ich bin Einzelunternehmer im kleinen Umfang (EÜ-Rechnung) und hatte im Jahr 2006 ziemlich große Anschaffungen. Meine Frage ist nun ob ich diese Gegenstände abschreiben bzw. steuerlich geltend machen kann - wenn ja wie (wieviele Jahre, direkt abschreiben).
wenn nicht GWG, dann laut amtl. AfA-Tabellen Betriebs- u. Geschäftsausstattung:
6.14.3.2 PC und Zubehör, ND. 3 Jahre
6.14.4 Video u. Audiogeräte (CD-Player, Radios, Verst.), ND 7 Jahre
6.14.5 Beschallungsanlagen, ND 9 Jahre
6.15 Büromöbel, ND 13 Jahre
weil die Frage immer wieder hier aufkommt, was es mit den amtl. AfA-Tabellen auf sich hat. Sie sind Hilfsmittel die das BMF zur Verfügung stellt, um die Nutzungsdauer von betriebsnotwendigen Wirtschaftsgütern zu ermitteln. Bei dieser Feststellung haben die beteiligten Wirtschaftsverbände mitgewirkt.
Sind sie jetzt rechtlich bindend? Da sieht es so aus:
Die AfA-Tabellen liefern einen Anscheinsindiz für die betriebsgewöhnliche ND eines WGes, d.h. wenn der Steuerpflichtige zu seinen Gunsten keine geringere ND nachweist, dann kann die Finanzverwaltung die amtlichen Werte zu Grunde legen, sie sind aber für die Finanzgerichte nicht bindend! Da sollte man sich nicht so leicht ins Boxhorn jagen lassen.
Einen Hinweis darauf findet man in:
BFH v. 19.11.1997-X R 78/94 (V)
Bearbeitet von joey am 02.06.2007 13:30:07
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe eine entsprechende AfA-Tabelle gefunden.
Nun habe ich aber auch noch renoviert. Z.B. in dem Raum, in dem sich mein Büro befindet. Kann ich das auch irgendwie abschreiben? Leider finde ich dazu nichts.
handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, muss das Grundstücksteil im Betriebsvermögen deines Unternehmens ausgewiesen werden, wenn es nicht 1/5 des gemeinen Wertes des Gesamtgrundstückes sowie einen Wert von 20.500 € übersteigt, hierin muss auch der anteilige Wert des Grund u. Bodens erfasst sein, s. auch R 4.2 Abs. 8 EStR 2005. Sollte der Gebäudeteil von untergeordnetem Wert sein, s.o., dann kannst du trotzdem die AfA (2 % auf die Gebäudekosten) und sonstige BA abziehen, brauchst aber nicht bei Betriebsaufgabe den Gebäude- und Grundstücksanteil gewinnerhöhend zu entnehmen.
Ist das Büro in einer gemieteten Wohnung und erfolgte die Renovierung mit Zustimmung des Vermieters, gelten die Vorschriften bezüglich "Mietereinbauten". Ein Einstieg in das Thema bietet folgendes Urteil:
joey geschrieben:
wenn nicht GWG, dann laut amtl. AfA-Tabellen Betriebs- u. Geschäftsausstattung:
6.14.3.2 PC und Zubehör, ND. 3 Jahre
6.14.4 Video u. Audiogeräte (CD-Player, Radios, Verst.), ND 7 Jahre
6.14.5 Beschallungsanlagen, ND 9 Jahre
6.15 Büromöbel, ND 13 Jahre
weil die Frage immer wieder hier aufkommt, was es mit den amtl. AfA-Tabellen auf sich hat. Sie sind Hilfsmittel die das BMF zur Verfügung stellt, um die Nutzungsdauer von betriebsnotwendigen Wirtschaftsgütern zu ermitteln. Bei dieser Feststellung haben die beteiligten Wirtschaftsverbände mitgewirkt.
Sind sie jetzt rechtlich bindend? Da sieht es so aus:
Die AfA-Tabellen liefern einen Anscheinsindiz für die betriebsgewöhnliche ND eines WGes, d.h. wenn der Steuerpflichtige zu seinen Gunsten keine geringere ND nachweist, dann kann die Finanzverwaltung die amtlichen Werte zu Grunde legen, sie sind aber für die Finanzgerichte nicht bindend! Da sollte man sich nicht so leicht ins Boxhorn jagen lassen.
Einen Hinweis darauf findet man in:
BFH v. 19.11.1997-X R 78/94 (V)
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
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kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.