Hallo,
wenn ich die 1%-Versteuerung für einen PKW nutze ist fogende Rechnung richtig?
1% vom Bruttolistenpreis
und dann 80 % davon mit Ust, 20% davon ohne Ust.
Folgendes Beispiel:
Bruttolistenpreis des Kfz: 30.000 Euro
Anschaffungszeitpunkt: 02.01.2005
Buchungszeitraum: jährlich.
Hieraus ergibt sich:
1% x 12 Monate x 30.000 Euro = 3.600,00 Euro
davon umsatzsteuerpflichtig (80%):
2.880 Euro + 16% USt (460,80 Euro) = 3.340,80 Euro
davon umsatzsteuerfrei (20%):
720,00 Euro.
Kann mir jemand sagen ob diese Rechnung richtig ist, oder mich ggf. korigieren bzw. wie macht ihr es in der Praxis? Was mich iritiert ist die Ust auf den Bruttopreis.
Hallo,
diese Rechnung scheint wohl richtig zu sein. Und ist nur mit einem Fahrtenbuch anders zu tätigen, wenn man den Privatanteil genau nachweisen kann. Da niemand begeistert ein Fahrtenbuch führt, gehe ich auf diese Sondersituation nicht näher ein.
Da ich denke das dieses Thema für viele von elementarer Bedeutung ist, möchte ich die Umsetzung in ECT aufzeichnen:
Bevor man mit der Journalbuchung beginnt, müssen die 2 folgenden Konten vom Typ Einnahmen angelegt werden:
a) Pkw-Nutzung durch Unternehmer 16% USt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer ohne USt
Konto in EÜR-Rechnung bei beiden: Private PKW-Nutzung
Jetzt kann man die notwendigen Buchungen im Journal eingeben, wie oben in der Beispielrechnung angegeben. Die Zahlen muß man halt vorher ausrechnen. Dürfte ja kann Problem sein. Natürlich darauf achten, das bei beiden Konten das richtige Feld im EÜR-Formular angesprochen wird. Eben "Private PKW-Nutzung".Und natürlich monatsgenau.
Wichtig: Für die umsatzsteuerliche Behandlung der privaten Kfz-Nutzung kommt es darauf an, wann ihr das Fahrzeug angeschafft haben. Es gilt:
a) Anschaffung des Pkw nach dem 01.04.1999 bis zum 31.12.2003: Hier ist die Nutzung zu Privatfahrten umsatzsteuerfrei.
Anschaffung des Pkw vor dem 01.04.1999 und ab dem 01.01.2004: Hier ist die Nutzung zu Privatfahrten zu 80% umsatzsteuerpflichtig und zu 20% umsatzsteuerfrei.
joey geschrieben:
Ist man denn tatsächlich bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der unentgeltlichen Wertabgabe an die ertragsteuerliche 1 %-Regel gebunden?
Nein, ist man nicht. Wenn z.B. das Fahrzeug weniger als 50% betrieblich genutzt wird. Aber ich glaube das Thema, wann die 1%-Regelung angewendet wird, ist genug durchgekaut worden.
Mir wäre lieber gewesen, du hättest nicht auf meinen Beitrag geantwortet, da ich dich für einen psychisch kranken Selbstdarsteller halte. Also laß es einfach.
Mal angenommen, die private Nutzung des PKW liegt bei 40 % und für Zwecke der ESt (!) wird die 1 %-Regel angewandt, dann kann es unter Umständen zu dem ungünstigen Ergebnis kommen, das, wenn bespielsweise der PKW schon abgeschrieben ist, die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind als der unterstellte Eigenverbrauch nach der 1 %-Regel.
Die Kostendeckelung im Ertragsteuerbereich kann aus EU-rechtlicher Sicht nicht für den Bereich der Umsatzsteuer übernommen werden!
Der Unternehmer kann dann geeignete Unterlagen vorlegen und den Umfang der betrieblichen gegenüber den privaten Aufwendungen s c h ä t z e n und diesen prozentualen Anteil dann, bezogen auf die vorsteuerentlastungsfähigen Ausgaben, als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterwerfen. Wohlgemerkt, nur für Zwecke der USt, wenn er kein Fahrtenbuch führt, muss er für die ESt den Wert gemäss der 1 %-Regel ansetzen.
Das mal zum Thema.
Bearbeitet von joey am 08.09.2007 09:50:37
Mir wäre lieber gewesen, du hättest nicht auf meinen Beitrag geantwortet, da ich dich für einen psychisch kranken Selbstdarsteller halte. Also laß es einfach.
Bitte versuche, eine anderer Form für Deine posts zu finden, weil das zum einen ein persönlicher Angriff ist, für den ein Forum nun wirklich nicht geeignet ist, weil sich die Persönlichkeit des users nun wirklich nicht sehr gut über seine Präsenz hier ableiten lässt und zum anderen weil es schlicht off topic ist ("Wie buche ich ...? (deutsches Steuerrecht)"). Wenn Du einen öffentlichen Beitrag schreibst, musst Du damit rechnen, dass ein jeder darauf antwortet.
Ich habe jetzt keinen Überblick über die Vorgeschichte von euch beiden, aber versucht mal, das hinter euch zu lassen und euch auf die reine Sachebene zu beschränken.
Bearbeitet von mielket am 20.09.2007 19:19:33
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.