10.09.2025 23:24:26
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 2

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,257
· Neuestes Mitglied: peterluehr
Foren Themen
Neueste Themen
· PC-Wechsel von Win 1...
· Die Sache mit der E-...
· CSV-Input
· Fehlermeldung "Die S...
· Fehlermeldung Plausi...
Heißeste Themen
Keine Themen erstellt
Thema ansehen
   Thema drucken
Bahnfahrkarten bei Kreditkartenzahlung
Daniel-IT
Hallo,

ich buche gerade einige Fahrkarten: Bin mir nicht ganz sicher, ob ich das so richtig mache (war mein 1. Auftrag). Ich buche als Ausgaben z.B. "Fahrkarte Deutsche Bahn AG" und wähle als Konto "Reisekosten, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung". Ist das das richtige Konto?

Beim Datum bin ich mir nun nicht sicher: Die Bahnfahrkarten hab ich nämlich meist mit Kreditkarte bezahlt. Aber die Kreditkartenabrechnung bekomme ich ja nur einmal im Monat, d.h. es gibt

1. Belegdatum (= Reisedatum)
2. Eingang bei Mastercard
3. Abbuchung von meinem Konto.

Wegen Istversteuerung müsste ich dann doch eigentlich das Sammelabbuchungsdatum vom Girokonto angeben, oder sehe ich das falsch?

Und muss ich dann für jeden Tag, wo ich wegen des Auftrags zu der Firma gefahren bin, ein Reisekostenformular ausfüllen und bei der EÜR-Abgabe einreichen?

Danke!

Frohe Ostern wünscht euch
Daniel
 
joey
Hallo,

man hat dich hier ziemlich lange warten lassen. Ich versuchs mal dir dann doch noch zu antworten. Die Bahnfahrkarten sind gut auf dem Konto "Reisekosten" aufgehoben.

Für die EÜR gilt der § 11 EStG, der die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Wirtschaftsjahr regelt. Wann ist das jetzt bei einer Kreditkartenzahlung? Dann, wenn der Empfänger die Verfügungsgewalt erhält, das ist dann, wenn du die Karte durch das EC-Gerät ziehst und es angenommen wird, bzw. wenn der Fahrkartenautomat deine Karte annimmt oder wenn du online bezahlt hast, wie auch immer. Die Datenannahme beim Kartenunternehmen, bzw. das Abbuchungsdatum bei der Bank, spielen keine Rolle.

Wenn du also am 29.12.2006 beim Fahrkartenautomat mittels deiner Kreditkarte eine Karte ziehst, der Vorgang am 30.12.2006 bei Mastercard (Beispiel) eingeht und am 10.01.2007 von deinem Konto abgebucht wird, dann ist das eine Ausgabe des Jahres 2006, da das erste Datum zählt.

Achja, Reisekostenabrechnungen erstellst du zeitnah, kannst auch mal einen Sammelbeleg für mehrere gleichartige Reisetage machen, nimmst sie zu deinen Fibu-Unterlagen, die du generell nicht bei deiner Steuererklärung miteinreichen musst, es sei denn, man fordert dich auf, etwas vorzulegen. Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.
Bearbeitet von joey am 06.05.2007 10:41:42
 
Thom@s

Zitat

joey schrieb:
...Für die EÜR gilt der § 11 EStG, der die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Wirtschaftsjahr regelt. Wann ist das jetzt bei einer Kreditkartenzahlung? Dann, wenn der Empfänger die Verfügungsgewalt erhält, das ist dann, wenn du die Karte durch das EC-Gerät ziehst und es angenommen wird.
Im übertragenen Sinne würde dies bedeuten, dass bei einer PayPal- Zahlung ausschließlich die Geldbewegung auf dem PayPal- Konto gebucht wird - die entsprechende Geldbewegung auf dem Geschäftskonto würde unberücksichtigt bleiben - richtig?
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Paypal, kenne ich mich nicht aus, neumodischer Kram, vielleicht kannst du ja mal kurz das Prinzip erläutern, vielleicht kann ich mir dann eine Meinung bilden.Pfft
 
Thom@s

Zitat

PayPal-Prinzip
In erster Linie ist es ein Treuhandkonto (Einsatzmöglichkeit: eBay- Käufe etc.).
Vorteil bei eBay-Käufen: Der Käufer erhält einen Käuferschutz - bei groben Störungen des Kaufvertrags erhält der Käufer bis zu 500,00 EUR zurück.
Dieses Treuhandkonto kann per Vorkasse aufgeladen werden - wesentlich bequemer (und von mir bevorzugt), den Geldtransfer zw. Geschäftskonto und PayPal-Konto nach Kauf per Bankeinzug durchführen zu lassen.

Nachtrag - siehe auch:
http://tinyurl.com/224kfh
Bearbeitet von Thom@s am 10.05.2007 12:06:30
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
aha, verstehe, das mit dem Treuhandkonto leuchtet ein, entscheidend ist hier sicherlich der erste Mittelabfluss, sei es jetzt vom Paypal-Konto oder vom Geschäftskonto, scheint da ja gemäss Wikipedia verschiedene Verfahren zu geben.

Sehe da auch eine gewisse Ähnlichkeit zu Kautionskonten von Handelsvertretern, hierbei sind Erlöse auch dann zugeflossen, wenn sie wegen möglicher Kundenstornos erst einmal auf einem Kautionskonto landen.
Bearbeitet von joey am 10.05.2007 12:06:07
 
Thom@s
Danke für die schnelle Rückinfo.

... ja genau, Wikipedia ist wirklich eine sehr gute Wissensqelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Paypal

Gibt es bestimmte Aufzeichnungspflichten, hinsichtlich der über das PayPal-Konto laufenden Transaktionen, oder ist der Ausdruck der jeweiligen Transaktions-E-Mail für die EÜR-Buchhaltung ausreichend?
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
Daniel-IT
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Hatte nach drei Wochen nicht mehr damit gerechnet, daß nochmal jemand antwortet, und bin erst heute mal wieder hier im Forum. Hab das ja dann intuitiv richtig gemacht mit den Fahrkarten.

Hab nun das erste Mal einen Mietwagen genommen, um wegen eines Projekts zur Firma zu fahren. Kann ich die Mietwagen-Rechnung und Benzinquittung auch einfach auf dem Konto "Reisekosten" buchen?

Und wie läuft das eigentlich mit den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand? Hab das noch nie geltend gemacht. Rechnet man die Pauschalen (6 € für 8h < 14h, 12 € für 14h<24h, 24 € pro ganzen Tag) auch einfach bei der USt-Voranmeldung auf dem Konto "Reisekosten" ohne MwSt. ab, oder wie macht man das? Und die Dauer der Anfahrtszeiten zählen doch zur Dienstreise dazu, oder?

Könnt ihr mir ein Formular für Reisekostenabrechnungen empfehlen?

Vielen Dank und
viele Grüße

Daniel
 
Daniel-IT

Zitat

joey hat geschrieben:
Die Bahnfahrkarten sind gut auf dem Konto "Reisekosten" aufgehoben.


Hab gerade im Thread "Fahrtkosten" (www.easyct.de/forum/viewthread.php?fo...ead_id=699) gelesen, daß die unter "Laufende und feste Kraftfahrzeugkosten (ohne AfA und Zinsen)" gehören, damit sie im EÜR-Feld Zeile 25 landen, falls ich es richtig verstanden habe... Mann, das ist aber auch kompliziert alles... Sad

Gruß
Daniel
Bearbeitet von Daniel-IT am 11.11.2007 22:10:37
 
joey
Die Ursprungsfrage ging um Bahnfahrkarten, die du anlässlich einer Dienstreise gekauft hast, die gehören auf das Konto "Reisekosten" und im EÜR Formular in die Zeile 36. In dem von dir genannten thread steht auch nichts anderes.

Viele Grüsse
 
joey

Zitat

Daniel-IT geschrieben:


BERICHTIGUNG:

1.)Hab nun das erste Mal einen Mietwagen genommen, um wegen eines Projekts zur Firma zu fahren. Kann ich die Mietwagen-Rechnung und Benzinquittung auch einfach auf dem Konto "Reisekosten" buchen?

2.)Und wie läuft das eigentlich mit den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand? Hab das noch nie geltend gemacht. Rechnet man die Pauschalen (6 € für 8h < 14h, 12 € für 14h<24h, 24 € pro ganzen Tag) auch einfach bei der USt-Voranmeldung auf dem Konto "Reisekosten" ohne MwSt. ab, oder wie macht man das?

3.) Und die Dauer der Anfahrtszeiten zählen doch zur Dienstreise dazu, oder?

4.) Könnt ihr mir ein Formular für Reisekostenabrechnungen empfehlen?

Vielen Dank und
viele Grüße

Daniel



Hallo dann auch,

Zu 1.) gehört zu den Fahrtkosten und in die Zeile 25 der Anlage EÜR

Zu 2.) Ja

Zu 3.) Ja

Zu 4.) kann dir da kein spezielles empfehlen, googel einfach mal herum, wo du was kostenlos herbekommst.
Bearbeitet von joey am 14.11.2007 15:25:22
 
Daniel-IT

Zitat

joey geschrieben:
Die Ursprungsfrage ging um Bahnfahrkarten, die du anlässlich einer Dienstreise gekauft hast, die gehören auf das Konto "Reisekosten" und im EÜR Formular in die Zeile 36. In dem von dir genannten thread steht auch nichts anderes.


Ach so, also doch. Also sind das Reisenebenkosten?

In der Anleitung zu Zeile 25 steht: "Ebenso sind hier die Aufwendungen für alle weiteren betrieblich veranlassten Fahrten (z.B. Fahrten mit dem privaten Kfz und mit öffentlichen Verkehrsmitteln) einzutragen." Also wird unterschieden zwischen betrieblich veranlassten und nicht betrieblich veranlassten Fahrten? Aber was ist denn eine betrieblich veranlasste Fahrt? Ich meinte eine Fahrt zum Kunden und hatte sie, weil es am besten passte, unter "Reisekosten" eingeordnet.

Danke und
viele Grüße
Daniel
 
joey
Hallo,

Und wieder hat einer was gelernt, nämlich ich Grin, hab den Beipackzettel jetzt gelesen und muss muss dir da rechtgeben, in die Zeile 25 gehören auch die Fahrtkosten anlässlich von Dienstreisen, in die Zeile 36 nur noch die Verpflegungsmehraufwendungen, obwohl in den LStR der Begriff der Reisekosten natürlich beides umfasst, das ist aber nicht das einzig unsystematische an dem Formular. Wieder so eine Sache, die man nicht verstehen, sondern einfach nur hinnehmen muss.

Mach dass dann bitte so, wie es denn nun vorgeschrieben ist, aber haften muss man als Steuerpflichtiger für "Falscheinträge" in der Anlage EÜR sicherlich nicht, die Masse der Experten empfindet das Formular immer noch als Zumutung, der Staat wälzt da seine Statistikarbeit auf den unschuldigen Bürger ab, aber mach mal was dran.
Bearbeitet von joey am 14.11.2007 15:26:31
 
thilo
Liebe Leute,

ich bin mir da nicht sicher, ob wir da richtig liegen, zumindest, was die Freiberufler angeht. Goetz Buchholz schreibt im "Ratgeber Freie":

"Buchungsdatum ist für Freiberufler immer der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum".

So habe ich es auch immer gehalten. Und das ist ja auch das PRinzip der Ist-Besteuerung. Das heißt, wenn eine Rechnung mit Abbuchungsauftrag kommt, wird für den Tag gebucht, an dem das Geld vom Konto weggeht. So müsste man es auch mit Visa-Belegen halten, demnach.

Grüße
Thilo
 
www.thiloschmidt.de
joey

Zitat

thilo geschrieben:
Liebe Leute,

ich bin mir da nicht sicher, ob wir da richtig liegen, zumindest, was die Freiberufler angeht. Goetz Buchholz schreibt im "Ratgeber Freie":

"Buchungsdatum ist für Freiberufler immer der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum".

So habe ich es auch immer gehalten. Und das ist ja auch das PRinzip der Ist-Besteuerung. Das heißt, wenn eine Rechnung mit Abbuchungsauftrag kommt, wird für den Tag gebucht, an dem das Geld vom Konto weggeht. So müsste man es auch mit Visa-Belegen halten, demnach.

Grüße
Thilo


Hallo,

Der Satz von Buchholz kann so isoliert nicht gelesen werden. Der Grundsatz stimmt, aber die gesetzlichen Bestimmungen des § 11 EStG müssen eingehalten werden! Ich nenne dir mal ein paar Urteile aus den EStH (Einkommensteuer-Hinweise zu den Einkommensteuerrichtlinien).

Scheck, Scheckkarte, Kreditkarte

Zufluss grundsätzlich mit Entgegennahme; sofortige Bankeinlösung darf jedoch nicht durch zivilrechtliche Vereinbarung eingeschränkt sein. (BFH v. 30.10.1980 - BStBl. 1981 II S. 305)

Abfluss bei Scheckübermittlung: Übergabe an Post bzw. Einwurf in den Briefkasten des Zahlungsempfängers ausreichen. (BFH v. 24.09.1985 - BStBl. 1986 II S. 284)

Überweisung

Abfluss im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrages bei der Überweisungsbank. (BFH v. 22.05.1987s - BStBl. II S. 673)

Glaub mir, der BFH hat sich da schon seine Gedanken gemacht, das Zahlungsdatum mag die Regel sein, aber gerade die Ausnahmen machen das Steuerrecht ja nicht so leicht verständlich.
 
thilo
Moin Joey,

aha, danke dir. Das heißt, bei Überweisungen oder Abbuchungen gilt tatsächlich der Buchungstag auf meinem Kontoauszug, bei der Kreditkarte dagegen der Tag des Leistungsempfangs, ja?

Gruß
Thilo
 
www.thiloschmidt.de
joey

Zitat

thilo geschrieben:
Moin Joey,

aha, danke dir. Das heißt, bei Überweisungen oder Abbuchungen gilt tatsächlich der Buchungstag auf meinem Kontoauszug, bei der Kreditkarte dagegen der Tag des Leistungsempfangs, ja?

Gruß
Thilo


Hi,

bei Lastschriften, z.B. bei Daueraufträgen, gilt der Buchungstag auf dem Kontoauszug, aber bitte die Ausnahmeregelung beachten bei regelmässigen Einnahmen und Ausgaben, die 10 Tage vor oder nach dem 31.12. anfallen, die gehören in das Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit. (s. § 11 EStG)

Beispiele: Die Büroraummiete in Höhe von 100,00 € wird am 29.12.2007 für den Monat Januar 2008 abgebucht. Dann gehört die Betriebsausgabe in das Jahr 2008.

Füllst du einen Überweisungsträger aus um eine Warenlieferung zu begleichen, reichst ihn bei der Bank ein und lässt ihn dir abstempeln mit dem Datum 29.12.2007, wird der Betrag dann am 03.01.2008 abgebucht, dann fällt die Betriebsausgabe ins Jahr 2007.

Bei der Kreditkarte ist wie gesagt das Datum der Annahme entscheidend.
 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

32,021,374 eindeutige Besuche