Buchung ohne Beleg
|
3dots |
Geschrieben am 29.05.2005 15:39:14
|

Mitglied
Beiträge: 4
Registriert am: 29.05.2005
|
Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Ich habe gelernt, dass man nichts ohne Beleg bucht. Allerdings müsste ich eine Buchung vornehmen, wo mir leider der Belegt abhanden gekommen ist.
Hat jemand eine Ahnung, wie das Problem zu lösen ist?
Vielen Dank im vorraus! |
|
|
|
Armin |
Geschrieben am 29.05.2005 22:22:29
|

Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 08.05.2005
|
Ich glaube, da gibt es die Möglichkeit sich selbst einen Ersatzbeleg auszustellen. Aber ich glaube das nur, ich bin nicht so ganz sicher. Aber probieren kannst Du es ja mal, mehr wie rausstreichen wird wohl nicht passieren.
MfG Armin |
|
|
|
CAD-Neumann |
Geschrieben am 30.05.2005 09:51:00
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 07.03.2005
|
@3dots
die Belege nennen sich wie Armin schon schreibt Ersatz- oder Eigenbeleg. Ich hab mir für meine Steuererklärung mit Word selbst ´ne Vorlage zusammengebastelt. Wenn ich wüsste wie, würde ich die hier mal zum download als Word- und PDF-Datei reinstellen. So wie´s ausschaut, kann ich meiner Antwort nur eine einzelne Datei anhängen. Ich nehme da mal die PDF-Datei für Ausgaben als Dateianhang.
Ich habe damit z.B. bei meiner Steuererklärung Ausgaben für Autowäsche an Münzautomaten, Parkgebühren an Parkuhr, aber auch anteilig die Miete, Strom und Nebenkosten für mein Büro (Teil meiner Privatwohnung) abgesetzt. Hat das Finanzamt auch alles ohne Probleme anerkannt.
Die Belege können u.a. auch erforderlich sein für Telefonkosten in einer Münztelefonzelle, Waschen von betrieblicher Kleidung in der privaten Waschmaschine, Münzkopierer in Bibliotheken etc.
Was nicht geht, ist damit Vorsteuer geltend zu machen, hierfür ist immer ´ne Rechnung oder Quittung erforderlich. |
|
|
|
CAD-Neumann |
Geschrieben am 30.05.2005 09:56:28
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 07.03.2005
|
@3dots
hat mit dem Datei anhängen nicht so recht geklappt, oder?
Werde mal versuchen, dir die Vorlagen über "private Nachricht senden" zu schicken. |
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 31.05.2005 01:28:50
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Dateien anhängen soll nicht gehen? Mal testen...
... Word-Dateien waren nicht in der Liste der erlaubten Dateien. Jetzt müsste es gehen.
Bearbeitet von mielket am 31.05.2005 01:32:37
|
|
|
|
CAD-Neumann |
Geschrieben am 31.05.2005 11:55:43
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 07.03.2005
|
dann probiere ich´s nochmal.
ich hänge mal den Eigenbeleg für Ausgaben als Word-Datei an, einfach mit den entsprechenden Daten (Name, Steuer-Nr. etc.) vervollständigen und als eigene Vorlage abspeichern.
Ich habe bei mir dann noch das Dokument über Extras/Dokument schützen/Formulareingabe abgespeichert, so dass nur noch die erforderlichen Felder auszufüllen sind. |
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 04.06.2005 20:36:10
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Prima. Ich hab mal eine Download-Kategorie 'Verschiedenes Nützliches' angelegt und das da rein getan. |
|
|
|
marq999 |
Geschrieben am 26.01.2006 11:04:47
|

Mitglied
Beiträge: 9
Registriert am: 13.01.2006
|
Hallo,
bei einer Quittung vom Parkautomaten oder für ein Busticket kann ich die MwSt. nicht als Vorsteuer abziehen, wenn sie nicht darauf deklariert ist, oder?
Kann ich diese Quittung dann brutto in die E/Ü-Rechnung als Ausgabe buchen oder abzgl. der MwStr.? |
|
|
|
marq999 |
Geschrieben am 26.01.2006 11:04:55
|

Mitglied
Beiträge: 9
Registriert am: 13.01.2006
|
Hallo,
bei einer Quittung vom Parkautomaten oder für ein Busticket kann ich die MwSt. nicht als Vorsteuer abziehen, wenn sie nicht darauf deklariert ist, oder?
Kann ich diese Quittung dann brutto in die E/Ü-Rechnung als Ausgabe buchen oder abzgl. der MwStr.? |
|
|
|
marq999 |
Geschrieben am 26.01.2006 11:05:21
|

Mitglied
Beiträge: 9
Registriert am: 13.01.2006
|
Hallo,
bei einer Quittung vom Parkautomaten oder für ein Busticket kann ich die MwSt. nicht als Vorsteuer abziehen, wenn sie nicht darauf deklariert ist, oder?
Kann ich diese Quittung dann brutto in die E/Ü-Rechnung als Ausgabe buchen oder abzgl. der MwStr.? |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 26.01.2006 12:14:56
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Den öffentlichen Nahverkehr buche ich seit Jahr und Tag mit 7% MwSt. ... daß sich noch niemand darüber beschwert hat, heißt natürlich nicht, daß das so korrekt ist. Meine Erinnerung ist aber, daß ich vor langer Zeit mal beim FA gefragt habe.
Bei städt. Parkautomaten weiß ich momentan auch nicht, aber Parkhäuser von irgendwelchen Betreiberfirmen würde ich immer mit 16% buchen.
Macht mich jetzt aber auch etwas unsicher ... mal schauen, ob sich dazu irgendwas finden läßt.
Bearbeitet von robert wiegner am 26.01.2006 12:15:42
|
|
|
|
marq999 |
Geschrieben am 26.01.2006 16:43:15
|

Mitglied
Beiträge: 9
Registriert am: 13.01.2006
|
...doofes Thema. Ich war übrigens gestern auf einem Existenzgründer Seminar "Der richtige Umgang mit dem Finanzamt" und dort meinte der Vortrager, dass man generell nur Quittungen absetzen könne, auf denen die UmSt. ausgewiesen ist. Bei Quittungen unter 100? reicht es, wenn da steht "inkl. XX% MwSt." (wie bei Taxis z.B.).
Aber es kann doch nicht angehen, dass man dann bei den Parktickets (natürlich auf Geschäftsfahrten) z.B. dann nicht die Vorsteuer abziehen kann. Hm... |
|
|
|
CAD-Neumann |
Geschrieben am 26.01.2006 20:27:39
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 07.03.2005
|
Wenn du einen Beleg/Quittung mit dem Vermerk "incl. MwSt" o.ä. hast, kannst du natürlich die Vorsteuer abziehen. Aber (soweit ich weiss) nicht wenn du dir einen Eigenbeleg für z.B. Parken an Parkuhr, Autowäsche am SB-Automaten o.ä. ausstellst.
Beim öffentlichen Nahverkehr hat man ja einen Beleg, kenn ich mich aber nicht mit aus, ob da was von MwSt. drauf steht. Weiss gar nicht mehr, wann ich das letzte mal Bus o.ä. gefahren bin. Kann man hier aufem Kaff auch vergessen.
Bei den Eigenbelegen könnte man ja mal versuchen, die MwSt. aufzuführen und bei der Steuererklärung als Vorsteuer abziehen. Mehr als streichen können die Jungs und Mädels vom FA dann ja auch nicht.
Und wenn nicht, dann natürlich den vollen Betrag brutto als Ausgabe buchen, weshalb dann die MwSt. abziehen? |
|
|