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Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben
Thom@s
Als Ausnahme des Zu- und Abflussprinzips gelten die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben (z.B. Miete). Wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Wechsel des Geschäftsjahres ein- bzw. abgehen, in dem Geschäftsjahr als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben gebucht, in das sie wirtschaftlich gehören.
Quelle:
http://tinyurl.com/33kxao
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Die IHK hat die Sache nur etwas verkürzt dargestellt. Nach § 11 Abs.1 EStG können die Einnahmen/Ausgaben "kurze Zeit"= 10 Tage gemäss Urteil
(BFH 24.7.1986, BStBl. 1987 II S. 16)
vor oder nach dem Jahreswechsel anfallen. Das gilt dann z.B. auch für vorschüssig gezahlte Mietausgaben.

Ich habe in dem thread mal ein paar Beispielfälle eingestellt:

https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=3&thread_id=532

Zu den regelmässig wiederkehrenden Ausgaben zählen gemäss Rechtsprechung der Finanzgerichte aber nicht Telefonkosten!
Bearbeitet von joey am 08.05.2007 10:37:20
 
Thom@s

Zitat

joey schrieb:
Ich habe in dem thread mal ein paar Beispielfälle eingestellt:
https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=532
... vielen Dank für den guten Hinweis + den wirklich lustigen Thread Pfft


Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Interessante Sache, das mit den wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben. Jetzt hat der BFH entschieden, dass hierunter auch die USt-Voranmeldungen für den Monat Dezember eines Wirtschaftsjahres zählen. Das FA und das FG hatten dies als Revisionsbeklagte für nicht zulässig erachtet und wurden eines besseren belehrt.

BFH v. 01.08.2007 - XI R 48/05

D.h. wenn man für Dezember 2007 eine USt-Voranmeldungssoll von 1.500,00 € (Zahllast) hat und der Betrag wird am 08.01.2008 ans FA überwiesen, dann fällt die Betriebsausgabe in das Jahr 2007, zu dem sie wirtschaftlich auch gehört. S. hierzu den § 11 (1) + (2) EStG. Hier ist wieder die oben erwähnte 10-Tagesfrist entscheidend. Alle Fälle mit Dauerfristverlängerung scheiden von daher schon mal aus. Auf jeden Fall muss man die Entscheidung jetzt beim Jahresabschluss berücksichtigen.
 
robert wiegner
Heißt das dann in Folge, daß ich die Umsatzsteuerzahlung aus Deinem Beispiel dem Altjahr zuordnen muß oder nach eigenem Gusto darf ...
 
joey
Hallo,

der § 11 EStG ist im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung eine verbindliche Vorschrift. Da hat man kein Wahlrecht. Wie im Beispiel beschrieben, wäre dann die Betriebsausgabe ohne wenn und aber dem Jahr 2007 zuzuordnen. Auch wenn man eine Dauerfristverlängerung hat, muss man bei der Novembervorauszahlung beachten, wann gezahlt worden ist. Diese kleinen Ausnahmen machen die einmal als einfach gedachte EÜR (Zahlungseingang BE/Zahlungsausgang BA) eben dann doch ein bisschen komplizierter, aber StB oder sonst. Steuerpflichtige müssen den § 11 EStG eben anwenden.
Bearbeitet von joey am 30.10.2007 19:28:05
 
robert wiegner
Du schriebst ... "§ 11 (1) + (2) EStG. Hier ist wieder die oben erwähnte 10-Tagesfrist entscheidend"

Um das jetzt mal auf die Spitze zu treiben (meines besseren Verständnisses wegen): Wenn wir nur bei dem Beispiel mit der Umsatzsteuerzahlung aus dem Dezember bleiben, könnte ich es aber doch weiterhin durch den Zeitpunkt meiner Zahlung steuern? Wenn Zahlung innerhalb 10 Tage, dann Altjahr, wenn 10+, dann neues Jahr?
 
joey
Ja, sicher.

Aber ich nehme an, dass doch einige eine Einzugsermächtigung gegeben haben, denn merkwürdigerweise wird dann oft erst am 16. abgebucht, wohingegen ein manueller Zahler schon Schwierigkeiten bekommen kann, wenn er mal 1-2 Tage nach dem 10. zahlt. Bei der Einzugsermächtigung kann dann wohl auch schon mal am 8. abgebucht werden, wenn man pünktlich am 5. die Anmeldung elektr. übermittelt hat. Dann hat man keinen direkten Einfluss mehr.

Wers steuern kann, der soll es so machen, ansonsten ist jetzt klar, wo die Zahlung hingehört.
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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