Zitat Woppa geschrieben:
Ich setzte meine PKW-Kosten pauschal mit 30 Cent/km als Kosten ab.
Diese verbuche ich ohne MWST als Reisekosten. Wenn ich die Aufwendungen an einen Kunden weiterberechnen kann, wird dann auch eine Rechnung ohne MWST gestellt ?
oder
muß dann in der Rechnung auch zusätzlich die MWST
berechnet werden,
also 30 Cent/km + 19 % MWST, die dann gegen die Vorsteuer laufen ?
Wer kann mir hier helfen.
Danke
Ja, aber ich weiss nicht, was du mit gegen die Vorsteuer laufen meinst. Dein Kunde hat dann den Vorsteuerabzug, das schon.
Also es gibt da umsatzsteuerlich die Hauptleistung deiner beruflichen Tätigkeit, die Fahrtkosten sind Nebenleistungen deinerseits, s. § 3 UStG.
Schauen wir mal wieder in die UStR 2005 A 29 Abs. 5:
"Nebenleistungen teilen ustl. das Schicksal der Hauptleistung. Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung anzusehen, wenn sie im Verhältnis zur Hauptleistung nebensächlich ist.....und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt. Davon ist auszugehen, wenn die Leistung....keine eigenen Zwecke, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen."
Das trifft auf deinen Fall zu, du hast die Fahrten wohl unternommen, weil du deine Aufgabe vor Ort erfüllem musstest. Wenn du für deine Hauptleistung 19 % USt ausweist, dann musst du das auch für die Fahrtkosten machen, selbst wenn dir aus der Fahrtkostenpauschale kein eigener Vorsteuerabzug seit dem VAZ 1999 mehr zusteht. So ist das nunmal.
Bearbeitet von joey am 30.08.2007 12:35:31
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