Bankeinzahlungen buchen
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MichaelM |
Geschrieben am 20.04.2007 19:11:35
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Hallo und guten Abend!
Ich bin absolut blutiger Anfänger, versuche mich seit heute durchzukämpfen. Habe einen kleinen Friseurbetrieb und möchte EÜR nutzen.
Einnahmen buchen ist ja recht einfach. Manche Ausgaben auch.
Nur:
Wie bzw. wo verbuche ich Zahlungen an die Bank, also wenn ich meine Einnahmen zur Bank bringe?
Desweiteren:
Habe hier im meinem Geschäft ein EC Gerät, da wird Ende jeder Woche der Kassenschnitt ausgelöst und Montags ist das Geld auf meinem Geschäftskonto.
Wie bzw. wo buche ich denn das?
Könnt ihr mir helfen???
Vielen Dank im voraus!
Gruß
MichaelM |
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Thomas R |
Geschrieben am 27.04.2007 08:31:01
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In EC&T wird, wie in jeder anderen EÜR auch, keine Zahlungen an oder von Bank gebucht. Genausowenig wie auch "Barentnahmen". hierfür kann man das Kassenbuch nutzen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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MichaelM |
Geschrieben am 27.04.2007 16:19:50
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Hi!
O.k, alles klar, eigentlich auch logisch 
Trotzdem noch ein ppar Fragen zu Buchungen allgemein:
Bei den Einnahmen trage ich also brav jeden Tag ein was die Kunden bei mir so an Geld lassen. Das sind dann die "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer"....richtig? Ich habe dem ganzen den Namen "Tageseinnahmen" verpasst.
Unten, bei den Ausgaben, kommt also, wenn ich es richtig verstanden habe, nur rein, was ich bar bezahlt habe oder übers Konto gelaufen ist wenn z.b. eine Rechnung bezahlt wurde.
Barentnahmen werden dort also nicht geführt, richtig?
Muss ich dafür denn ein extra Kassenbuch führen oder wie?
Sorry wenn sich die Fragen blöd anhören, ich hab das zwar alles vor Jahren auf der Meisterschule gelernt aber wie heißt es so schön "Aus den Augen aus dem Sinn"....... 
Vielen dank im voraus!
Ciao
Michael
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joey |
Geschrieben am 27.04.2007 19:21:23
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hi.
die Entnahmen, ob jetzt Waren, Nutzungsentnahmen oder Barentnahmen solltest du in geeigneter Weise aufzeichnen und sei es eigenhändig, die beiden erstgenannten musst du ja auch als Betriebseinnahmen erfassen..
Die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Barentnahmen ergibt sich aus dem § 4 (4a) EStG, der den Schuldzinsenabzug regelt, hierbei spielen die Entnahmen und die Einlagen eine Rolle und für den Zweck sollten sie auch aufgezeichnet werden. Leider verpflichtet der letzte Satz der Vorschrift auch die EÜR-Rechner zur Aufzeichnung, unabhängig davon, ob sie Schuldzinsen abziehen oder nicht. Da ist man nach meiner Ansicht über das Ziel hinausgeschossen, aber dass man die Vorschrift teleologisch reduziert ist wohl nicht zu erwarten, also schön aufzeichnen das Ganze.
Bearbeitet von joey am 27.04.2007 19:26:38
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MichaelM |
Geschrieben am 27.04.2007 21:49:12
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Und nochmal vielen Dank!!
O.k, Barentnahmen werden nicht aufgeführt, müssen aber aufgezeichnet werden.
Dazu kann ich ja wie oben erwähnt das Kassenbuch nutzen.
Ob schriftlich oder elektronisch sollte meines Wissens nach egal sein, oder?
Ciao
Michael |
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joey |
Geschrieben am 27.04.2007 22:26:53
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Korrekt, viel Glück mit deinem Geschäft, das ist die Hauptsache, die Buchführung und die Steuer kriegt man schon irgendwie auf die Reihe. |
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Thom@s |
Geschrieben am 02.05.2007 15:09:27
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Zitat MichaelM schrieb: ... Muss ich dafür denn ein extra Kassenbuch führen oder wie? ... In seinem Beschluss vom 16.2.2006, Az. X B 57/05, führt der Bundesfinanzhof (BFH) aus, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, wonach Einnahmen-Überschuss-Rechner verpflichtet sind, ihre Bareinnahmern gesondert in einem Kassenbuch aufzuzeichnen.
Zitat aus:
http://tinyurl.com/2d4tp3
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
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