Leasing
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raumausstatter |
Geschrieben am 04.07.2007 23:32:13
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Hallo,
Ich habe eine Frage zum Thema Geschäftswagenleasing:
Ich habe ein Lkw geleast mit einer einmaligen Sonderzahlung und der normalen Leasingrate über 42 Monate, nun meine Frage.
Wie Buche ich die Sonderzahlung ( ich denke AfA 4 Jahre )
und wie Buche ich die monatliche Leasingrate.
Ach ja, dass Auto wird nur für den Betrieb genutzt, ein Privaten Pkw habe ich auch.
Danke für eure Antworten. |
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joey |
Geschrieben am 05.07.2007 12:11:49
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buchungstechnische Behandlung von Leasing, mal vorneweg, das ist was für Profis!
Du kannst ja mal in den Mobilien-Leasing-Erlass des BMF vom 19.04.1971 reinsehen, alleine die korrekte Zuordnung des Leasinggegenstandes ins Betriebsvermögen ist für ein Laien schwer nachzuvollziehen.
Mein Tipp: Steuerberater oder zumindest einen bekannten Bilanzbuchhalter oder erfahrenen Steuerfachgehilfen konsultieren.
Wenn ich damit hier einsteige, gibt das eine längere Vorlesung, die vielleicht mehr verwirrt als hilft.
Damit du aber nicht nur Steine statt Brot kriegst zur erwähnten Sonderzahlung dieser Link:
http://www.vnr.de/artikel/index_23561.html
Bearbeitet von joey am 05.07.2007 17:03:03
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raumausstatter |
Geschrieben am 06.07.2007 19:17:11
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Hallo
Ich wollte doch gerne wissen, welche Konten ich bei easycash verwenden muß um meine leasingrate zu buchen .
Normalerweise würde ich Fremdfahzeuge nehmen aber das gibt es nicht.
Bitte um Hilfe.
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joey |
Geschrieben am 07.07.2007 13:02:57
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Ja, klar
aber du musst doch erst mal wissen ob du das Auto abschreiben darfst oder ob es im Eigentum der Leasinggesellschaft bleibt, dafür musst du den Leasingvertrag nach dem Schreiben des BMF klassifizieren.
Die Sondervorauszahlungen sind Finanzierungskosten und werden deshalb nicht wie von dir vermutet abgeschrieben (4 Jahre), sondern sofort als Betriebsausgaben abgezogen.
Von den Leasingraten sind nur die Finazierungskostenanteile Betriebsausgaben.
Was nützt dir denn also jetzt ein Konto, mach dir doch erst mal klar was zu machen ist und hol dir dafür Rat ein.
Ich mach das nicht in diesem Forum, weil es dafür gut ausgebildete Kollegen gibt, die auch ihr Geld verdienen wollen, genauso wie ihr mit eurer jeweiligen Unternehmung. Kleine Tips, o.k., aber keine umfassende Beratung.
Bearbeitet von joey am 07.07.2007 13:05:05
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raumausstatter |
Geschrieben am 08.07.2007 22:38:50
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Hallo
Also, dass Auto ist Eigentum des Leasinggebers ich Fahre das KFZ 4 Jahre und dann gebe ich es wieder ab oder Kaufe es zum Restwert.
Ich Buche die Leasingrate also monatlich als Betriebskosten.
Aber ich finde nicht das passende Konto, bzw. ich weiß nicht welches ich nehmen sollte.
Gruß
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joey |
Geschrieben am 10.07.2007 16:33:37
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Hallo,
ich gebe auf. Richte dir ein schönes Konto ein und buch was du willst. |
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raumausstatter |
Geschrieben am 12.07.2007 18:02:33
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Eigendlich dachte ich man ist hier etwas sachlicher.
Du sprichst davon das das Buchen von Leasinggeschäften etwas für Profis ist.
Mal vorneweg dieses Program benutzt bestimmt kein Profi ( nichts gegen das Program es ist wirklich sehr nützlich)
Du scheinst ja offentsichtlich auch kein Profi zu sein sonst hättest Du mir ja sagen können, dass man wenn man nicht Bilanzieren muß, bei einer einfachen EüR die Leasingrate monatlich als Betriebkosten geltend machen darf.
Ebenso die Einmalzahlung an den Leasinggeber kann man sofort geltend machen.
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joey |
Geschrieben am 13.07.2007 11:51:00
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Zitat raumausstatter geschrieben:
Eigendlich dachte ich man ist hier etwas sachlicher.
Du sprichst davon das das Buchen von Leasinggeschäften etwas für Profis ist.
Mal vorneweg dieses Program benutzt bestimmt kein Profi ( nichts gegen das Program es ist wirklich sehr nützlich)
Du scheinst ja offentsichtlich auch kein Profi zu sein sonst hättest Du mir ja sagen können, dass man wenn man nicht Bilanzieren muß, bei einer einfachen EüR die Leasingrate monatlich als Betriebkosten geltend machen darf.
Ebenso die Einmalzahlung an den Leasinggeber kann man sofort geltend machen.
das meinst aber auch nur du Schlaumeier, dass du die Leasingrate als Betriebsausgabe abziehen kannst, aber Leute die sich selbst für so schlau halten, lasse ich gerne auf die Schnauze fallen.
In deinem 1. Beitrag hier wolltest du die Sondervorauszahlung noch über 4 Jahre abschreiben. Das war ja ne prima Idee.
Geh zum Steuerberater oder google halt wie man das richtig macht, das ist ja wohl die absolute Unverschämtheit, hier Leistungen schnorren zu wollen und dann auch noch pampig werden. |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 13.07.2007 14:19:14
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He He Leute.
Immer ruhig bleiben.
Jetzt muss ich Joey mal in Schutz nehmen. Seine Beiträge hier isdn wirklich Spitze. Auch wenn die Beiträge mit §§ gespickt sind.
Wenn man sich aber die Mühe macht und das nachliest, was er zitiert, dann stellt man fest das er recht hat mit dem was er schreibt.
Leasing is ne eklige Angelegenheit. Ich hab fast 2 Jahre gebraucht um einigermaßen was davon zu verstehen. Alleine die drei Leasingarten können einen fertig machen. Wenn dann noch Zusatzoptionen mitdrinnen sind, wei z.B. Kaufoption oder Sodnerzahlungen, wird es richtig kompliziert.
Ich wollte eigentlich jetzt meinen Senf dazu geben. Aber ich lass das mal lieber.
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joey |
Geschrieben am 13.07.2007 16:19:45
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Danke,..ähem "Dicker",
wobei ich eher davon ausgehe, dass du vielleicht Sportgymnast oder soetwas bist.
Diese Sturheit bringt mich jetzt schon etwas auf die Palme, dieses Forum ist bestimmt nicht der Ort für unerlaubte Steuerberatung und so ein Fall lässt sich, selbst wenn ich das wollte, nicht auf die Distanz lösen.
Eine gewisse Lust am Streiten gehört bei meinem Job nunmal auch dazu. 
Nette Menschen kriegen aber immer nette Antworten.
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Dicketreiber |
Geschrieben am 15.07.2007 11:32:06
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Hi Joey,
siehe PN. |
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