https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=557 ... hier schrieb joey: ... Die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Barentnahmen ergibt sich aus dem § 4 (4a) EStG, der den Schuldzinsenabzug regelt ... Leider verpflichtet der letzte Satz der Vorschrift auch die EÜR-Rechner zur Aufzeichnung, unabhängig davon, ob sie Schuldzinsen abziehen oder nicht.
Der Aufzeichnungsverzicht führt jedoch dazu, dass betriebliche Schuldzinsen nur bis zu dem Sockelbetrag (derzeit 2050,00 EUR), bzw. gar nicht, geltend gemacht werden dürfen. Dies gilt (zeitlich unbegrenzt) auch für alle folgenden Jahre.
Nach meiner Auffassung kann auf die äußerst komplexe Aufzeichnung der Über- und Unterentnahmen (die ergebnisneutral außerhalb der eigentlichen Buchhaltung zu führen sind) verzichtet werden, wenn KEIN Fremdkapital (auch NICHT in den Folgejahren) benötigt wird.
Wer hat mit der gesetzlichen Auslegung praktische Erfahrungen?
Bearbeitet von Thom@s am 02.05.2007 20:16:19
Gruß Thom@s
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die Regelung des § 4 Abs. 4 a EStG ist sehr komplex, man lese, wenn man denn interessiert ist, sich die entsprechenden BMF-Schriebe mal durch. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Entnahmen und Einlagen ist unmissverständlich, auch der entsprechende Hinweis in der Anlage EÜR, die ich ansonsten nicht als Rechtsquelle ansehe (grins!), lautet dahingehend.
Die Problematik liegt ja auch darin, dass ein unbegrenzter "Unterentnahmevortrag" in folgende Wirtschaftsjahre möglich ist und dem Steuerpflichtigen zugemutet wird, die entsprechenden Aufzeichnungen vorzunehmen.
D.h., selbst dann, wenn man keinerlei Schuldzinsen in Abzug bringt, kann man in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr ein "Unterentnahme-Guthaben" aufbauen und unbegrenzt in die Zukunft vortragen. Wenn man dann irgendwann mal Schuldzinsen abzieht muss man dann vielleicht 5- 6 Jahre in die Vergangenheit zurückreisen und dort rekonstruieren wieviel man denn entnommen bzw. eingelegt hat, wenn man keine entsprechenden Aufzeichnungen gemacht hat, kann das spassig werden, wenngleich BFH in solchen Fällen auch Schätzungen erlaubt.
Z I T A T:
Ein Kassenbestand muss lt. Gesetz nicht aufgezeichnet werden, ebenso nicht Barentnahmen oder -einlagen oder ein Geldverkehr mit dem Bankkonto.
Quelle: http://www.lexware-existenzgruender.d...abc/k.html
(Rubrik: Kassenbuchführung)
Z I T A T Werden Schuldzinsen als Betriebsausgabe geltend gemacht, sind Eintragungen in den Zeilen 55 und 56 erforderlich
Quelle: EÜR Formular 2006 Anleitung http://tinyurl.com/2yh2qcBearbeitet von Thom@s am 02.05.2007 19:03:54
Gruß Thom@s
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Erläuterung zur Zeile 32 "Schuldzinsen" Anleitung EÜR 2006
Im "schwarzen Kästchen"
Zitat:
Unabhängig von der Abziehbarkeit sind Privatentnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.
Na, wem kann man denn jetzt glauben. Das sollte man vielleicht nicht ganz so überspitzt betrachten, selbst Bilanzierer sind gemäss § 146 (1) S. 2 AO nur gehalten, "sollen" ihre Bareinnahmen aufzeichnen und man weiss ja doch wie es gemeint ist.
Praktischer ist es aber schon die entsprechenden Aufzeichnungen zu machen. (s. die Unterentnahmen)
Bearbeitet von joey am 02.05.2007 19:13:24
potz blitz - stimmt, hatte ich doch glattweg übersehen
W. Krudewig (Verfasser des Praxishandbuches Buchführung und Steuern) bezieht dazu unter Z70/021 Position ... hier wird auf die Sanktionsmöglichkeit des FA eingegangen, die in etwa meiner o. g. Darstellung entspricht.
Bearbeitet von Thom@s am 02.05.2007 19:49:18
Gruß Thom@s
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.
pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo,
muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?
mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier
mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!
mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)
mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.
mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.
Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer auf 1 Jahr gelegt ist
Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?
mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.
Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?
mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?