AfA - wie nachträglich gekaufte PC Monitore buchen?
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sbumi |
Geschrieben am 17.08.2007 16:22:29
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Hilfe - auch ich blick nicht durch bei AfA! (leider im Forum nix hinreichendes gefunden)
Wie buche ich nachträglich gekaufte Komponenten eines Wirtschaftsgutes?
Bsp.: PC gekauft 2006, neue Monitore gekauft 2007
PC-Abschreibung läuft, aber wie buche ich jetzt die Monitore - als nicht selbständig nutzbare und keine GWG?
Eigentlich stellen die Monitore einen Wertzuwachs des PC dar - nach meiner Meinung müßte ab Kaufdatum Monitore ein PC für 1000€ jetzt einen entsprechend höheren Buchwert haben - wie kann man das machen in ECT?
Einfach Monitore ins AfA-Konto buchen? - Dann krieg ich in diesem Jahr nur die 12tel Abschreibung zustande und mein externes Anlageverzeichnis stimmt nicht überein, wenn ich hier den Buchwert des PC erhöhe und diesen dann zu 1/3 ansetze....
Hilfe - hoffentlich habe ich mich verständlich machen können! |
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robert wiegner |
Geschrieben am 17.08.2007 18:33:14
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Mmh ... also:
1. Eine richtige Anlagenverwaltung kennt ECuT nicht.
2. Wenn Du auf den 2007er Buchungssatz für den PC doppelklickst, kannst Du auch diese (von ECuT beim Jahreswechsel 06/07 ja automatisch erzeugte Buchung ändern. Es gibt allerdings einen dicken Warnhinweis von mielket, den Du mit [ok] bestätigen mußt. Vielleicht kannst Du auf diese Weise aber eine Zubuchung organisieren. Aber ich habe, da noch nie gemacht, keine Ahnung was passieren wird und ob es wirklich (und sinnvoll) funktioniert.
3. Ich käme gar nicht auf die Idee, den Monitor zum PC zuzubuchen. Ich lasse Monitore immer als eigenständige Abschreibung laufen (auch wenn Forumsmitglied joey -- hallo joey ;o) -- beim Lesen jetzt vielleicht einen Infarkt kriegt. |
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sbumi |
Geschrieben am 18.08.2007 10:03:11
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vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
...aber ein "aber" ist doch immer...
nicht dazubuchen - das ist verlockend einfach, warum aber macht joey - hallo! - das anders...? und... wie??? Der Grund ist wahrscheinlich der, weswegen ich hier Rat suche: Man solls dazubuchen, das lese ich in schlauen Steuerinformationen, aber wie das in der Praxis funktionieren soll, hab aber noch nirgends rausfinden können.
Vielleicht stelle ich nochmal ne dumme Frage:
Wie buche ich Anlagegüter, die zwar unter 410€ - mangels eigenständiger Nutzbarkeit aber keine GWG sind? |
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joey |
Geschrieben am 18.08.2007 11:35:31
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Zitat sbumi geschrieben:
vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
...aber ein "aber" ist doch immer...
nicht dazubuchen - das ist verlockend einfach, warum aber macht joey - hallo! - das anders...? und... wie??? Der Grund ist wahrscheinlich der, weswegen ich hier Rat suche: Man solls dazubuchen, das lese ich in schlauen Steuerinformationen, aber wie das in der Praxis funktionieren soll, hab aber noch nirgends rausfinden können.
Vielleicht stelle ich nochmal ne dumme Frage:
Wie buche ich Anlagegüter, die zwar unter 410€ - mangels eigenständiger Nutzbarkeit aber keine GWG sind?
Habt da mal ein bisschen Mut zum Pragmatismus! Was wäre denn, wenn der PC als GWG abgeschrieben wäre und im Folgejahr ein Monitor gekauft wird, der mehr als 410 € kostet? Ich schreibe in solchen Fällen auch den Monitor einzeln über 3 Jahre ab. Das gilt auch in deinem Fall.
Wie bucht man Anlagegüter die unter 410 € und nicht eigenständig nutzbar sind?
Man schreibt sie über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab.
Ohne euch jetzt allzusehr erschrecken zu wollen, aber es wird bald Zeit sich auf die geänderte GWG-AfA ab dem VAZ 2008 einzustellen. (dank der neuen Steuerreform 2008)
Dann beträgt die Wertobergrenze für GWG 150 € (!). Für WG zwischen 150 und 1000 € muss ein Pool gebildet werden. Das heisst, diese müsst ihr alle sammeln und dann über einen Zeitraum von 5 Jahren abschreiben. Habt ihr also übers Jahr so 6-7 GWG nach neuer Definition angeschafft, dann schreibt ihr sie im Zugangsjahr mit 12/12 und insgesamt über 5 Jahre ab, so müsst ihr dass dann für jedes Jahr machen, wohlgemerkt ab Zugängen im VAZ 2008, ausserdem reduzieren Anlagenabgänge nicht den Pool! Das ist alles schon eine merkwürdige Sache. Mal gespannt, wie der Boss hier von ECuT darauf reagiert.
Viel Spass noch.
Bearbeitet von joey am 03.09.2007 11:46:09
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robert wiegner |
Geschrieben am 18.08.2007 13:19:36
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@ joey
1. Was ist VAZ?
2. Die "Pool"-Geschichte: im ersten Jahr 12/12 ... heißt das, es gibt keine monatsgenaue Berechnung mehr?
3. > 1.000 EUR ... da bleibt alles wie gehabt? |
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joey |
Geschrieben am 18.08.2007 14:28:14
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Zitat robert wiegner geschrieben:
@ joey
1. Was ist VAZ?
2. Die "Pool"-Geschichte: im ersten Jahr 12/12 ... heißt das, es gibt keine monatsgenaue Berechnung mehr?
3. > 1.000 EUR ... da bleibt alles wie gehabt?
zu 1. VAZ = Veranlagungszeitraum ist Kalenderjahr 2008
zu 2. Ja, das lässt sich technisch bei der Pool-AfA nicht anders machen.
zu 3. für GWG unter 150 € und für Wirtschaftsgüter über 1.000 € bleibt alles beim alten.
Sowas nennt man wohl Subventionsabbau, die degressive AfA wird übrigens auch gestrichen, d.h. mielket muss sich keine Gedanken mehr darüber machen, wie man das hier verbuchen kann. |
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robert wiegner |
Geschrieben am 18.08.2007 14:53:57
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Zitat die degressive AfA wird übrigens auch gestrichen, d.h. mielket muss sich keine Gedanken mehr darüber machen, wie man das hier verbuchen kann.
Es ist halt wie immer im Leben ... manche Probleme muß man einfach nur aussitzen ... es lebe der Taoismus ;o) |
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joey |
Geschrieben am 05.09.2007 15:24:56
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Zitat [b]joey geschrieben:[/b
Ohne euch jetzt allzusehr erschrecken zu wollen, aber es wird bald Zeit sich auf die geänderte GWG-AfA ab dem VAZ 2008 einzustellen. (dank der neuen Steuerreform 2008)
Dann beträgt die Wertobergrenze für GWG 150 € (!). Für WG zwischen 150 und 1000 € muss ein Pool gebildet werden. Das heisst, diese müsst ihr alle sammeln und dann über einen Zeitraum von 5 Jahren abschreiben. Habt ihr also übers Jahr so 6-7 GWG nach neuer Definition angeschafft, dann schreibt ihr sie im Zugangsjahr mit 12/12 und insgesamt über 5 Jahre ab, so müsst ihr dass dann für jedes Jahr machen, wohlgemerkt ab Zugängen im VAZ 2008, ausserdem reduzieren Anlagenabgänge nicht den Pool! Das ist alles schon eine merkwürdige Sache. Mal gespannt, wie der Boss hier von ECuT darauf reagiert.
Viel Spass noch.
jetzt hat man dann also 3 Sorten Wirtschaftsgüter:
<150 € d.h. es bleibt bei der 100 %-igen Sofortabschreibung.
150 - 1000 € d.h. standardisierte 5 Jahres-AfA (nicht pro rata temporis).
>1000 € AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Machen wir mal ein Fallbeispiel:
A Steuerpflichtiger kauft im November 2008 einen PC für 700 €, dann schreibt er ihn zusammen mit den Wirtschaftsgütern dieses Pools über 5 Jahre ab. Damit hat es sich dann auch mit der Nutzungsdauer von 3 Jahren gemäss den AfA-Tabellen. Hat er einen Drucker gekauft, befindet der sich auch im Pool. Geht der Drucker nun im Dezember kaputt, so wird der RBW nicht als Betriebsausgabe erfasst. Er wird fiktiv über 5 Jahre weiterabgeschrieben.
Kauft der Mann sich dann im Januar 2009 einen Ersatzdrucker, so landet der im Pool für 2009. Das ist schon fast zum Haareraufen, wie da wirtschaftlich sinnvolle Einheiten auseinadergerissen werden, das Zahlenmaterial ist sicherlich verwirrend und nicht mehr so aussagekräftig wie vorher.
Fazit, das sind alles Theoretiker, die diese Regelungen entworfen haben, die haben noch nie einen Abschluss gemacht.
Jeder hat kritisiert, dass die Werte für GWG, die aus den 60iger Jahren stammen, zu niedrig und nicht mehr zeitgemäss sind. Statt den Wert zu erhöhen, hat man ihn sogar noch runtergeholt und dass alles um die Senkung der Körperschaftsteuer zu kompensieren. (aufkommensneutral)
Kleingewerbetreibende und Freiberufler haben nun die Arbeit mit der Regelung aber selbst keine Steuerentlastung, da ist nix zu machen.
Bearbeitet von joey am 05.09.2007 15:26:38
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Ralf |
Geschrieben am 25.04.2018 17:55:23
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alter Beitrag, ähnliches Problem.
Ich hab eine Kreissäge seit 2012 in der Afa.
Hab mir jetzt ein Anbauteil dazu gekauft und würde gern wissen wie man das am besten in ECT verbuchen kann. |
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Thomas R |
Geschrieben am 26.04.2018 18:43:29
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Wenn das Anbauteil nicht eigenständig zu nutzen ist erhöht sich die Rest-AfA der Kreissäge um den Betrag dieses Teil und wird bis zum Schluss der Kreissäge anteilig
abgeschrieben.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Ralf |
Geschrieben am 30.04.2018 23:14:42
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Sorry vielleicht hab ich mich nicht richtig ausgedrückt. Die Theorie die ist mir klar. Es ging mir darum wie ich das Ganze in ECT einbringe. Ein Feld für Zugänge gibt es ja nicht. |
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Thomas R |
Geschrieben am 01.05.2018 15:38:32
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Sorry, ich weiß ja nicht, wie du bisher die AfA erfasst hast. Ich führe meine in einer Excelliste, analog zum Formular und buche die Summe der AfA dann am 31.12. in EC&T. Und da ist die Zuschreibung natürlich kein Problem.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Ralf |
Geschrieben am 01.05.2018 22:03:49
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Ich trage meine Afa Sachen in EC&T ganz normal ein und drucke mir mit dem Anlageverzeichnis-Plugin am Jahresende die List aus. |
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