USt. bei Verkauf von Betriebsvermögen
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thilo |
Geschrieben am 04.04.2007 22:06:34
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Liebe easyct-Gemeinde,
nach langer Abwesenheit lasse ich mit einer kleinen Frage von mir hören:
Ich möchte als freiberuflicher Journalist ein Mikrofon, dass ich nicht mehr brauche, verkaufen, über eBay.
Nun bin ich mit 7 Prozent USt.-pflichtig, das bedeutet ja in meinen Augen, dass ich dem Höchstbietenden eine Rechnung mit 7 Prozent MWSt. ausstellen muss - da ich das Mikro beim Kauf als Betriebsausgabe geltend gemacht hatte - richtig?
Nun kann ich ja bei eBay nicht mehr schreiben: "Privatverkauf - ohne Garantie". weil es ja nicht wirklich ein Privarverkauf ist. Heißt Rechnung (Absender: Journalist) mit MWSt. automatisch, dass ich Garantie für das verkaufte Gebrauchtmikro bieten muss? Ein Risiko, dass ich ungern eingehen möchte.
Danke für Eure Antworten!
Thilo |
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joey |
Geschrieben am 06.04.2007 15:34:03
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Hallo Thilo,
du machst da einen kleinen Denkfehler. Du bist umsatzsteuerpflichtig mit allen Umsätzen deiner freiberuflichen Tätigkeit. Auf deine jourmalistische Tätigkeit mag ein Steuersatz von 7 % entfallen, ich habe das nicht nachgesehen, aber für umsatzsteuerliche Hilfsumsätze die "im Rahmen deines Untenehmens" anfallen, also dem Mikrofonverkauf, musst du den Regelsteuersatz, das sind 19 % ansetzen und in einer Rechnung bzw. Quittung ausweisen.
Bearbeitet von joey am 06.04.2007 15:37:37
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thilo |
Geschrieben am 09.04.2007 22:07:17
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...danke für die Antwort. Aber bist du dir sicher? Ich betreibe ja keinen schwungaften Mikrofonhandel, sondern brauche das Mikro einfach nicht mehr. Gab es nicht mal einen Passus "Das Schicksal der Hauptleistung" (freiberuflicher Autor, Journalist-->7%) teilt das Schicksal der Nebenleistung (also Spesenrechnungen, Verkäufe-->19%)?
grüße,
thilo |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 10.04.2007 10:11:24
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Ja dieses Passus gibt es. Aber die Hauptleistung liegt auf dem Verkauf des Mikrophones und das wird mit 19 % versteuert.
Das gleiche wäre bei mir. Ich Verkaufe Artikel die mit 19 % verstuert werden. Jetzt will ich Bücher (Reparaturanleitungen) verkaufen, die ich nicht mehr benötige, die muss ich dann mit 7 % versteuern.
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thilo |
Geschrieben am 10.04.2007 14:46:54
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ok, danke, ich glaube Euch. Aber noch eine Frage: Wisst Ihr, wie das mit Garantie oder Gewährleistung ist? Muss ich die geben? Bin ja kein Elektrofachhändler, sondern Journalist...
danke und gruß
thilo |
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joey |
Geschrieben am 10.04.2007 15:42:59
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Hallo dann nochmal,
eine Garantie gibt man als Verkäufer freiwillig, da kann dich keiner dazu zwingen. Daneben besteht aber beim Verkauf gebrauchter Güter eine gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr nach dem Kauf, gemäss § 475 Abs. 1 BGB n.F.
Dieses gilt nur dann nicht, wenn es sich bei Händler und Käufer um Privatpersonen handelt, lt. § 474 Abs. 1 BGB n.F.
Das scheinen Gewerbetreibende oder Freiberufler aber nicht zu sein. Siehe hierzu auch:
eastcomp.de/gewaehr.htm
Das ergibt sich alles nach der Schuldrechtsreform, die nach meiner Schulzeit erfolgt ist, kann dir da keine genaueren Angaben machen, bei Steuern bin ich da eher zuhause, im Zweifel sollte man da also mal 1 Jahr mit allem rechnen, lasse mich hier aber gerne im Forum eines besseren belehren.
Ich persönlich würde das Mikro steuerpflichtig entnehmen, ein bisschen warten und es dann als Privatmann verkaufen, ohne Gewährleistung.
Bearbeitet von joey am 10.04.2007 16:39:47
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thilo |
Geschrieben am 11.04.2007 10:14:09
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ok, gute Idee. Ich danke dir, joey! |
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