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Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben
Thom@s
Als Ausnahme des Zu- und Abflussprinzips gelten die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben (z.B. Miete). Wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Wechsel des Geschäftsjahres ein- bzw. abgehen, in dem Geschäftsjahr als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben gebucht, in das sie wirtschaftlich gehören.
Quelle:
http://tinyurl.com/33kxao
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Die IHK hat die Sache nur etwas verkürzt dargestellt. Nach § 11 Abs.1 EStG können die Einnahmen/Ausgaben "kurze Zeit"= 10 Tage gemäss Urteil
(BFH 24.7.1986, BStBl. 1987 II S. 16)
vor oder nach dem Jahreswechsel anfallen. Das gilt dann z.B. auch für vorschüssig gezahlte Mietausgaben.

Ich habe in dem thread mal ein paar Beispielfälle eingestellt:

https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=3&thread_id=532

Zu den regelmässig wiederkehrenden Ausgaben zählen gemäss Rechtsprechung der Finanzgerichte aber nicht Telefonkosten!
Bearbeitet von joey am 08.05.2007 09:37:20
 
Thom@s

Zitat

joey schrieb:
Ich habe in dem thread mal ein paar Beispielfälle eingestellt:
https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=532
... vielen Dank für den guten Hinweis + den wirklich lustigen Thread Pfft


Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Interessante Sache, das mit den wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben. Jetzt hat der BFH entschieden, dass hierunter auch die USt-Voranmeldungen für den Monat Dezember eines Wirtschaftsjahres zählen. Das FA und das FG hatten dies als Revisionsbeklagte für nicht zulässig erachtet und wurden eines besseren belehrt.

BFH v. 01.08.2007 - XI R 48/05

D.h. wenn man für Dezember 2007 eine USt-Voranmeldungssoll von 1.500,00 € (Zahllast) hat und der Betrag wird am 08.01.2008 ans FA überwiesen, dann fällt die Betriebsausgabe in das Jahr 2007, zu dem sie wirtschaftlich auch gehört. S. hierzu den § 11 (1) + (2) EStG. Hier ist wieder die oben erwähnte 10-Tagesfrist entscheidend. Alle Fälle mit Dauerfristverlängerung scheiden von daher schon mal aus. Auf jeden Fall muss man die Entscheidung jetzt beim Jahresabschluss berücksichtigen.
 
robert wiegner
Heißt das dann in Folge, daß ich die Umsatzsteuerzahlung aus Deinem Beispiel dem Altjahr zuordnen muß oder nach eigenem Gusto darf ...
 
joey
Hallo,

der § 11 EStG ist im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung eine verbindliche Vorschrift. Da hat man kein Wahlrecht. Wie im Beispiel beschrieben, wäre dann die Betriebsausgabe ohne wenn und aber dem Jahr 2007 zuzuordnen. Auch wenn man eine Dauerfristverlängerung hat, muss man bei der Novembervorauszahlung beachten, wann gezahlt worden ist. Diese kleinen Ausnahmen machen die einmal als einfach gedachte EÜR (Zahlungseingang BE/Zahlungsausgang BA) eben dann doch ein bisschen komplizierter, aber StB oder sonst. Steuerpflichtige müssen den § 11 EStG eben anwenden.
Bearbeitet von joey am 30.10.2007 18:28:05
 
robert wiegner
Du schriebst ... "§ 11 (1) + (2) EStG. Hier ist wieder die oben erwähnte 10-Tagesfrist entscheidend"

Um das jetzt mal auf die Spitze zu treiben (meines besseren Verständnisses wegen): Wenn wir nur bei dem Beispiel mit der Umsatzsteuerzahlung aus dem Dezember bleiben, könnte ich es aber doch weiterhin durch den Zeitpunkt meiner Zahlung steuern? Wenn Zahlung innerhalb 10 Tage, dann Altjahr, wenn 10+, dann neues Jahr?
 
joey
Ja, sicher.

Aber ich nehme an, dass doch einige eine Einzugsermächtigung gegeben haben, denn merkwürdigerweise wird dann oft erst am 16. abgebucht, wohingegen ein manueller Zahler schon Schwierigkeiten bekommen kann, wenn er mal 1-2 Tage nach dem 10. zahlt. Bei der Einzugsermächtigung kann dann wohl auch schon mal am 8. abgebucht werden, wenn man pünktlich am 5. die Anmeldung elektr. übermittelt hat. Dann hat man keinen direkten Einfluss mehr.

Wers steuern kann, der soll es so machen, ansonsten ist jetzt klar, wo die Zahlung hingehört.
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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