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Aufzeichnungspflicht v. Barentnahmen, Bareinlagen u. Sachentnahmen?
Thom@s

Zitat

https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=557 ... hier schrieb joey: ... Die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Barentnahmen ergibt sich aus dem § 4 (4a) EStG, der den Schuldzinsenabzug regelt ... Leider verpflichtet der letzte Satz der Vorschrift auch die EÜR-Rechner zur Aufzeichnung, unabhängig davon, ob sie Schuldzinsen abziehen oder nicht.
§ 4 (4a) EStG => Nach meiner Leseart ergibt sich daraus noch KEINE generelle Aufzeichnungspflicht.
Gesetzestext siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/estg/__4....g/__4.html

Der Aufzeichnungsverzicht führt jedoch dazu, dass betriebliche Schuldzinsen nur bis zu dem Sockelbetrag (derzeit 2050,00 EUR), bzw. gar nicht, geltend gemacht werden dürfen. Dies gilt (zeitlich unbegrenzt) auch für alle folgenden Jahre.

Nach meiner Auffassung kann auf die äußerst komplexe Aufzeichnung der Über- und Unterentnahmen (die ergebnisneutral außerhalb der eigentlichen Buchhaltung zu führen sind) verzichtet werden, wenn KEIN Fremdkapital (auch NICHT in den Folgejahren) benötigt wird.

Wer hat mit der gesetzlichen Auslegung praktische Erfahrungen?
Bearbeitet von Thom@s am 02.05.2007 20:16:19
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
die Regelung des § 4 Abs. 4 a EStG ist sehr komplex, man lese, wenn man denn interessiert ist, sich die entsprechenden BMF-Schriebe mal durch. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Entnahmen und Einlagen ist unmissverständlich, auch der entsprechende Hinweis in der Anlage EÜR, die ich ansonsten nicht als Rechtsquelle ansehe (grins!), lautet dahingehend.

Die Problematik liegt ja auch darin, dass ein unbegrenzter "Unterentnahmevortrag" in folgende Wirtschaftsjahre möglich ist und dem Steuerpflichtigen zugemutet wird, die entsprechenden Aufzeichnungen vorzunehmen.

D.h., selbst dann, wenn man keinerlei Schuldzinsen in Abzug bringt, kann man in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr ein "Unterentnahme-Guthaben" aufbauen und unbegrenzt in die Zukunft vortragen. Wenn man dann irgendwann mal Schuldzinsen abzieht muss man dann vielleicht 5- 6 Jahre in die Vergangenheit zurückreisen und dort rekonstruieren wieviel man denn entnommen bzw. eingelegt hat, wenn man keine entsprechenden Aufzeichnungen gemacht hat, kann das spassig werden, wenngleich BFH in solchen Fällen auch Schätzungen erlaubt.
 
Thom@s
Z I T A T:
Ein Kassenbestand muss lt. Gesetz nicht aufgezeichnet werden, ebenso nicht Barentnahmen oder -einlagen oder ein Geldverkehr mit dem Bankkonto.

Quelle:
http://www.lexware-existenzgruender.d...abc/k.html
(Rubrik: Kassenbuchführung)

Z I T A T
Werden Schuldzinsen als Betriebsausgabe geltend gemacht, sind Eintragungen in den Zeilen 55 und 56 erforderlich

Quelle: EÜR Formular 2006 Anleitung
http://tinyurl.com/2yh2qc
Bearbeitet von Thom@s am 02.05.2007 19:03:54
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Hallo, ist das alles wieder schön bunt hierCool

Erläuterung zur Zeile 32 "Schuldzinsen" Anleitung EÜR 2006

Im "schwarzen Kästchen"

Zitat:

Unabhängig von der Abziehbarkeit sind Privatentnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.

Na, wem kann man denn jetzt glauben. Das sollte man vielleicht nicht ganz so überspitzt betrachten, selbst Bilanzierer sind gemäss § 146 (1) S. 2 AO nur gehalten, "sollen" ihre Bareinnahmen aufzeichnen und man weiss ja doch wie es gemeint ist.

Praktischer ist es aber schon die entsprechenden Aufzeichnungen zu machen. (s. die Unterentnahmen)
Bearbeitet von joey am 02.05.2007 19:13:24
 
Thom@s

Zitat

Im "schwarzen Kästchen"
potz blitz - stimmt, hatte ich doch glattweg übersehen Shock

W. Krudewig (Verfasser des Praxishandbuches Buchführung und Steuern) bezieht dazu unter Z70/021 Position ... hier wird auf die Sanktionsmöglichkeit des FA eingegangen, die in etwa meiner o. g. Darstellung entspricht.
Bearbeitet von Thom@s am 02.05.2007 19:49:18
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
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