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Verschiedene Anschaffungen - inwieweit absetzbar?
mark80
Hallo,

ich bin Einzelunternehmer im kleinen Umfang (EÜ-Rechnung) und hatte im Jahr 2006 ziemlich große Anschaffungen. Meine Frage ist nun ob ich diese Gegenstände abschreiben bzw. steuerlich geltend machen kann - wenn ja wie (wieviele Jahre, direkt abschreiben).


Im Einzelnen wären dies:

-Schreibtisch & Bürostuhl (sicherlich absetzbar)
-hochwertige externe Soundkarte
-PDA
-Beamer + Leinwand & Zubehör
-Hifi-Receiver
-Boxensystem
-DVD-Player

Liebe Grüße Mark
Bearbeitet von mark80 am 22.05.2007 16:08:07
 
mielket
Hi!

Ich glaube, Du findest was Du suchtst, wenn Du die Such-Funktion links im Menü auf das Forum ansetzt, z.B. Stichwort "AfA-Tabelle".
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
joey
wenn nicht GWG, dann laut amtl. AfA-Tabellen Betriebs- u. Geschäftsausstattung:

6.14.3.2 PC und Zubehör, ND. 3 Jahre

6.14.4 Video u. Audiogeräte (CD-Player, Radios, Verst.), ND 7 Jahre

6.14.5 Beschallungsanlagen, ND 9 Jahre

6.15 Büromöbel, ND 13 Jahre


weil die Frage immer wieder hier aufkommt, was es mit den amtl. AfA-Tabellen auf sich hat. Sie sind Hilfsmittel die das BMF zur Verfügung stellt, um die Nutzungsdauer von betriebsnotwendigen Wirtschaftsgütern zu ermitteln. Bei dieser Feststellung haben die beteiligten Wirtschaftsverbände mitgewirkt.

Sind sie jetzt rechtlich bindend? Da sieht es so aus:

Die AfA-Tabellen liefern einen Anscheinsindiz für die betriebsgewöhnliche ND eines WGes, d.h. wenn der Steuerpflichtige zu seinen Gunsten keine geringere ND nachweist, dann kann die Finanzverwaltung die amtlichen Werte zu Grunde legen, sie sind aber für die Finanzgerichte nicht bindend! Da sollte man sich nicht so leicht ins Boxhorn jagen lassen.

Einen Hinweis darauf findet man in:

BFH v. 19.11.1997-X R 78/94 (V)
Bearbeitet von joey am 02.06.2007 14:30:07
 
mark80
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe eine entsprechende AfA-Tabelle gefunden.

Nun habe ich aber auch noch renoviert. Z.B. in dem Raum, in dem sich mein Büro befindet. Kann ich das auch irgendwie abschreiben? Leider finde ich dazu nichts.
 
joey
wenn das Büro in deiner eigenen Wohnung ist, lies dir das hier bezügl. eines "häuslichen Arbeitszimmers" durch:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm

handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, muss das Grundstücksteil im Betriebsvermögen deines Unternehmens ausgewiesen werden, wenn es nicht 1/5 des gemeinen Wertes des Gesamtgrundstückes sowie einen Wert von 20.500 € übersteigt, hierin muss auch der anteilige Wert des Grund u. Bodens erfasst sein, s. auch R 4.2 Abs. 8 EStR 2005. Sollte der Gebäudeteil von untergeordnetem Wert sein, s.o., dann kannst du trotzdem die AfA (2 % auf die Gebäudekosten) und sonstige BA abziehen, brauchst aber nicht bei Betriebsaufgabe den Gebäude- und Grundstücksanteil gewinnerhöhend zu entnehmen.

Ist das Büro in einer gemieteten Wohnung und erfolgte die Renovierung mit Zustimmung des Vermieters, gelten die Vorschriften bezüglich "Mietereinbauten". Ein Einstieg in das Thema bietet folgendes Urteil:

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1997/XX970774.HTM

ist sicherlich starker Tobak, aber einfacher lässt es sich nicht darstellen.
Bearbeitet von joey am 28.05.2007 18:06:33
 
joey

Zitat

joey geschrieben:
wenn nicht GWG, dann laut amtl. AfA-Tabellen Betriebs- u. Geschäftsausstattung:

6.14.3.2 PC und Zubehör, ND. 3 Jahre

6.14.4 Video u. Audiogeräte (CD-Player, Radios, Verst.), ND 7 Jahre

6.14.5 Beschallungsanlagen, ND 9 Jahre

6.15 Büromöbel, ND 13 Jahre


weil die Frage immer wieder hier aufkommt, was es mit den amtl. AfA-Tabellen auf sich hat. Sie sind Hilfsmittel die das BMF zur Verfügung stellt, um die Nutzungsdauer von betriebsnotwendigen Wirtschaftsgütern zu ermitteln. Bei dieser Feststellung haben die beteiligten Wirtschaftsverbände mitgewirkt.

Sind sie jetzt rechtlich bindend? Da sieht es so aus:

Die AfA-Tabellen liefern einen Anscheinsindiz für die betriebsgewöhnliche ND eines WGes, d.h. wenn der Steuerpflichtige zu seinen Gunsten keine geringere ND nachweist, dann kann die Finanzverwaltung die amtlichen Werte zu Grunde legen, sie sind aber für die Finanzgerichte nicht bindend! Da sollte man sich nicht so leicht ins Boxhorn jagen lassen.

Einen Hinweis darauf findet man in:

BFH v. 19.11.1997-X R 78/94 (V)
 
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
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mielket
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29.05.2026 16:30:06
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mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
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