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Kosten Arbeitszimmer und monatl. Ust-Voranmeldung
Bolle
Hallo,

bin seit kurzem selbständig und zur monatl. Ust.-Voranmeldung verpflichtet.

Nun meine Frage: Wann melde ich die anteiligen Kosten (Strom, Wasser, Heizung, Hausratvers. etc.) meines Arbeitszimmers an das FA?
Am Ende des Jahres oder monatlich?

Gerade bei den Nebenkosten in meiner Mietwohnung kommt die genaue Abrechnung ja erst am Jahresende. So lange bezahle ich ja nur einen geschätzten monatl. Abschlag, so das am Ende des Jahres eine Korrektur nötig wäre.

Besser wäre allerdings die monatl. Meldung, weil ja dann die fällige Ust. sofort wieder erstattet wird.

Kann mir einer von den Experten hier einen praktikablen Tipp geben wie man das typischerweise handhabt?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Bolle

 
joey

Zitat

Bolle geschrieben:
Hallo,

bin seit kurzem selbständig und zur monatl. Ust.-Voranmeldung verpflichtet.

Nun meine Frage: Wann melde ich die anteiligen Kosten (Strom, Wasser, Heizung, Hausratvers. etc.) meines Arbeitszimmers an das FA?
Am Ende des Jahres oder monatlich?

Gerade bei den Nebenkosten in meiner Mietwohnung kommt die genaue Abrechnung ja erst am Jahresende. So lange bezahle ich ja nur einen geschätzten monatl. Abschlag, so das am Ende des Jahres eine Korrektur nötig wäre.

Besser wäre allerdings die monatl. Meldung, weil ja dann die fällige Ust. sofort wieder erstattet wird.

Kann mir einer von den Experten hier einen praktikablen Tipp geben wie man das typischerweise handhabt?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Bolle



Hallo Bolle,

Grundsätzlich muss der Vermieter die Hauskosten tragen nach § 546 BGB. Die entsprechenden Abrechnungen ergehen daher wohl zuerst einmal an ihn. Er kann sie auf dich als Mieter umlegen, dann erzielt er auch insofern Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einnahmen sind jedoch umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 12 UStG.

Der Vermieter kann aber auf die Steuerbefreiung verzichten (§ 9 UStG), wenn er an einen Unternehmer vermietet. Das wäre bei dir jetzt der Fall, aber dann müsste in euerm Mietvertrag vereinbart sein, dass du die Nebenkosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu tragen hast. Wenn dem so ist, dann kannst du bereits aus den Vorauszahlungen die Vorsteuer herausrechnen, der Hinweis auf den Mietvertrag genügt dann und ersetzt eine vorliegende Rechnung (§ 15 UStG). Der Vermieter muss die Umsatzsteuer dann an das FA abführen und hat den Vorsteuerabzug aus den auf ihn lautenden Rechnungen der Versorgungswerke etc.

Wenn dein Vermieter nicht umsatzsteuerpflichtig vermieten will, dann kannst du ihn aber nicht dazu zwingen und da du dann keine Rechnung hast, umsatzsteuerlich, die auf deinen Namen läuft, kannst du keine Vorsteuer abziehen, auch wenn die Leistung für dein Unternehmen bezogen ist.
Bearbeitet von joey am 08.09.2007 20:28:07
 
Bolle
Hallo joey,

vielen Dank für deine sehr umfangreiche Antwort. Was die Nebenkosten wie Heizung und Wasser angeht bin ich nun im Bilde.

Bleiben mir also nur noch Strom und Hausratversicherung (laufen beide auf meinen Namen),bei denen ich die gezahlte Vst. anteilig auf mein Arbeitszimmer bezogen geltend machen kann.
Wobei ich mir bei der Hausratvers. gar nicht so sicher bin (Vers.-Steuer?).

Oder ist diese Verfahrensweise bei der monatl. Ust.-Voranmeldung unüblich und stehen Aufwand und Nutzen (aufgrund der geringen Beträge) in keinem Verhältnis?

Bin steuertechnisch gesehen absoluter Newbie und hab da wirklich keinen blassen Schimmer.

Schönen Sonntag,

Viele Grüße, Bolle
 
joey

Zitat

Bolle geschrieben:
Hallo joey,

vielen Dank für deine sehr umfangreiche Antwort. Was die Nebenkosten wie Heizung und Wasser angeht bin ich nun im Bilde.

Bleiben mir also nur noch Strom und Hausratversicherung (laufen beide auf meinen Namen),bei denen ich die gezahlte Vst. anteilig auf mein Arbeitszimmer bezogen geltend machen kann.
Wobei ich mir bei der Hausratvers. gar nicht so sicher bin (Vers.-Steuer?).

Oder ist diese Verfahrensweise bei der monatl. Ust.-Voranmeldung unüblich und stehen Aufwand und Nutzen (aufgrund der geringen Beträge) in keinem Verhältnis?

Bin steuertechnisch gesehen absoluter Newbie und hab da wirklich keinen blassen Schimmer.

Schönen Sonntag,

Viele Grüße, Bolle


Für Strom- und Haushaftpflichtversicherung gilt nichts anderes als für die Wasserabrechnung, auch da kannst du Vorsteuer nur abziehen, wenn der Vermieter dir die Kosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer weiterbelastet. Geht die Stromrechnung direkt an dich und nicht über die Mietnebenkostenabrechenung, dann kannst du selbst die Vorsteuer abziehen.

Die Hausratversicherung, die du ja selbst abgeschlossen hast, enthält keine Vorsteuer sondern nur die Versicherungssteuer, die kannst du nicht als Vorsteuer abziehen.

Wenn dein Vermieter dir Kosten mehrwertsteuerpflichtig weiterbelastet, dann müsste er auch USt ausweisen auf Kosten, für die er selbst keinen Vorsteuerabzug hätte, wie beispielsweise weiterbelastete Grundsteuer und Hausversicherungen. Dann hättest du da auch einen Vorsteuerabzug. Ist halt schon ein bisschen kompliziert.

Wie gesagt, solange dein Vermieter nicht zur Umsatzsteuer optiert, hast du auch keinen Vorsteuerabzug, den man natürlich auch schon für jeden Monat geltend machen kann.
Bearbeitet von joey am 09.09.2007 11:14:37
 
Bolle
HI joey,

vielen Dank für deine ultraschnelle Hilfe.
Konnte meine Ust.-Voranmeldung nun noch rechtzeitig und (hoffentlich) korrekt abschicken.

Tolles Forum hier,

nochmals besten Dank,

Bolle
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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