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U-St. auf 80% Privatanteil - immer?
wewe
Hallo zusammen,

seit kurzem teste ich auch ect. Bisher kam ich relativ gut damit zurecht und deshalb möchte ich mich bei Thomas Mielke und bei den anderen aktiven Mietglieder für den Einsatz bedanken.

Eine Frage ist bei mir noch offen:
Bei der Berechung der USt für den Anteil der Privatnutzung wird von 80% ausgegangen. Laut BMF-Schreiben vom 27.08.2004 wird dies für die 1%-Regelung vorgegeben, nicht aber für die Fahrtenbuchregelung. Ist dieses Schreiben veraltet, oder berücksichtigt das Fahrtenbuch nur die 1%-Regelung?

Hoffe dass jemand kurz Zeit für eine kompetente Antwort findet.

Schöne Grüße

Zitat:
<<<2.2 Fahrtenbuchregelung
Setzt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke die private Nutzung mit den auf die Privat-fahrten entfallenden Aufwendungen an, indem er die für das Fahrzeug insgesamt entstehen-den Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG), ist von diesem Wert auch bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung auszugehen.
Seite 4
Aus den Gesamtaufwendungen sind für Umsatzsteuerzwecke die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.>>>
 
mielket
Wenn Du die 1%-Regelung nutzt, brauchst Du das Fahrtenbuch nicht zu führen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
wewe
ich benutze die 1%-Regelung nicht, deshalb frage ich mich, warum nur 80% des Privatanteils berücksichtigt werden bei der Berechnung der USt, wenn im BMF-Schreiben vom 27.08.2004 bei der Fahrtenbuchregelung steht:

<<Aus den Gesamtaufwendungen sind für Umsatzsteuerzwecke die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.>>

Da steht also gar nichts über 80%.
 
joey
Hallo,

also irgendwie wird nicht ganz klar, was du meinst. 80 % Privatnutzung?

Was die Umsatzsteuer betrifft, so gilt, dass bei Anwendung der 1 %-Regel, die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Leistungsabgabe pauschal ermittelt wird, dieser Anteil wird mit dem Regelsteuersatz, derzeit 19 %, versteuert.

Es gibt Kosten, die nicht vorsteuerentlastungsfähig sind, z.B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Schutzbriefe etc.

Um diese Kosten auszuscheiden zieht man eine Pauschale von 20 % von dem Betrag der 1 %-Regel ab. Das meinst du wahrscheinlich mit den 80 %.


Da du ein Fahrtenbuch führst, kannst du also die unentgeltliche Wertabgabe nach dem tatsächlich angefallenen privaten Aufwand ermitteln und die nicht vorsteuerentlastungsfähigen Kosten einzeln abziehen. Da hast du Recht, nehme an, du wolltest das bestätigt haben.
Bearbeitet von joey am 11.04.2007 15:45:34
 
wewe
ok, ich war etwas ungeschickt.

Im Register "monatliche Kosten" des Fahrtenbuchs findet ihr das was ich meine: hier wird auch die Umsatzsteuer für den Anteil der Privatnutzung ermittelt, und zwar für 80% der Privatnutzung <unten rechts unter "Umsatzsteuer">. Danach wird eine entsprechende Buchung (als Einnahme)in ect generiert.
Diesen Vorgang kann ich anhand der Unterlagen die ich habe so nicht nachvollziehen. Demnach müßten aus 100% der Privatnutzung die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten ausgeschieden und den Rest voll angesetzt werden.


Bearbeitet von wewe am 11.04.2007 23:04:10
 
joey

Zitat

wewe geschrieben:

Im Register "monatliche Kosten" des Fahrtenbuchs findet ihr das was ich meine: hier wird auch die Umsatzsteuer für den Anteil der Privatnutzung ermittelt, und zwar für 80% der Privatnutzung <unten rechts unter "Umsatzsteuer">. Danach wird eine entsprechende Buchung (als Einnahme)in ect generiert.
Diesen Vorgang kann ich anhand der Unterlagen die ich habe so nicht nachvollziehen. Demnach müßten aus 100% der Privatnutzung die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten ausgeschieden und den Rest voll angesetzt werden.




nimm alle Kfz-Kosten, ziehe die nicht vorsteuerentlastungsfähigen Kosten ab und multipliziere den Rest mit dem prozentualen Anteil deiner Privatfahrten, dann hast du die Bemessungsgrundlage für die umsatzsteuerpflichtige unentgeltiche Wertabgabe, nämlich die private Kfz-Nutzung. That`s it.

Diese Bemessungsgrundlage ist aber nicht identisch mit der Betriebseinnahme, die du in deiner EÜR einsetzen musst (Privatentnahme Kfz-Kosten), denn dazu zählen natürlich auch die nicht mit Vorsteuer belasteten privaten Kostenanteile.
Bearbeitet von joey am 12.04.2007 10:26:05
 
wewe
Dann bist Du auch der Meinung dass das Fahrtenbuch-Plugin die Umsatzsteuer für den Privatanteil nicht korrekt berechnet?
 
joey
Ich benutze es nicht, aber wenn es dir nicht ermöglicht, abweichend von der 1 %-Regel deinen privaten Nutzungsanteil für die Umsatzsteuer zu ermitteln, dann ist es wohl für dich nicht geeignet. Da sollte dir aber mielket weiter Auskunft erteilen.
 
wewe
Eigentlich wollte ich den Plugin nur dazu benutzen die Buchungen in ect zu generieren. Für die Errmittlung des Privatanteils hatte ich zwei fiktive Eintragungen in das Fahrtenbuch gemacht. DAnn ist mir aufgefallen, dass das Programm möglicherweise die USt für den Privatantei nicht korrekt berechnet. Mich würde es schon interessieren, warum nicht nach den Vorgaben des BMF berechnet wird (künstlerische Freiheit oder steckt mehr dahinter?)

DAnke joye für die kompetenenten und schnellen Antworten.
 
mielket
Die Option 100% Vorsteuerabzug - 80% UST habe ich auf diesen Thread hin eingebaut:

https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=6&thread_id=304

Sollte sich da was geändert haben?
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
wewe
Ich habe den Threaed durchgelesen und bleibe dabei, dass die Berechnung im Fahrtenbuch nicht korrekt ist:
"100% Vorsteuer und Umsatzsteuer auf 80% der Kosten" gilt bei der 1%-Regelung.
Bei der Fahrtenbuch Variante gilt "100% Vorsteuer und Umsatzsteuer auf alle Kosten, die NICHT mit Vorsteuer belastet sind".
Die Grundlage dafür liefert das BMF-Schreiben vom 27.08.2004 (weiter unten habe ich einen Ausschnitt eingefügt und das ganze Schreiben Dir per E-Mail geschickt). Joey's Aussage deckt sich mit diesem Schreiben (siehe Thread weiter oben).

<<2.1 1 % - Regelung
Ermittelt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke den Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1 % - Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, kann er von diesem Wert aus Verein-fachungsgründen bei der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmeri-schen Nutzung ausgehen. Für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten kann er einen pau-schalen Abschlag von 20 % vornehmen. Der so ermittelte Betrag ist ein sog. Nettowert, auf den die Umsatzsteuer mit dem allgemeinen Steuersatz aufzuschlagen ist.
2.2 Fahrtenbuchregelung
Setzt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke die private Nutzung mit den auf die Privat-fahrten entfallenden Aufwendungen an, indem er die für das Fahrzeug insgesamt entstehen-den Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG), ist von diesem Wert auch bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung auszugehen.
Seite 4
Aus den Gesamtaufwendungen sind für Umsatzsteuerzwecke die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.>>
 
joey
Und, wie sieht es denn 13 Monate später aus?
 
joey
Und, wie sieht es denn 33 Monate später aus.Cool
 
joey
Und, wie sieht es denn 48 Monate später aus?Sad
 
joey
Und, wie sieht es denn 86 Monate später aus?Wink
 
mielket
Wow. Ganz schön hartnäckig bis Du! Grin

Hast Du mal eine aktuellere Version des Fahrtenbuchs installiert? Da gibt es in den Einstellungen unten einen Punkt "Vorsteuerabzug". Den kann man auf 100% stellen. Das ist schon seit Ewigkeiten eingebaut. Wink
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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