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Aufzeichnungspflicht v. Barentnahmen, Bareinlagen u. Sachentnahmen?
Thom@s

Zitat

https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=557 ... hier schrieb joey: ... Die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Barentnahmen ergibt sich aus dem § 4 (4a) EStG, der den Schuldzinsenabzug regelt ... Leider verpflichtet der letzte Satz der Vorschrift auch die EÜR-Rechner zur Aufzeichnung, unabhängig davon, ob sie Schuldzinsen abziehen oder nicht.
§ 4 (4a) EStG => Nach meiner Leseart ergibt sich daraus noch KEINE generelle Aufzeichnungspflicht.
Gesetzestext siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/estg/__4....g/__4.html

Der Aufzeichnungsverzicht führt jedoch dazu, dass betriebliche Schuldzinsen nur bis zu dem Sockelbetrag (derzeit 2050,00 EUR), bzw. gar nicht, geltend gemacht werden dürfen. Dies gilt (zeitlich unbegrenzt) auch für alle folgenden Jahre.

Nach meiner Auffassung kann auf die äußerst komplexe Aufzeichnung der Über- und Unterentnahmen (die ergebnisneutral außerhalb der eigentlichen Buchhaltung zu führen sind) verzichtet werden, wenn KEIN Fremdkapital (auch NICHT in den Folgejahren) benötigt wird.

Wer hat mit der gesetzlichen Auslegung praktische Erfahrungen?
Bearbeitet von Thom@s am 02.05.2007 20:16:19
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
die Regelung des § 4 Abs. 4 a EStG ist sehr komplex, man lese, wenn man denn interessiert ist, sich die entsprechenden BMF-Schriebe mal durch. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Entnahmen und Einlagen ist unmissverständlich, auch der entsprechende Hinweis in der Anlage EÜR, die ich ansonsten nicht als Rechtsquelle ansehe (grins!), lautet dahingehend.

Die Problematik liegt ja auch darin, dass ein unbegrenzter "Unterentnahmevortrag" in folgende Wirtschaftsjahre möglich ist und dem Steuerpflichtigen zugemutet wird, die entsprechenden Aufzeichnungen vorzunehmen.

D.h., selbst dann, wenn man keinerlei Schuldzinsen in Abzug bringt, kann man in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr ein "Unterentnahme-Guthaben" aufbauen und unbegrenzt in die Zukunft vortragen. Wenn man dann irgendwann mal Schuldzinsen abzieht muss man dann vielleicht 5- 6 Jahre in die Vergangenheit zurückreisen und dort rekonstruieren wieviel man denn entnommen bzw. eingelegt hat, wenn man keine entsprechenden Aufzeichnungen gemacht hat, kann das spassig werden, wenngleich BFH in solchen Fällen auch Schätzungen erlaubt.
 
Thom@s
Z I T A T:
Ein Kassenbestand muss lt. Gesetz nicht aufgezeichnet werden, ebenso nicht Barentnahmen oder -einlagen oder ein Geldverkehr mit dem Bankkonto.

Quelle:
http://www.lexware-existenzgruender.d...abc/k.html
(Rubrik: Kassenbuchführung)

Z I T A T
Werden Schuldzinsen als Betriebsausgabe geltend gemacht, sind Eintragungen in den Zeilen 55 und 56 erforderlich

Quelle: EÜR Formular 2006 Anleitung
http://tinyurl.com/2yh2qc
Bearbeitet von Thom@s am 02.05.2007 19:03:54
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Hallo, ist das alles wieder schön bunt hierCool

Erläuterung zur Zeile 32 "Schuldzinsen" Anleitung EÜR 2006

Im "schwarzen Kästchen"

Zitat:

Unabhängig von der Abziehbarkeit sind Privatentnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.

Na, wem kann man denn jetzt glauben. Das sollte man vielleicht nicht ganz so überspitzt betrachten, selbst Bilanzierer sind gemäss § 146 (1) S. 2 AO nur gehalten, "sollen" ihre Bareinnahmen aufzeichnen und man weiss ja doch wie es gemeint ist.

Praktischer ist es aber schon die entsprechenden Aufzeichnungen zu machen. (s. die Unterentnahmen)
Bearbeitet von joey am 02.05.2007 19:13:24
 
Thom@s

Zitat

Im "schwarzen Kästchen"
potz blitz - stimmt, hatte ich doch glattweg übersehen Shock

W. Krudewig (Verfasser des Praxishandbuches Buchführung und Steuern) bezieht dazu unter Z70/021 Position ... hier wird auf die Sanktionsmöglichkeit des FA eingegangen, die in etwa meiner o. g. Darstellung entspricht.
Bearbeitet von Thom@s am 02.05.2007 19:49:18
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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