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Übernachtung-Pauschale Ausland
Sirko
Hallo zusammen,
bin dienstlich sehr viel unterwegs, auch im Ausland und
würde gern mal Eure Wissensstand zum Thema Übernachtung-Pauschale im Ausland erfahren. Das im Ausland andere Sätze als im Inland zum Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung gelten ist mir alles bekannt.
Die praktische Frage sind nur:
1. Wenn ich nun im Auslnad übernachte (z.B Schweiz) und die Übernachtung kam 60€, kann ich nun statt der 60€ die Pauschale buchen von 89 €?
2. Der Übernachtugnsbeleg ist dann sozusagen nur noch mein Nachweis für die Übernachtung?
3. Ich habe "gehört" man kann die MwSt. aus anderen Ländern zurückholen (auch bei z.B. Tankbelegen). Auf welchen Bogen der Steuererklärung kommt das, weil Buchen muss ich das für die EÜR ja nicht, oder?

Vielen Dank

Sirko
 
joey
Hallo,

zu 1.)
die Pauschale nimmt man anstatt der tatsächlichen Kosten, da kannst du dir schon das bessere aussuchen.

zu 2.)
Insofern richtig. Du würdest die Rechnung auch als Nachweis für die Vorsteuererstattung brauchen. Das ist ein Thema für sich, und jedes Land der EU und anderer Länder, die Vorsteuern erstatten, behält sich da vor, die Art und den Umfang der Erstattung zu bestimmen.

z.B. die von dir genannte Schweiz:

hier kann man als ausl. Unternehmer gemäss Art. 90 Abs, 2 Bst. b MWStG die Schweizer MWSt erstattet bekommen, wenn man selbständiger Leistungseimpfänger einer Schweizer Lieferung oder Leistung ist, dann kann man aus Aufwendungen, sei es für Messen oder Geschäftsreisen, die Vorsteuererstattung beantragen.

Weitere Voraussetzung: Der Erstattungsanspruch muss mindestens 500 Franken im Jahr betragen und der Unternehmer darf nicht selbst Lieferungen oder Leistungen an einen Schweizer Unternehmer erbracht haben, des weiteren muss Deutschland auch ausländischen Unternehmern die Vorsteuer erstatten (liegt vor)

Formulare zur Erstattung müssen an die Schweizer Finanzbehörden geschickt werden und sind hier als download erhältlich, auch die Fristen sind zu beachten.

http://www.estv.admin.ch/d/mwst/themen/vat/vatrefund.htm

In der Regel hat man bei fast allen EU-Staaten und z.B. der Schweiz damit mehr Arbeit als praktischen Nutzen.


zu 3.)
Sollte man statt der Pauschalen die tatsächlichen Kosten buchen, dann sind in der EÜR die gezahlten ausländischen MWSt-Beträge Betriebsausgaben und werden auf dem Kostenkonto z.B. "Reisekosten" mitgebucht. Sollte die MWSt erstattet werden, bucht man sie bei Zahlungseingang auf einem Betriebseinnahmenkonto.
Bearbeitet von joey am 22.05.2007 09:43:42
 
Sirko
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Weiter so!

Grin
 
take02
2. Auslandsreisekosten
Bei Geschäftsreisen und Dienstreisen von Arbeitnehmern in das Ausland werden Verpflegungsmehraufwendungen nur mit pauschalen Auslandstagegeldern berücksichtigt. Übernachtungskosten werden in der nachgewiesenen Höhe anerkannt. (Ansatz von Pauschbeträgen nur möglich bei Arbeitgebererstattung, nicht bei Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug).

Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/rech...index.html

Jetzt stehe ich gerade vor dem Problem, was ich anwenden soll/darf.
Hat noch jemand eine Info dazu? (am liebsten, wie immer verifizierbar Grin )
Gruß take
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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