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Wie buche ich "Gewerbesteuer"
Didi
Hallo,

als Neuling erstmal einen schönen Gruß an das Forum!


Zu meinen Fragen:

Im Jahr 2006 mußte ich Gewerbesteuer abführen.
Im EÜR-Formular für meine Steuererklärung 2006
möchte ich diese als "übrige Betriebsausgabe" in
Zeile 42 eintragen.

1. Ist es korrekt, daß ich diese Betriebsausgabe in
Easy Cash & Tax als Betriebsausgabe buche und
dem Feld 1183 "übrige Betriebsausgaben" zu-
ordnen kann?

2. Gibt es Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit
von Gewerbesteuern?

Vielen Dank im voraus,

Gruß Didi
 
joey
Hallo,

zu 2.

Nicht abzugsfähige Steuern sind die ESt, KSt, Personensteuern wie Erbschaft- und Schenkungssteuer und die USt auf Entnahmen, sowie die Vorsteuerbeträge aus nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 5 EStG, kann man im § 12 EStG nachlesen. Nicht abzugsfähig sind auch Säumnis- und Verspätungszuschläge auf diese Steuern.

Die Gewerbesteuer ist demnach voll abzugsfähig, eine Betriebsausgabe in der EÜR und wird nach § 35 EStG sogar auf die ESt-Schuld angerechnet. Bei der Abgabe der Steuererklärung in der Anlage GSE den Steuermessbetrag, steht im Feststellungsbescheid des Finanzamtes, eintragen.
Bearbeitet von joey am 15.04.2007 16:27:38
 
robert wiegner

Zitat

eine Betriebsausgabe in der EÜR und wird nach § 35 EStG sogar auf die ESt-Schuld angerechnet.


Verständnisfrage: Betriebsausgabe in EÜR und Anrechnung auf EinkSt.-Schuld?
 
Didi

Zitat

joey geschrieben:
Hallo,

zu 2.

Nicht abzugsfähige Steuern sind die ESt, KSt, Personensteuern wie Erbschaft- und Schenkungssteuer und die USt auf Entnahmen, sowie die Vorsteuerbeträge aus nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 5 EStG, kann man im § 12 EStG nachlesen. Nicht abzugsfähig sind auch Säumnis- und Verspätungszuschläge auf diese Steuern.

Die Gewerbesteuer ist demnach voll abzugsfähig, eine Betriebsausgabe in der EÜR und wird nach § 35 EStG sogar auf die ESt-Schuld angerechnet. Bei der Abgabe der Steuererklärung in der Anlage GSE den Steuermessbetrag, steht im Feststellungsbescheid des Finanzamtes, eintragen.



Hallo,

vielen Dank für die Info!

Gruß Didi
 
joey

Zitat

robert wiegner geschrieben:

Zitat

eine Betriebsausgabe in der EÜR und wird nach § 35 EStG sogar auf die ESt-Schuld angerechnet.


Verständnisfrage: Betriebsausgabe in EÜR und Anrechnung auf EinkSt.-Schuld?



Ja, beides. Deshalb haben die Politiker sich so auf die Schulter gehauen und gesagt, dass natürliche Personen fast umfassend von der Gewerbesteuerbelastung befreit sind. Spass beiseite, die Entwicklung in dem Bereich war schon positiv.

Zum System: das 1,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.
Bearbeitet von joey am 15.04.2007 22:44:00
 
Thom@s

Zitat

joey schrieb: eine Betriebsausgabe in der EÜR und wird nach § 35 EStG sogar auf die ESt-Schuld angerechnet.
Robert Wiegners Verständnisfrage: Betriebsausgabe in EÜR und Anrechnung auf EinkSt.-Schuld?
Ich schließe mich Roberts Verständinsfrage an, da auch mir der Sachverhalt NICHT ganz schlüssig ist.

Wenn ich § 35 EStG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__35.../__35.html)
richtig interpretiere, dann bezieht sich das auf Mitunternehmerschaften.

Mein Verständnisproblem liegt vor allem bei der Doppelerfassung (einerseits in der EÜR und anderseits in der ESt-Erklärung).

Nachtrag:
Aufschluss dazu gibt joey`s nachfolgender Beitrag (dafür besten Dank).
Wer es etwas ausführlicher mag, der sollte den folgenden IHK-Beitrag (insbesondere Pos. 11) lesen:
http://tinyurl.com/24opz3

Bearbeitet von Thom@s am 16.04.2007 15:21:08
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
man muss natürlich die Nr. 1 des § 35 EStG auch lesen und da stehen gewerbliche Unternehmen, das sind natürlich auch Einzelunternehmer mit Gewerbebetrieb. Ausserdem, fällt dir ein Grund für eine differenzierte Behandlung von EU gegenüber einer KG, OHG, GbR ein? Natürlich nicht, denn eine solche ist nicht gewollt.

Nochmal, die Gewerbesteuer wird mit dem 1,8-fachen des Steuermessbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet, bei einem durchschnittlichen Hebesatz der Gemeinden von 300-400 % ist also die Hälfte der Gewerbesteuerschuld schon mal von der ESt abziehbar. Die Zahlung selbst ist BA und mindert die Bemessungsgrundlage der ESt, unter dem Strich vermeidet man so etwa eine Doppelbesteuerung und das war auch das Ziel der damaligen Unternehmenssteuerreform. Das sollte euch, bei aller Skepsis, einleuchten.

@thom@s: na, da bin ich ja erleichtert, dass die IHK das genauso sieht.Cool


Bearbeitet von joey am 16.04.2007 16:48:56
 
joey
Hallo,

da wir es unlängst mit dem § 35 hatten, der § 35 a EStG ist auch nicht uninteressant für das VA-Jahr 2006. Hierbei ist es möglich hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse und den 20 %igen Anteil der Arbeitskosten von bestimmten Handwerkerleistungen für der P r i v a t h a u s h a l t bis zu einer Höchstgrenze von 600 € von seiner tariflichen Einkommensteuer abzusetzen.

Wer Heimwerker ist, kann wenigstens 20 % seiner Schornsteinfegerrechnung, wie gesagt nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen, da bringt der schwarze Mann tatsächlich, wenn auch nur ein kleines bisschen, Glück.
Bearbeitet von joey am 04.05.2007 18:18:47
 
Thom@s
...und wer es etwas ausführlicher mag, der findet bestimmt hier das passende:
http://tinyurl.com/37ppo8
http://tinyurl.com/3c3frx
http://tinyurl.com/38vhzf
Bearbeitet von Thom@s am 07.05.2007 17:33:03
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
jetzt mal noch mal was zur Gewerbesteuer. Wie gesagt, sie mindert die eigene Bemessungsgrundlage und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (BA in der EÜR) und wird pauschal (1,8 faches des Gewerbesteuermessbetrages) auf die ESt-Schuld angerechnet.

Mittlerweile laufen die Planungen für das Jahressteuergesetz 2008, ab dann ist folgendes geplant:

Die GewSt ist dann k e i n e Betriebsausgabe mehr (!),

sie mindert aber noch pauschal die ESt-Schuld mit dem 3,8 fachen des Gewerbesteuermessbetrages, d.h., bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von ca. 400 % deutscher Gemeinden ist im Prinzip die ganze Gewerbesteuerschuld bei der Einkommensteuer anrechenbar.

Nichts ist halt so kurzlebig, wie das Steuerrecht (seufz).Frown
 
CAD-Neumann
Ich mache mal hier weiter, statt ein neues Thema aufzumachen.

Für 2007 musste ich auch das erste mal Gewerbesteuer abdrücken.

Ab 2008 wird die Gewerbesteuer ja nicht mehr als Betriebsausgabe angerechnet. Für 2007 kann ich die Steuer jedoch noch als sonstige BA angeben.

Soweit sollte das schon mal richtig sein, oder??


Für 2008 wird das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.
Dieses trage ich in der Anlage G in Zeile 16 ein. Hierzu muss ich aber anhand meiner EÜR den Gewerbesteuermessbetrag errechnen. Im vorliegenden Bescheid ist ja nur anhand der Zahlen für 2007 ein Messbetrag ermittelt.
Angenommen, ich habe in 08 einen Gewinn von 30.000,- erzielt. Abzüglich Freibetrag von 24.500,- bleiben noch 5.500,- übrig.
Der Messbetrag ist also 5.500 x 3,5%= 192,50 €
Diesen multipliziere ich mit 3,8 und komme auf 731,50 und trage dieses in Zeile 16 von Anlage G ein.

Ist das vorgenannte korrekt oder habe ich einen Gedankenfehler?


Und der Hebesatz wird nicht berücksichtigt???
Bei mir liegt der Hebesatz bei 403. Zahle also bei der vorgenannten Berechnung 5.500 x 3,5% x 4,03= 775,-€, kann aber nur das 3,8 fache bei der Einkommenssteuererklärung angeben.


Jetzt noch mal zurück zum Jahr 2007.
Bin gerade bei der Steuererklärung für 2008. Bin also diesmal fast pünktlich. Für 07 hatte ich erst nach Aufforderung im September abgegeben Wink


Die für 07 gezahlte Gewerbesteuer buche ich als Betriebsausgabe.
Was ist mit dem in der Einkommensteuererklärung geltend zu machenden 1,8fachen Messbetrag?
Habe ich da jetzt Pech gehabt, weil ich dieses in der Erklärung für 07 nicht angegeben habe oder besteht die Möglichkeit, dieses für 08 noch geltend zu machen??

 
joey

Zitat

CAD-Neumann geschrieben:
Ich mache mal hier weiter, statt ein neues Thema aufzumachen.

Für 2007 musste ich auch das erste mal Gewerbesteuer abdrücken.

Ab 2008 wird die Gewerbesteuer ja nicht mehr als Betriebsausgabe angerechnet. Für 2007 kann ich die Steuer jedoch noch als sonstige BA angeben.

Soweit sollte das schon mal richtig sein, oder??

---------------------------------------------------
Ja!
---------------------------------------------------


Für 2008 wird das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.
Dieses trage ich in der Anlage G in Zeile 16 ein. Hierzu muss ich aber anhand meiner EÜR den Gewerbesteuermessbetrag errechnen. Im vorliegenden Bescheid ist ja nur anhand der Zahlen für 2007 ein Messbetrag ermittelt.
Angenommen, ich habe in 08 einen Gewinn von 30.000,- erzielt. Abzüglich Freibetrag von 24.500,- bleiben noch 5.500,- übrig.
Der Messbetrag ist also 5.500 x 3,5%= 192,50 €

-------------------------------------------------
Ja!
-------------------------------------------------

Diesen multipliziere ich mit 3,8 und komme auf 731,50 und trage dieses in Zeile 16 von Anlage G ein.

------------------------------------------------
Nein, du trägst die 192,50 € ein, den Rest übernimmt das Amt!
------------------------------------------------



Und der Hebesatz wird nicht berücksichtigt???
Bei mir liegt der Hebesatz bei 403. Zahle also bei der vorgenannten Berechnung 5.500 x 3,5% x 4,03= 775,-€, kann aber nur das 3,8 fache bei der Einkommenssteuererklärung angeben.

--------------------------------------------------
Ja, 731,50 € werden von deiner ESt abgezogen, wenn du welche bezahlst.
--------------------------------------------------


Jetzt noch mal zurück zum Jahr 2007.
Bin gerade bei der Steuererklärung für 2008. Bin also diesmal fast pünktlich. Für 07 hatte ich erst nach Aufforderung im September abgegeben Wink


Die für 07 gezahlte Gewerbesteuer buche ich als Betriebsausgabe.
Was ist mit dem in der Einkommensteuererklärung geltend zu machenden 1,8fachen Messbetrag?

------------------------------------------
hättest du in der Anlage GSE eintragen sollen, nur den Messbetrag u. nicht multipliziert mit 1,8!
-------------------------------------------


Habe ich da jetzt Pech gehabt, weil ich dieses in der Erklärung für 07 nicht angegeben habe oder besteht die Möglichkeit, dieses für 08 noch geltend zu machen??

---------------------------------------------
wenn der ESt-Bescheid noch nicht da ist, kannst du noch im Rechtsbehelfsverfahren abändern, danach ist es eher aussichtslos.
-------------------------------------------------------------------

 
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mielket
13.05.2026 13:49:33
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mielket
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mielket
10.05.2026 11:08:57
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