Steuererklärung hilfe!
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Ralf |
Geschrieben am 27.02.2007 17:54:43
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Was meint das FA mit einem Feststellungsantrag?
Ich hab neben meiner regulären Arbeit das Gewerbe nebenbei allerdings in einem Anderen Steuerbezirk. Jetzt dachte ich ich kann alles (GSE, EÜR) mit EkSterklärung machen. Aber das FA meine ich soll diesen Besagten Feststellungsantrag mit GSE, EÜR an das FA schicken wo der Betrieb ist.
Gibt es den in Elster? Oder ist das das EkSt-Hauptdokument nur 1. Seite mit Anlage GSE, EÜR.
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robert wiegner |
Geschrieben am 27.02.2007 18:45:52
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In Elster hab ich den nicht gesehen. Du findest das aber auf dem Formularserver der Finanzverwaltung ...
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
Ich glaube, dort kannst Du wahlweise ausdrucken oder online bearbeiten.
Was genau da auf Dich zukommt, weiß ich nicht. Der Normalfall ist ja wirklich so, wie Du angedeutet hast, daß man Einkommensteuer und die betrieblichen Sachen gemeinsam erledigt und fertig. Und schwieriger wird es anscheinend, wenn Du im einen Finanzbezirk wohnst und im anderen ein Gewerbe hast. Wahrscheinlich fängt dann das Hauen und stechen an, wer von Dir was kriegt ... ;o)
Zur Sicherheit würde ich nochmal konkret beim FA nachfragen. Und wenn die in einem FA doof sind, rufst Du halt das andere an. Und wenn Du Dir vorher schon mal das Formular angeschaut hast (normalerweise gibt es immer auch Anleitungen dazu) bist Du schon mal etwas schlauer. |
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Thomas R |
Geschrieben am 01.03.2007 00:34:59
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Vorbemerkung:
Je nach Steuerart gelten ja unterschiedliche Abgabeorte. Die USt führt z.B. immer der ab, an dessen Ort die Steuer eingeht.
Mit einem Feststellungsantrag an das FA legst du fest, dass du alle Steuern einheitlich,veranlagt haben möchtest. Das könnte insbesondere wegen einer möglichen Gewerbesteuer interessant sein, die ja dem Ort zusteht, indem der betrieb liegt.
Reiche mal alle Angaben und Anlagen bei deinem FA ein, bei dem du die Einkommensteuererklärung abzugeben hast - im Zweifel wird dir das FA schon mitteilen, was zu tun ist. Nach deutschem Recht muß m.W. ein bei einer "falschen" Behörde eingereichter Antrag an die richtige weitergeleitet werden.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Lifepur |
Geschrieben am 01.03.2007 18:54:23
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Hallo,
das letzte kann so nicht stehen bleiben. Der Feststellungsantrag, oder die "Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Festellung von grundlagen für die Einkommenssteuer und die Eigenheimzulage" ist bei dem für den Ort des Gewerbe zuständigen Finanzamt einzureichen. Dort wo Die Umsatzsteuer- und die Gewerbesteuererklärung einzureichen ist. Dieses Finazamt stellt den gewinn fest und teilt ihn dem Finazamt mit, welches für den Wohnort zuständig ist. Denn dort wird die Einkommenssteuer berechnet. Der Gewinn muss also amtlich <festgestellt> werden. Die Formulare sollten auf der Website jedes Finanzamtes zu finden sein, für Sachsen ist das http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smf/steuern/download/index.html
Ich denke jetzt sollte es klappen, viel Spaß |
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Thomas R |
Geschrieben am 02.03.2007 18:00:41
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Da hat Lifepur völlig recht Aber mit Elster kannst du ja auch mehrere Dateien verwalten.
Bearbeitet von Thomas R am 02.03.2007 18:01:55
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Ralf |
Geschrieben am 03.03.2007 16:27:55
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Ich hab alles (EkSt+EÜR) an das FA Arbeit geschickt. Im danach hab ich noch einen kleinen Fehler in der AfA festgestellt und angerufen. So die Dame meinte ich sollt Feststellungsantrag + GSE + EÜR an das FA Betrieb schicken und korregieren --> sonst Mahnung. FA Arbeit hat mit EÜR nichts zu tun.
In Elster konnte ich diesen Antrag aber nicht finden. Dank eurer hilfe hab ich ihn jetzt.
Weiß jemand ob man den auch online hinschicken kann? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 03.03.2007 17:01:31
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Dieses Formular-Management-System, was ich weiter oben in einem Post schon erwähnt hatte, läßt Dich imho diese Sachen online verschicken.
Startseite: https://www.formulare-bfinv.de/
Links im Menü: Formularcenter, danach: Bürger, dann Steuern Inland. Zweite in der Liste ist dann "Feststellung ..." ... zweiseitiges Formular.
Wahrscheinlich macht es Sinn, vorher die ganzen "Wie geht es" Sachen sich anzuschauen. Oder Du füllst es einfach dort aus, druckst es und schickst es per Post. Vielleicht erstmal sicherer.
Bearbeitet von robert wiegner am 03.03.2007 17:02:35
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