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Kosten Arbeitszimmer und monatl. Ust-Voranmeldung
Bolle
Hallo,

bin seit kurzem selbständig und zur monatl. Ust.-Voranmeldung verpflichtet.

Nun meine Frage: Wann melde ich die anteiligen Kosten (Strom, Wasser, Heizung, Hausratvers. etc.) meines Arbeitszimmers an das FA?
Am Ende des Jahres oder monatlich?

Gerade bei den Nebenkosten in meiner Mietwohnung kommt die genaue Abrechnung ja erst am Jahresende. So lange bezahle ich ja nur einen geschätzten monatl. Abschlag, so das am Ende des Jahres eine Korrektur nötig wäre.

Besser wäre allerdings die monatl. Meldung, weil ja dann die fällige Ust. sofort wieder erstattet wird.

Kann mir einer von den Experten hier einen praktikablen Tipp geben wie man das typischerweise handhabt?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Bolle

 
joey

Zitat

Bolle geschrieben:
Hallo,

bin seit kurzem selbständig und zur monatl. Ust.-Voranmeldung verpflichtet.

Nun meine Frage: Wann melde ich die anteiligen Kosten (Strom, Wasser, Heizung, Hausratvers. etc.) meines Arbeitszimmers an das FA?
Am Ende des Jahres oder monatlich?

Gerade bei den Nebenkosten in meiner Mietwohnung kommt die genaue Abrechnung ja erst am Jahresende. So lange bezahle ich ja nur einen geschätzten monatl. Abschlag, so das am Ende des Jahres eine Korrektur nötig wäre.

Besser wäre allerdings die monatl. Meldung, weil ja dann die fällige Ust. sofort wieder erstattet wird.

Kann mir einer von den Experten hier einen praktikablen Tipp geben wie man das typischerweise handhabt?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Bolle



Hallo Bolle,

Grundsätzlich muss der Vermieter die Hauskosten tragen nach § 546 BGB. Die entsprechenden Abrechnungen ergehen daher wohl zuerst einmal an ihn. Er kann sie auf dich als Mieter umlegen, dann erzielt er auch insofern Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einnahmen sind jedoch umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 12 UStG.

Der Vermieter kann aber auf die Steuerbefreiung verzichten (§ 9 UStG), wenn er an einen Unternehmer vermietet. Das wäre bei dir jetzt der Fall, aber dann müsste in euerm Mietvertrag vereinbart sein, dass du die Nebenkosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu tragen hast. Wenn dem so ist, dann kannst du bereits aus den Vorauszahlungen die Vorsteuer herausrechnen, der Hinweis auf den Mietvertrag genügt dann und ersetzt eine vorliegende Rechnung (§ 15 UStG). Der Vermieter muss die Umsatzsteuer dann an das FA abführen und hat den Vorsteuerabzug aus den auf ihn lautenden Rechnungen der Versorgungswerke etc.

Wenn dein Vermieter nicht umsatzsteuerpflichtig vermieten will, dann kannst du ihn aber nicht dazu zwingen und da du dann keine Rechnung hast, umsatzsteuerlich, die auf deinen Namen läuft, kannst du keine Vorsteuer abziehen, auch wenn die Leistung für dein Unternehmen bezogen ist.
Bearbeitet von joey am 08.09.2007 21:28:07
 
Bolle
Hallo joey,

vielen Dank für deine sehr umfangreiche Antwort. Was die Nebenkosten wie Heizung und Wasser angeht bin ich nun im Bilde.

Bleiben mir also nur noch Strom und Hausratversicherung (laufen beide auf meinen Namen),bei denen ich die gezahlte Vst. anteilig auf mein Arbeitszimmer bezogen geltend machen kann.
Wobei ich mir bei der Hausratvers. gar nicht so sicher bin (Vers.-Steuer?).

Oder ist diese Verfahrensweise bei der monatl. Ust.-Voranmeldung unüblich und stehen Aufwand und Nutzen (aufgrund der geringen Beträge) in keinem Verhältnis?

Bin steuertechnisch gesehen absoluter Newbie und hab da wirklich keinen blassen Schimmer.

Schönen Sonntag,

Viele Grüße, Bolle
 
joey

Zitat

Bolle geschrieben:
Hallo joey,

vielen Dank für deine sehr umfangreiche Antwort. Was die Nebenkosten wie Heizung und Wasser angeht bin ich nun im Bilde.

Bleiben mir also nur noch Strom und Hausratversicherung (laufen beide auf meinen Namen),bei denen ich die gezahlte Vst. anteilig auf mein Arbeitszimmer bezogen geltend machen kann.
Wobei ich mir bei der Hausratvers. gar nicht so sicher bin (Vers.-Steuer?).

Oder ist diese Verfahrensweise bei der monatl. Ust.-Voranmeldung unüblich und stehen Aufwand und Nutzen (aufgrund der geringen Beträge) in keinem Verhältnis?

Bin steuertechnisch gesehen absoluter Newbie und hab da wirklich keinen blassen Schimmer.

Schönen Sonntag,

Viele Grüße, Bolle


Für Strom- und Haushaftpflichtversicherung gilt nichts anderes als für die Wasserabrechnung, auch da kannst du Vorsteuer nur abziehen, wenn der Vermieter dir die Kosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer weiterbelastet. Geht die Stromrechnung direkt an dich und nicht über die Mietnebenkostenabrechenung, dann kannst du selbst die Vorsteuer abziehen.

Die Hausratversicherung, die du ja selbst abgeschlossen hast, enthält keine Vorsteuer sondern nur die Versicherungssteuer, die kannst du nicht als Vorsteuer abziehen.

Wenn dein Vermieter dir Kosten mehrwertsteuerpflichtig weiterbelastet, dann müsste er auch USt ausweisen auf Kosten, für die er selbst keinen Vorsteuerabzug hätte, wie beispielsweise weiterbelastete Grundsteuer und Hausversicherungen. Dann hättest du da auch einen Vorsteuerabzug. Ist halt schon ein bisschen kompliziert.

Wie gesagt, solange dein Vermieter nicht zur Umsatzsteuer optiert, hast du auch keinen Vorsteuerabzug, den man natürlich auch schon für jeden Monat geltend machen kann.
Bearbeitet von joey am 09.09.2007 12:14:37
 
Bolle
HI joey,

vielen Dank für deine ultraschnelle Hilfe.
Konnte meine Ust.-Voranmeldung nun noch rechtzeitig und (hoffentlich) korrekt abschicken.

Tolles Forum hier,

nochmals besten Dank,

Bolle
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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