CAD-Neumann geschrieben:
Ich mache mal hier weiter, statt ein neues Thema aufzumachen.
Für 2007 musste ich auch das erste mal Gewerbesteuer abdrücken.
Ab 2008 wird die Gewerbesteuer ja nicht mehr als Betriebsausgabe angerechnet. Für 2007 kann ich die Steuer jedoch noch als sonstige BA angeben.
Soweit sollte das schon mal richtig sein, oder??
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Ja!
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Für 2008 wird das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.
Dieses trage ich in der Anlage G in Zeile 16 ein. Hierzu muss ich aber anhand meiner EÜR den Gewerbesteuermessbetrag errechnen. Im vorliegenden Bescheid ist ja nur anhand der Zahlen für 2007 ein Messbetrag ermittelt.
Angenommen, ich habe in 08 einen Gewinn von 30.000,- erzielt. Abzüglich Freibetrag von 24.500,- bleiben noch 5.500,- übrig.
Der Messbetrag ist also 5.500 x 3,5%= 192,50 €
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Ja!
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Diesen multipliziere ich mit 3,8 und komme auf 731,50 und trage dieses in Zeile 16 von Anlage G ein.
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Nein, du trägst die 192,50 € ein, den Rest übernimmt das Amt!
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Und der Hebesatz wird nicht berücksichtigt???
Bei mir liegt der Hebesatz bei 403. Zahle also bei der vorgenannten Berechnung 5.500 x 3,5% x 4,03= 775,-€, kann aber nur das 3,8 fache bei der Einkommenssteuererklärung angeben.
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Ja, 731,50 € werden von deiner ESt abgezogen, wenn du welche bezahlst.
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Jetzt noch mal zurück zum Jahr 2007.
Bin gerade bei der Steuererklärung für 2008. Bin also diesmal fast pünktlich. Für 07 hatte ich erst nach Aufforderung im September abgegeben
Die für 07 gezahlte Gewerbesteuer buche ich als Betriebsausgabe.
Was ist mit dem in der Einkommensteuererklärung geltend zu machenden 1,8fachen Messbetrag?
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hättest du in der Anlage GSE eintragen sollen, nur den Messbetrag u. nicht multipliziert mit 1,8!
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Habe ich da jetzt Pech gehabt, weil ich dieses in der Erklärung für 07 nicht angegeben habe oder besteht die Möglichkeit, dieses für 08 noch geltend zu machen??
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wenn der ESt-Bescheid noch nicht da ist, kannst du noch im Rechtsbehelfsverfahren abändern, danach ist es eher aussichtslos.
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