Umsatzsteuererklärung 7% 16%
|
Tomy |
Geschrieben am 05.09.2007 20:25:49
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Hallo,
bei der Ust-Erklärung Gesamtjahr wird beim ausdrucken 0% und 16% berücksichtigt. Nicht aber 7%. Kann mir jemand sagen wo der Fehler liegt?
Gruß
Tomy |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 05.09.2007 20:41:47
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Bei der Druckauswahl ein Datumsfilter (der zufällig die 7%er ausschließt)? Weil Du nur von 7 und 16 redest -- von welchem Jahr reden wir denn? Beim Nachbuchen vielleicht für einen Teil das falsche Buchungsjahr genommen?
Bearbeitet von robert wiegner am 05.09.2007 20:43:26
|
|
|
|
Tomy |
Geschrieben am 05.09.2007 20:56:50
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Hallo,
Datumsangaben sind richtig. Auch kein Ausschluss per Datum. Ich meine die Umsatzsteuererklärung 2006. Kann es sein das die 7% beim Ausdruck in den 16% mit reingerechnet sind, also sozugen nicht einzeln? Ust-Satz 16% und 0% sind aber aufgelistet. Nur die 7% nicht.
Gruß
Tomy |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 05.09.2007 22:37:56
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Mmh ...
Wie sieht es denn bei den Voranmeldung für 2006 aus ... funktioniert es da?
Und wie sieht es mit dem aktuellen Jahr 2007 aus? Gibt es da das gleiche Problem?
Bei mir wird alles korrekt angezeigt ... 0, 7, 16 u. 19 ... |
|
|
|
Tomy |
Geschrieben am 06.09.2007 11:25:05
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Wo werden den bei dir die verschiedenen Mwst-Sätze angezeigt bei der Ust-Erklärung angzeigt:
Unter C. Lieferungen und sonstige Leistungen
oder
D. Abziebare Vorsteuerbeträge...
oder bei beiden. |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 06.09.2007 12:45:10
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Bei C ... wir reden doch die ganze Zeit von vereinnahmter Umsatzsteuer, oder nicht?
Bei der Vorsteuer gibt es ja keinerlei Aufsplittung nach Steuersätzen, sondern immer nur einen Gesamtbetrag (und der ist korrekt summiert). |
|
|
|
Tomy |
Geschrieben am 06.09.2007 13:55:09
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Hallo,
ich gebe dir vollkommen recht. Eine Mitarbeiterin meiner Steuerberaterin rief mich an und meinte alles müsste in 7% und 16% aufgesplittet sein, ich hätte ein komisches Programm (meint ECT). Als ich Ihr entgegenhielt das so etwas in dem Umsatzsteuerformular nicht für die Ausgaben, sondern nur für Einnahmen existiert, wurde Sie ungehalten und meinte es müsse trotzdem so sein. Daraufhin war ich verunsichert, deshalb meine Frage. Vielen Dank für deine Bestätigung.
Gruß
Tomy |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 06.09.2007 14:37:30
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Tja, Steuerberater ... ;o)
Grund für die Irritation:
1. Eine reguläre Umsatzsteuererklärung macht ECuT ja nicht. Nur die Voranmeldungen werden unterstützt. Bei der programminternen Umsatzsteuer-Jahreserklärung werden einfach nur die Sachen aufgelistet, die Du eintragen mußt (sei es auf Papier sei es in ELSTER).
2. Du kannst die Steuerberaterin dahingehend beruhigen, daß bei den Buchungen selbst natürlich auch bei vereinnahmter Umsatzsteuer die UmsSt.-Sätze und -Beträge unterschieden werden. Aber ECuT selbst dient ja vornehmlich dazu, Deinen Kontakt mit dem FA zu erleichtern, weniger die Übergabe an einen Steuerprofi.
Wenn Du nur buchen willst und Auswertung und Anmeldung Deiner Steuerberaterin überlassen willst/mußt, dann gibst Du ja lediglich den Buchungs-Export weiter. Dann hat sie alles was sie braucht. Imho natürlich.
|
|
|
|
joey |
Geschrieben am 07.09.2007 18:42:59
|

Mitglied
Beiträge: 571
Registriert am: 14.03.2007
|
Hallo Robert,
das is halt so mit diesen Steuerberatern
Die haben in ihrer Ausbildung den § 22 (2) Nr. 5 UStG gelernt. Da steht dann drin:
es sind Aufzeichnungen zu machen über
"die Entgelte für steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen, die an den Unternehmer für sein Unternehmen gemacht worden sind...., sowie die auf die Entgelte entfallenden Steuerbeträge"
Professionelle Programme wie z.B. die DATEV berücksichtigen das, indem sie auch die Kostenkonten nach Vorsteuersätzen unterscheiden. Damit kommt man der Aufzeichnungspflicht nach, das ist schon alles. Sollte man so machen, das erleichtert auch die Verprobung im Rahmen der USt-Jahreserklärung, es ist mir aber noch nicht untergekommen, dass ein Verstoss gegen die Aufzeichnungspflicht, der auch manuell entsprochen werden kann, bislang beanstandet worden ist.
Viele Grüsse |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 07.09.2007 19:16:03
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Wie gesagt, auch bei der Vorsteuer geben die Buchungssätze in ECuT ja alles her ... nur nicht in der programmeigenen Auswertung (die sich nur -- und ausreichend, wie ich finde -- auf das richtet, was man beim/fürs FA ausfüllen muß).
Aber es gibt doch auch einige Leute hier, die mit csv-Export und der Weiterreichung an Steuerberater arbeiten. Vielleicht könnte jmd., der es schon probiert hat, sagen ob es funktioniert bzw. was dann beim Steuerberater ankommt. |
|
|