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Verschiedene Anschaffungen - inwieweit absetzbar?
mark80
Hallo,

ich bin Einzelunternehmer im kleinen Umfang (EÜ-Rechnung) und hatte im Jahr 2006 ziemlich große Anschaffungen. Meine Frage ist nun ob ich diese Gegenstände abschreiben bzw. steuerlich geltend machen kann - wenn ja wie (wieviele Jahre, direkt abschreiben).


Im Einzelnen wären dies:

-Schreibtisch & Bürostuhl (sicherlich absetzbar)
-hochwertige externe Soundkarte
-PDA
-Beamer + Leinwand & Zubehör
-Hifi-Receiver
-Boxensystem
-DVD-Player

Liebe Grüße Mark
Bearbeitet von mark80 am 22.05.2007 16:08:07
 
mielket
Hi!

Ich glaube, Du findest was Du suchtst, wenn Du die Such-Funktion links im Menü auf das Forum ansetzt, z.B. Stichwort "AfA-Tabelle".
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
joey
wenn nicht GWG, dann laut amtl. AfA-Tabellen Betriebs- u. Geschäftsausstattung:

6.14.3.2 PC und Zubehör, ND. 3 Jahre

6.14.4 Video u. Audiogeräte (CD-Player, Radios, Verst.), ND 7 Jahre

6.14.5 Beschallungsanlagen, ND 9 Jahre

6.15 Büromöbel, ND 13 Jahre


weil die Frage immer wieder hier aufkommt, was es mit den amtl. AfA-Tabellen auf sich hat. Sie sind Hilfsmittel die das BMF zur Verfügung stellt, um die Nutzungsdauer von betriebsnotwendigen Wirtschaftsgütern zu ermitteln. Bei dieser Feststellung haben die beteiligten Wirtschaftsverbände mitgewirkt.

Sind sie jetzt rechtlich bindend? Da sieht es so aus:

Die AfA-Tabellen liefern einen Anscheinsindiz für die betriebsgewöhnliche ND eines WGes, d.h. wenn der Steuerpflichtige zu seinen Gunsten keine geringere ND nachweist, dann kann die Finanzverwaltung die amtlichen Werte zu Grunde legen, sie sind aber für die Finanzgerichte nicht bindend! Da sollte man sich nicht so leicht ins Boxhorn jagen lassen.

Einen Hinweis darauf findet man in:

BFH v. 19.11.1997-X R 78/94 (V)
Bearbeitet von joey am 02.06.2007 14:30:07
 
mark80
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe eine entsprechende AfA-Tabelle gefunden.

Nun habe ich aber auch noch renoviert. Z.B. in dem Raum, in dem sich mein Büro befindet. Kann ich das auch irgendwie abschreiben? Leider finde ich dazu nichts.
 
joey
wenn das Büro in deiner eigenen Wohnung ist, lies dir das hier bezügl. eines "häuslichen Arbeitszimmers" durch:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm

handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, muss das Grundstücksteil im Betriebsvermögen deines Unternehmens ausgewiesen werden, wenn es nicht 1/5 des gemeinen Wertes des Gesamtgrundstückes sowie einen Wert von 20.500 € übersteigt, hierin muss auch der anteilige Wert des Grund u. Bodens erfasst sein, s. auch R 4.2 Abs. 8 EStR 2005. Sollte der Gebäudeteil von untergeordnetem Wert sein, s.o., dann kannst du trotzdem die AfA (2 % auf die Gebäudekosten) und sonstige BA abziehen, brauchst aber nicht bei Betriebsaufgabe den Gebäude- und Grundstücksanteil gewinnerhöhend zu entnehmen.

Ist das Büro in einer gemieteten Wohnung und erfolgte die Renovierung mit Zustimmung des Vermieters, gelten die Vorschriften bezüglich "Mietereinbauten". Ein Einstieg in das Thema bietet folgendes Urteil:

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1997/XX970774.HTM

ist sicherlich starker Tobak, aber einfacher lässt es sich nicht darstellen.
Bearbeitet von joey am 28.05.2007 18:06:33
 
joey

Zitat

joey geschrieben:
wenn nicht GWG, dann laut amtl. AfA-Tabellen Betriebs- u. Geschäftsausstattung:

6.14.3.2 PC und Zubehör, ND. 3 Jahre

6.14.4 Video u. Audiogeräte (CD-Player, Radios, Verst.), ND 7 Jahre

6.14.5 Beschallungsanlagen, ND 9 Jahre

6.15 Büromöbel, ND 13 Jahre


weil die Frage immer wieder hier aufkommt, was es mit den amtl. AfA-Tabellen auf sich hat. Sie sind Hilfsmittel die das BMF zur Verfügung stellt, um die Nutzungsdauer von betriebsnotwendigen Wirtschaftsgütern zu ermitteln. Bei dieser Feststellung haben die beteiligten Wirtschaftsverbände mitgewirkt.

Sind sie jetzt rechtlich bindend? Da sieht es so aus:

Die AfA-Tabellen liefern einen Anscheinsindiz für die betriebsgewöhnliche ND eines WGes, d.h. wenn der Steuerpflichtige zu seinen Gunsten keine geringere ND nachweist, dann kann die Finanzverwaltung die amtlichen Werte zu Grunde legen, sie sind aber für die Finanzgerichte nicht bindend! Da sollte man sich nicht so leicht ins Boxhorn jagen lassen.

Einen Hinweis darauf findet man in:

BFH v. 19.11.1997-X R 78/94 (V)
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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