AFA Sonderabschreibung und Folgejahre
|
Tomy |
Geschrieben am 03.08.2007 14:48:36
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Hallo,
noch eine Frage: Wenn ich im 1. Jahr eine zb. 20%ige Sonderabschreibung
hatte und den Rest auf 5 Jahre (also insgesamt 6 Jahre) abschreiben will, gibt es eine Möglichkeit dies dem Programm klarzumachen? So daß die AfA Nummern und Summen automatisch beim Jahreswechsel fortgesetzt werden? Oder kann man die AfA nur nach Zeiträumen eingeben?
Gruß
Ute
|
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 08.08.2007 00:25:03
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Verstehe die Frage nicht. Die AfAs werden mit 2/5, 3/5 usw. fortgeführt, wenn Du einen Jahreswechsel machst. |
|
|
|
Tomy |
Geschrieben am 08.08.2007 11:42:13
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Also nochmal:
PkW im Dezember gekauft AfA 6 Jahre, klar hier kann ich den Dez. abschreiben. Bleiben für die Restlaufzeit 5 Jahre und 11 Monate. Zusätzlich 20 % bei Auflösung einer Sparabschreibung im Dez. Jetzt muß bei mir die Restsumme auf die nä. 5 Jahre und 11 Monate verteilt werden. Bei normalem Abschreibungsfortlauf kein Problem. Aber wie mindere ich den Restwert um die 20%, damit die nä. Jahre korrekt beim Jahreswechsel gebucht werden.
Gruß
Tomy |
|
|
|
Holgi |
Geschrieben am 10.02.2013 11:05:07
|

Mitglied
Beiträge: 16
Registriert am: 01.06.2009
|
gabs hierzu eigentlich eine Lösung?
Bin jetzt folgendermaßen vorgegangen:
80% des Rechnungswerts mit monatsgenauer AFA über die Nutzungsdauer
20% des Rechnungswerts mit Jahres-AFA über 1 Jahr im Rechnungsjahr
müsste so passen oder?
Bearbeitet von Holgi am 10.02.2013 11:12:00
|
|
|
|
Nibelunge |
Geschrieben am 07.03.2013 19:23:28
|

Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 10.02.2007
|
Wird eine Sonderabschreibung vorgenommen, ist das wohl im 1. Jahr kein Problem mit z.B. einer Buchung 20 % Sonderabschreibung und 80% als fiktiven Kaufpreis ansetzen und wie gewohnt über die gesamte Dauer abschreiben.
Was aber, wenn man diese erst im 2. Jahr oder später machen will (man kann ja in den ersten 5 Jahren die Sonder-AfA nutzen)? Oder man hat die Buchung bereits in Höhe des realen Kaufpreis gemacht, die Sonderabschreibung zusätzlich gebucht und mit dem EÜR-Formular verknüpft und die Werte mit dem Jahresabschluss bereits in das neue Jahr übernommen?
Ich habe folgendes gemacht (im neuen Buchungsjahr):
1. Die aus dem Vorjahr übernommene Buchung angeklickt und den Restwert um den der Sonderabschreibung vermindert.
2. Der Restwert soll auf die verbeleibenden Monate verteilt werden. Dazu also dividieren: (Restwert) / (verbleibende Monate). Diesen Betrag habe ich auf die Ur-AfA hochrechnet indem ich ihn mit der Anzahl der Monate der angesetzten AfA-Jahre multipliziert habe (z.B. 36 Monate für 3 Jahre AfA.
Dies ergibt dann den Nettobetrag. Weil in EC&T aber Bruttobeträge eingegeben werden, addiert man noch die jeweilige MwSt. hinzu und trägt den Wert als Kaufpreis ein.
Dies habe ich getan um nichts an der ursprünglichen Abschreibedauer in EC&T ändern zu müssen (man könnte ja das Kaufdatum um 1 Jahr in das aktuelle Jahr verschieben, den Kaufpreis anpassen und die AfA-Dauer um 1 Jahr verkürzen)
|
|
|