Anhänger die 2
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develmen |
Geschrieben am 18.04.2007 09:43:29
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So,da bin ich wieder.
hab mir nun einen Anhänger für mein Bausanierungsgewerbe gekauft
Kostenpunkt 329€.Habe ihn als gwg abgesetzt.Wie ist das nun mit den anmeldekosten oder Versicherungskosten für hilfeas teil.
Oder wenn ich mir nächsten Monat noch zubehöhr dafür kaufen würde.
sagen wir eine Plane und ein stützrat für susammen 99€.Kann ich die Fortlaufenden Kosten auch absetzten.wenn ja wo.Wo setzte ich das zubehöhr ab.
danke mal wieder für die schnelle hilfe. |
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joey |
Geschrieben am 18.04.2007 12:43:46
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Hallo,
hättest ruhig im alten thread bleiben können. Du musst unterscheiden, Zulassungskosten und die Kosten für die Nummernschilder sind Anschaffungsnebenkosten, die nach R 32 a zu den AK zählen und daher mitabzuschreiben sind. Die Plane und das Stützrad sind nachträgliche Anschaffungskosten für unselbständiges Zubehör und müssen auch mitabgeschrieben werden. Jetzt weiss ich nicht, ob du Brutto- oder Nettopreise meinst.
Also 329 € der Anhänger + 99 € Zubehör = 428 €
Als Kleinunternehmer liegt bei dir ein GWG vor, wenn deine Brutto-AK incl. MWSt. 487,90 € nicht überschreiten. Liegt hier vor, wenn du Brutto-Preise meinst, nicht aber bei Nettopreisen (Brutto 509,32 €).
Bist du umsatzsteuerpflichtig, dann hat dich der Anhänger mit Zubehör netto 359,66 € gekostet und ist dann auch ein GWG, wenn du Nettopreise meinst, dann bist du um 18 € über der GWG-Grenze.
Kosten für die Versicherung gehören zu den laufenden Betriebskosten und werden nicht abgeschrieben.
Bearbeitet von joey am 18.04.2007 12:51:59
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develmen |
Geschrieben am 10.05.2007 10:03:29
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mmmhhh.ok.
Nur wiso kann ich need die Versicherung und Die Steuer für den Anhänger als Ausgaben angeben.Muss ich need verstehen,oder
Meine hab den Anhänger ja für die Firma gekauft,und die Kosten dafür sind ja für die Firma.also leute,lasst mich need dumm sterben
schönen Arbeitstag an alle. |
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joey |
Geschrieben am 10.05.2007 11:00:18
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hat doch keiner behauptet, natürlich sind die Steuer und die Versicherung für den Hänger Betriebsausgaben. Du schreibst sie nur nicht mit dem Hänger ab, das war gemeint. |
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develmen |
Geschrieben am 10.05.2007 11:53:00
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sorry,mein Fehler.
Hab mich verlesen
danke nochmal. |
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