Zwang zur GWG-Liste schlichtweg ignoriert. Bin mir aber bewuißt, daß as pfui ist und gelobe hiermit Besserung. Ein "laufend zu führendes Verzeichnis" sehe ich dabei als eine einfache Excel-Liste. Datum, Netto, UmsSt., Brutto, meine Buchungsbeleg-Nr. ... parallel dazu einen jeweiligen Jahresauszug (Neuanschaffungen GWG für das aktuelle Steuerjahr.
Bearbeitet von robert wiegner am 21.02.2007 16:03:27
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Jens-Foto |
Geschrieben am 23.02.2007 13:00:09
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Hallo Robert, 
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. - also wenn ich es richtig verstanden habe (scheint ja gar nicht allzu schwer zu sein) dann würde ich folgendes für richtig halten.
Kauf einer Fotokamera, 3600 € im November 2006, ND=3 Jahre:
3600€ / (3x12monate) 36 = 100/mtl. - Afa 2006 2x100= 200€
für 2006 Afa Tabelle: Buchungswert zu Beginn....: 3600 €
Buchnungswert zu Ende.....: 3400 €
für 2007 Afa Tabelle: ...zu Beginn: 3400 €
....zu Ende: 3400- (12x100€) 1200€= 2200 €
für 2008 Afa Tabelle: ... zu Beginn: 2200€
.... zu Ende: 1000€
für 2009 Afa Tabelle: .... zu Beginn: 1000€
.... zu Ende: 0€
0€, da es ja den Erinnerungswert nicht mehr gibt, bzw. nicht mehr vom FA verlangt wird- richtig?
wegen den GWG's, denke mal das kaum jemand eine Liste erstellt, da ist das FA nicht so engstirnig, doch werde ab diesem Jahr eine Erstellen. - Gruß Jens
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robert wiegner |
Geschrieben am 23.02.2007 14:39:54
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Registriert am: 12.02.2005
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1. Sofern die 3.600 der Nettowert waren ... korrekt. Und ECuT wird Dir die Werte auch so ausgeben. Buchung 4.176 (inkl. 16%) zieht Dir im November 06 die Vorsteuer und als AfA 200 EUR ab. Und dann so weiter, wie Du auch berechnet hast.
(Falls Du Klein-/Nebengewerbler bist, nicht umsatzsteuerpflichtig, geht es natürlich um die Bruttowerte).
2. Es gibt AfA-Listen, welche Dinge wie lange abgeschrieben werden müssen. Ob für Kameras 3 Jahre oder mehr gelten, weiß ich nicht. Evtl. läßt sich dabei aber auch begründet etwas verhandeln.
3. Gibt es den Erinnerungswert wirklich nicht mehr? Nachdem ich ihn jahrelang ignoriert habe, hatte ich mich gerade daran gewöhnt, ihn wieder einzustellen ;o) |
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Thomas R |
Geschrieben am 23.02.2007 16:25:27
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Doch robert, den Erinnerungswert gibt es noch. Allerdings findet er eigentlich nur noch die doppelten Buchführung statt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Jens-Foto |
Geschrieben am 05.03.2007 17:41:57
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Hallo Robert,
danke für deine Antworten. Ich bin Kleinunternehmer, also nehme ich den Bruttowert für meine Berechnungen. -
Im Netz habe ich unter folgender Adresse noch weitere wertvolle links gefunden, falls jemand noch nach mehr Infos zu diesem Thema sucht:
http://www.steuernetz.de/spezial/afa/checkliste.html
(rechte Spalte)
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robert wiegner |
Geschrieben am 05.03.2007 19:28:07
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Danke ... gute Liste! |
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Jens-Foto |
Geschrieben am 15.03.2007 09:45:20
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...langsam gehen meine Recherchen zu diesem Thema dem Ende entgegen
deshalb möchte ich Euch folgende Links gerne zur Verfügung stellen:
http://www.klicktipps.de/index.htm
eine gute und verständliche Sammlung von Geld.- Steuertipps etc.
unter
http://www.klicktipps.de/download.php
gibt es Musterdateien in Exel für Fahrtkosten, Abschreibungen etc. - sehr gut!
und zum Schluß für alle die noch als ordentlicher Student eingeschrieben sind und nebenher eine Selbstständigkeit betreiben, od. andere Fragen bezüglich Absetzen von Arbeitsmittel,Studiengebühren etc. haben - unbedingt folgendes pdf ansehen !!!
http://www.asta-uhh.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Beratung/Steuerinfo2007.pdf
Klasse Forum weiter so! 
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Thomas R |
Geschrieben am 21.03.2007 12:27:57
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@Jens-foto
Beim Stöbern bin ich auf die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter („AV“) des BMF (Stand 2003) gestoßen. Eine neuere gibt es m.W. nicht.
6.14.4
Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.) > 7 Jahre.
Also die drei Jahre solltest du noch einmal überdenken oder Rücksprache mit deinem FA halten.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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