Weder das Geld leihen noch das Geliehene zurückzuzahlen berührt die Buchhaltung. Allenfalls die Zinsen - und dann auch nur wenn schriftlicher Vertrag bei den Buchhungsunterlagen - können als Betriebsausgabe gebucht werden.
Leasingkosten würde ich unter sonstige Betriebsausgaben buchen.
Noch ein Tipp. Wenn du den Threadtitel schon aussagekräftig wählst, dann kommen schneller Antworten und später findet man über die Suche auch etwas. Denn niemand wird "wie buche ich ...?" suchen - oder?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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