Kleinunternehmer
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HansD |
Geschrieben am 16.03.2007 13:08:01
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Hallo,
bin totaler Neuling, was Steuer usw anbelangt.
Ich habe ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet, mit der Kleinunternehmer Regelung.
Bin durch Zufall auf das Programm gestoßen, finde ich super das Teil.
Jetzt ist mir nur noch einiges unklar wegen der bucherei
Da ich ja keine Umsatz und Mehrwertsteuer ausweisen darf, frage ich mich wie ich das jetzt buchen muß ?
Ebenso ist mir unklar wie ich Versandkosten buchen muß, vielleicht kann mir ja da jemand weiterhelfen ?
Muß ich eigentlich auf den Rechnungen einen Erläuterungstext bzgl. der Steuerbefreiung erwähnen, und wenn ja wie muß der Aussehen ?
Vielen Dank schonmal für die Mühe
MfG
Hans |
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HansD |
Geschrieben am 17.03.2007 19:22:39
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Vielen Dank für die freundliche Unterstützung, bin vor lauter Antworten nicht zum nachlesen gekommen.
MfG
HansD |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 18.03.2007 12:54:22
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Servus Hans,
immer locker bleiben. Wir "arbeiten" hier alle Ehrenamtlich.
Zum Thema USt:
Du buchst alle deine Rechnungen Brutto wie Netto., d.h. ohne USt. Entweder du stellst es in den Optionen (Schraubenschlüssel) so ein oder du musst jedesmal darauf achten, dass du ohne USt buchst.
Zum Thema Ausweis auf der Rechnung:
Schreib auf die Rechnung:
Kein Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 2 UStG.
Zum Thema Kleinunternehmerregelung einfach mal googeln. Da findett sich jedemenge nützliches. Oder bei Wikipedia "Kleinunternehmerregelung" eingeben. |
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HansD |
Geschrieben am 18.03.2007 17:11:29
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Hallo,
danke für die Tips, war auch nicht böse gemeint
Jetzt hab ich nur noch eine Frage:
Wie soll ich Versandkosten buchen, wenn ich was verkaufe.
Danke
Hans |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 18.03.2007 20:21:17
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Wenn ich dich richtig verstehe.
Du buchst die reinen VSK unter dem Konto: Porto, Büromaterial, Telefon. Also die Kosten die dir bei der Abgabe des Versandstückes bei der Post oder andere entstehen.
Auf der Rechnung weist du die VSK z.B. als Versandkostenpauschale aus.
Ich will dir ja nicht reinreden in deiner Entscheidung. Aber alleine die USt bei den VSK sind je nach Versandaufkommen nicht ganz unerheblich. Alleine deswegen hab ich mit zur USt-Option entschlossen und ich muss sagen, ich bereuhe diese Entscheidung nicht.
Auch der Aufwand am Monatsende hält sich in Grenzen.
Und zu einer USt-Jahresmeldung bist du als Kleinunternehmer sowieso verpflichtet. Also deshalb, sch... auf die Kleinunternehmerregelung.
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HansD |
Geschrieben am 19.03.2007 20:16:19
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Registriert am: 08.03.2007
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Mir ist nicht ganz so klar unter was für einem Konto ich verkaufte Waren buchen soll, als Kleinunternehmer, genauso ob ich Versandkosten extra buchen muß, oder eine Rechnung komplett incl. Versandkosten.
Sorry aber die Materie ist mir vollkommen fremd
Danke im voraus
Hans |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 19.03.2007 20:56:07
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Ok dann fang ich mal fast beim Urschleim an.
Als Unternehmer egal ob Kleinunternehmer (KU) oder nicht bist du verpflichtet jedem Gewerbetreibenden eine Rechnung mit der Lieferung und Leistung zu erstellen. Bei Privatpersonen nur auf verlangen.
Nachdem du aber sowieso ne Rechnung im Duplikat ablegen musst, gibst du einfach zu jeder Warenleiferung ne Rechnung mit. Alleine schon wegen der Gewähleistung, etc.
Nach dem du nach § 19 I UStG USt befreit bist, entfällt für dich der Ausweis der USt.
Auf die Rechnung schreibst du dann: Von der Mehrwertsteuer befreit nach § 19 Abs. 1 UStG. Jeder Gewerbetreibende weiß dann schon bescheid.
Deine Betreibseinnahmen buchst du dann auf dem Konto: "Umsatzsteuerfreie Betreibseinnahmen".
Die Portokosten, also der reine Beleg für das Porto (UPS / DPD / HERMES / DHL und wie die sonst alle so heißen, buchst du auf dem Konto: "Porto, Telefon, Büromaterial". Mit der Mehrwertsteuereinstellung 0 %.
Dies kannst du bei den Buchungspreset (Schraubenschlüssel) vordefinieren.
Ich würde dir empfehlen, dieses Programm auf einem anderen Rechner mal zu installieren und etwas herum zu experimentieren.
So für die Übung halt. Kann nie schaden. Hab ich vor meiner betrieblichen Tätigkeit auch ne ganze Zeit lang gemacht. Hat mir wirklich weitergeholfen.
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Dicketreiber |
Geschrieben am 19.03.2007 20:56:07
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Ok dann fang ich mal fast beim Urschleim an.
Als Unternehmer egal ob Kleinunternehmer (KU) oder nicht bist du verpflichtet jedem Gewerbetreibenden eine Rechnung mit der Lieferung und Leistung zu erstellen. Bei Privatpersonen nur auf verlangen.
Nachdem du aber sowieso ne Rechnung im Duplikat ablegen musst, gibst du einfach zu jeder Warenleiferung ne Rechnung mit. Alleine schon wegen der Gewähleistung, etc.
Nach dem du nach § 19 I UStG USt befreit bist, entfällt für dich der Ausweis der USt.
Auf die Rechnung schreibst du dann: Von der Mehrwertsteuer befreit nach § 19 Abs. 1 UStG. Jeder Gewerbetreibende weiß dann schon bescheid.
Deine Betreibseinnahmen buchst du dann auf dem Konto: "Umsatzsteuerfreie Betreibseinnahmen".
Die Portokosten, also der reine Beleg für das Porto (UPS / DPD / HERMES / DHL und wie die sonst alle so heißen, buchst du auf dem Konto: "Porto, Telefon, Büromaterial". Mit der Mehrwertsteuereinstellung 0 %.
Dies kannst du bei den Buchungspreset (Schraubenschlüssel) vordefinieren.
Ich würde dir empfehlen, dieses Programm auf einem anderen Rechner mal zu installieren und etwas herum zu experimentieren.
So für die Übung halt. Kann nie schaden. Hab ich vor meiner betrieblichen Tätigkeit auch ne ganze Zeit lang gemacht. Hat mir wirklich weitergeholfen.
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Dicketreiber |
Geschrieben am 19.03.2007 20:56:07
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Registriert am: 11.07.2006
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Ok dann fang ich mal fast beim Urschleim an.
Als Unternehmer egal ob Kleinunternehmer (KU) oder nicht bist du verpflichtet jedem Gewerbetreibenden eine Rechnung mit der Lieferung und Leistung zu erstellen. Bei Privatpersonen nur auf verlangen.
Nachdem du aber sowieso ne Rechnung im Duplikat ablegen musst, gibst du einfach zu jeder Warenleiferung ne Rechnung mit. Alleine schon wegen der Gewähleistung, etc.
Nach dem du nach § 19 I UStG USt befreit bist, entfällt für dich der Ausweis der USt.
Auf die Rechnung schreibst du dann: Von der Mehrwertsteuer befreit nach § 19 Abs. 1 UStG. Jeder Gewerbetreibende weiß dann schon bescheid.
Deine Betreibseinnahmen buchst du dann auf dem Konto: "Umsatzsteuerfreie Betreibseinnahmen".
Die Portokosten, also der reine Beleg für das Porto (UPS / DPD / HERMES / DHL und wie die sonst alle so heißen, buchst du auf dem Konto: "Porto, Telefon, Büromaterial". Mit der Mehrwertsteuereinstellung 0 %.
Dies kannst du bei den Buchungspreset (Schraubenschlüssel) vordefinieren.
Ich würde dir empfehlen, dieses Programm auf einem anderen Rechner mal zu installieren und etwas herum zu experimentieren.
So für die Übung halt. Kann nie schaden. Hab ich vor meiner betrieblichen Tätigkeit auch ne ganze Zeit lang gemacht. Hat mir wirklich weitergeholfen.
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Dicketreiber |
Geschrieben am 19.03.2007 20:56:08
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Registriert am: 11.07.2006
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Ok dann fang ich mal fast beim Urschleim an.
Als Unternehmer egal ob Kleinunternehmer (KU) oder nicht bist du verpflichtet jedem Gewerbetreibenden eine Rechnung mit der Lieferung und Leistung zu erstellen. Bei Privatpersonen nur auf verlangen.
Nachdem du aber sowieso ne Rechnung im Duplikat ablegen musst, gibst du einfach zu jeder Warenleiferung ne Rechnung mit. Alleine schon wegen der Gewähleistung, etc.
Nach dem du nach § 19 I UStG USt befreit bist, entfällt für dich der Ausweis der USt.
Auf die Rechnung schreibst du dann: Von der Mehrwertsteuer befreit nach § 19 Abs. 1 UStG. Jeder Gewerbetreibende weiß dann schon bescheid.
Deine Betreibseinnahmen buchst du dann auf dem Konto: "Umsatzsteuerfreie Betreibseinnahmen".
Die Portokosten, also der reine Beleg für das Porto (UPS / DPD / HERMES / DHL und wie die sonst alle so heißen, buchst du auf dem Konto: "Porto, Telefon, Büromaterial". Mit der Mehrwertsteuereinstellung 0 %.
Dies kannst du bei den Buchungspreset (Schraubenschlüssel) vordefinieren.
Ich würde dir empfehlen, dieses Programm auf einem anderen Rechner mal zu installieren und etwas herum zu experimentieren.
So für die Übung halt. Kann nie schaden. Hab ich vor meiner betrieblichen Tätigkeit auch ne ganze Zeit lang gemacht. Hat mir wirklich weitergeholfen.
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Red-headed-woman |
Geschrieben am 26.08.2007 10:07:47
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Registriert am: 25.08.2007
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Zitat DerDicketreiber geschrieben:
Servus Hans,
immer locker bleiben. Wir "arbeiten" hier alle Ehrenamtlich.
Zum Thema USt:
Du buchst alle deine Rechnungen Brutto wie Netto., d.h. ohne USt. Entweder du stellst es in den Optionen (Schraubenschlüssel) so ein oder du musst jedesmal darauf achten, dass du ohne USt buchst.
Zum Thema Ausweis auf der Rechnung:
Schreib auf die Rechnung:
Kein Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 2 UStG.
Zum Thema Kleinunternehmerregelung einfach mal googeln. Da findett sich jedemenge nützliches. Oder bei Wikipedia "Kleinunternehmerregelung" eingeben.
hab da auch nochmals ne Neueinsteiger-Frage...wo genau gebe ich im Progi (Schraubenschlüssel) an, dass ich keine USt. buche??? Oder kann ich das nur bei der jeweiligen Buchung?
Bin son unwissender Neuling wie Hans...Steuer und FA sind für mich fremde Länder....*aargh*
Bearbeitet von Red-headed-woman am 26.08.2007 10:41:14
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robert wiegner |
Geschrieben am 26.08.2007 12:34:17
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Registriert am: 12.02.2005
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1. Bei den "pers. Daten" die MwSt. in allen drei Feldern auf Null setzen. Dann werden bei den Buchungen automatisch die Beträge Brutto genommen und keine UmsSt. berechnet.
2. Für die EÜR (Einnahme/Überschuß):
Bei "Einstellungen" ->"EÜ-Konten" auf das graue Plus klicken. Ein Einnahmekonto mit Bezeichnung Deiner Wahl einrichten.
Im gleichen Dialogfenster bei EÜ-Rechnung auf den kleinen Pfeil klicken und dem eben eingerichteten Konto das Feld "1111" zuweisen ("Betriebseinnahmen als unsatzst. Kleinunternehmer")
3. Auf dem EÜR-Formular gibt es in Zeile 3 noch was mit Hinweis auf §19, Abs. 3, Nr. 1 u. 2 ... da müßtest Du selbst noch mal schauen, worum es dabei geht.
Bearbeitet von robert wiegner am 26.08.2007 12:36:05
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Red-headed-woman |
Geschrieben am 26.08.2007 14:51:51
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Registriert am: 25.08.2007
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Zitat robert wiegner geschrieben:
1. Bei den "pers. Daten" die MwSt. in allen drei Feldern auf Null setzen. Dann werden bei den Buchungen automatisch die Beträge Brutto genommen und keine UmsSt. berechnet.
2. Für die EÜR (Einnahme/Überschuß):
Bei "Einstellungen" ->"EÜ-Konten" auf das graue Plus klicken. Ein Einnahmekonto mit Bezeichnung Deiner Wahl einrichten.
Im gleichen Dialogfenster bei EÜ-Rechnung auf den kleinen Pfeil klicken und dem eben eingerichteten Konto das Feld "1111" zuweisen ("Betriebseinnahmen als unsatzst. Kleinunternehmer"
3. Auf dem EÜR-Formular gibt es in Zeile 3 noch was mit Hinweis auf §19, Abs. 3, Nr. 1 u. 2 ... da müßtest Du selbst noch mal schauen, worum es dabei geht.
Danke Robert,
manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht...*herrje* ein Buch mit 7 Siegeln...
Allerdings hab ich nochmls ne Frage.
Ich habe zwei selbst. Tätigkeiten. Zu einen einen Online-Handel zum anderen bin ich Tagespflegeperson.
Diese Tagespflegeperson ist bei einem bestimmten Std.-Satz im Monat befreit. D.h. ich bekomme eine Freipauschale von 230,-- Euro.
a) muß ich dazu ein weiteres Buchungskto. anlegen oder kann ich das im anderen Einnahmen-Kto. (onlinehandel) mit verbuchen?
sollte ich alles was die Freipauschale überschreitet (Belege liegen vor) zusätzlich einreichen?
Ich hoffe du weiß ebenfalls Rat oder vielleicht ein anderer User. |
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