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Leasingfahrzeug
schieber
Hallo, wie buche ich ein Leasingfahrzeug. Habe mein Einzelunternehmen zum 01.09.2007 gegründet und fahre mehr als 50 Prozent damit, führe Fahrtenbuch. Auto exitstiert seit April mit Privatleasing und soll nun geschäftlich genutzt werden.
Wie buche ich einzelne Fahrten mit dem PKW vor der Gründung?

mfg
schieber
 
Tomy
Hallo,
Leasingrate unter "Laufende und feste Kfz-Kosten". Mwst. nicht vergessen. 1%-PKW-Regelung nicht vergessen. Ich habe dazu einen Beitrag geschrieben. Einfach suchen.

Zitat

Wie buche ich einzelne Fahrten mit dem PKW vor der Gründung?


Du meinst aber keine Privatfahrten, sondern schon Fahrten für die Gründung deines Unternehmens? Wenn ja 0,30 € pro Km ohne Mwst. Unter selben Konto.

Gruß

Tomy
 
schieber
klar, Fahrten für Geschäftsgründung.
Danke
schieber
 
saartransfair

Zitat

Tomy geschrieben:
Hallo,
Leasingrate unter "Laufende und feste Kfz-Kosten". Mwst. nicht vergessen. 1%-PKW-Regelung nicht vergessen. Ich habe dazu einen Beitrag geschrieben. Einfach suchen.

Zitat

Wie buche ich einzelne Fahrten mit dem PKW vor der Gründung?


Du meinst aber keine Privatfahrten, sondern schon Fahrten für die Gründung deines Unternehmens? Wenn ja 0,30 € pro Km ohne Mwst. Unter selben Konto.

Gruß

Tomy


ähmmmm...ich nutze meinen (privat) pkw für geschäftfahrten (haupteinkunftart), bin aber nicht umsatzsteuerpflichtig. der pkw ist 2004 gekauft und bar bezahlt worden. dann buche ich die geschäftsfahrten doch als ausgabe incl.MwSt. also brutto 0,30cent/km oder? wenn das fahrzeug zum geschäftsvermögen gehört (wahlrecht zw. 15-50% betrieblicher nutzung), ich aber nicht umsatzsteuerplichtig bin, wie sieht es da mit den privat gefahrenen km aus und wie muss ich die ansetzten besser 1% bruttolistenpreis als einnahme oder besser fahrtenbuch?
 
Tomy
Hallo,
bitte stelle deine Frage präziser, nicht: hätte, wollte, könnte. Sondern so, wie deine momentane Situation ist. Dann antworte ich dir gerne.


Gruß

Tomy
 
robert wiegner

Zitat

bitte stelle deine Frage präziser, nicht: hätte, wollte, könnte. Sondern so, wie deine momentane Situation ist. Dann antworte ich dir gerne.


Himmelherrgottkruzifix ... was soll das?
Können wir uns nicht darauf einigen, daß wir entweder (hilfreich) antworten oder eben nichts sagen?

Ich übersetze Dir gerne, was saartransfair fragt:

1. Privater PKW: Werden geschäftliche Fahrten mit brutto 0,30 als BA gerechnet?
2. Wenn er aus dem privaten PKW einen geschäftlichen macht: Wie werden dann die Privatfahrten berechnet?
3. Bruttoliste vs. Fahrtenbuch

Gängige Fragen mit gängigen Problemen. Aber kein Bereich, in dem ich ihm helfen könnte. Wenn Du ihm helfen kannst, dann mach es.
Oder laß es einfach sein.
 
Tomy
Hallo,
nein auf seine Frage kann ich eben nicht so einfach antworten. Ich müsste Seitenweise schreiben ohne @saartransfair bei seinem direkten Problem helfen zu können.

Einmal steht

Zitat

hmmmm...ich nutze meinen (privat) pkw für geschäftfahrten


dann wieder

Zitat

wenn das fahrzeug zum geschäftsvermögen gehört


Und unter diesen Punkten gibt es wieder Möglichkeiten, bis hin zur nichtabsetzbarkeit (unter 10%). Deshalb brauche ich eine genaue Beschreibung, um nicht seitenweise alle Möglichkeiten die für diesen Fall nicht in Betracht kommen, runterrasseln zu müssen. Steuerfragen sind eben auch individuelle Sachverhalte.

Gruß

Tomy

 
joey

Zitat

saartransfair geschrieben:


ähmmmm...ich nutze meinen (privat) pkw für geschäftfahrten (haupteinkunftart), bin aber nicht umsatzsteuerpflichtig. der pkw ist 2004 gekauft und bar bezahlt worden. dann buche ich die geschäftsfahrten doch als ausgabe incl.MwSt. also brutto 0,30cent/km oder? wenn das fahrzeug zum geschäftsvermögen gehört (wahlrecht zw. 15-50% betrieblicher nutzung), ich aber nicht umsatzsteuerplichtig bin, wie sieht es da mit den privat gefahrenen km aus und wie muss ich die ansetzten besser 1% bruttolistenpreis als einnahme oder besser fahrtenbuch?


So unverständlich sieht es ja gar nicht aus. Wenn du den Wagen als Privatwagen siehst, das Wahlrecht für gewillkürtes Betriebsvermögen kennst du ja offensichtlich, dann nimmst du die Pauschale von 0,30 cent/km. Die Privatfahrten bleiben automatisch aussen vor. Die MWSt spielt in deinem Fall keine Rolle.

Solltest du den Wagen im Betriebsvermögen ausweisen(Wahlrecht > 10 % <= 50 % betrieblicher Nutzung) dann kannst du die privat gefahrenen Kilometer nicht nach der 1 %-Methode ermitteln, da gibt es hier einige threads dazu. Da bliebe dann nur noch die Fahrtenbuchmethode. Bei einer betrieblichen Nutzung > 50 % handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen, dir stehen beide Methoden offen. Weiterhelfende threads gibt es aber hier auch schon einige.
 
saartransfair
upss.. wollte nicht, dass ihr euch hier in die wolle kriegt Wink

also in meinem aktuellen fall ist es so:

1.) seit juli habe ich etwa 23% geschäftliche fahrten gehabt. wie es weitergeht, kann ich noch nicht abschätzen. möchte aber gerne die fahrzeugkosten wie krafstoff, öl, inspektion, reifen usw. als betriebsausgaben ansetzten. also würde ich den wagen als gewillkürtes betriebsvermögen sehen (und die 1% -regelung in anspruch nehmen ? ) richtig? kann ich also zu den BA wie öl, krafstoff usw. noch je km 0,30 cent als BA angeben?
hab ein bissl probleme mit brutto /netto, also ob ich sowohl die 0,30 cent als auch die anderen BA brutto (so so wie der gesamtbetrag auf der rechnung steht incl. MwSt.) als Ausgabe buchen kann oder muß ich da noch irgenwas an MwSt. dazurechnen oder abziehen? bin wie gesagt nicht umsatztsteuerpflichtig, was auch bei meiner 2. Frage zu berücksichtigen wäre :-))

2.) der wagen ist bauj. 05/2004 und hatte einen brutto-listenpreis von ca. 26.000 eur incl. zusatzausstattung. wie schreibe ich den wagen in der afa ab - welchen (rest) wert gebe ich da (ab wann?) , über welche zeit an? händlereinkaufspreis? afa beträge sind die als BA oder BE mit oder ohne MwSt. in der eür zu berücksichtigen oder hab ich da was komplett falsch verstanden???

ich glaube, je mehr ich darüber lese umso mehr steh ich auf dem schlauch...

hoffe mir ist noch zu helfen Sad

LG,
Jörg
 
joey

Zitat

saartransfair geschrieben:
upss.. wollte nicht, dass ihr euch hier in die wolle kriegt Wink

also in meinem aktuellen fall ist es so:

1.) seit juli habe ich etwa 23% geschäftliche fahrten gehabt. wie es weitergeht, kann ich noch nicht abschätzen. möchte aber gerne die fahrzeugkosten wie krafstoff, öl, inspektion, reifen usw. als betriebsausgaben ansetzten. also würde ich den wagen als gewillkürtes betriebsvermögen sehen (und die 1% -regelung in anspruch nehmen ? ) richtig? kann ich also zu den BA wie öl, krafstoff usw. noch je km 0,30 cent als BA angeben?
hab ein bissl probleme mit brutto /netto, also ob ich sowohl die 0,30 cent als auch die anderen BA brutto (so so wie der gesamtbetrag auf der rechnung steht incl. MwSt.) als Ausgabe buchen kann oder muß ich da noch irgenwas an MwSt. dazurechnen oder abziehen? bin wie gesagt nicht umsatztsteuerpflichtig, was auch bei meiner 2. Frage zu berücksichtigen wäre :-))

2.) der wagen ist bauj. 05/2004 und hatte einen brutto-listenpreis von ca. 26.000 eur incl. zusatzausstattung. wie schreibe ich den wagen in der afa ab - welchen (rest) wert gebe ich da (ab wann?) , über welche zeit an? händlereinkaufspreis? afa beträge sind die als BA oder BE mit oder ohne MwSt. in der eür zu berücksichtigen oder hab ich da was komplett falsch verstanden???

ich glaube, je mehr ich darüber lese umso mehr steh ich auf dem schlauch...

hoffe mir ist noch zu helfen Sad

LG,
Jörg


Seh schon, du willst die ganze Packung.Grin

zu 1.) Entweder der Wagen bleibt Privatvermögen, dann kannst du die Pauschale nehmen ( 0,30 €/km) oder er ist im BV, dann kannst du die tatsächlichen Kosten nehmen. Beides geht nicht! Wie ich dir bereits geschrieben habe, kannst du bei 23 % betrieblicher Nutzung nicht die 1 %-Regel benutzen, sondern musst ein Fahrtenbuch führen, um die Privatfahrten auszugrenzen. Die MWSt spielt bei dir keine Rolle, du zahlst nichts ans FA, kriegst aber auch nichts zurück.

zu 2.) Es kommt darauf an, wann du den Wagen gekauft hast, nicht wann er gebaut wurde. Wenn er innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Einlage in das Betriebsvermögen gekauft wurde, dann ist er mit den fortgeführten Anschaffungskosten einzulegen d.h. Anschaffungskosten abzüglich AfA für den Zeitraum bis zur Einlage, § 6 (1) Nr. 5 a9 S. 2 EStG. Bei PKW nimmt man eine AfA von 5 Jahren an, in dem Falle könntest du ihn noch etwa bis 2009 abschreiben. Wenn er vor den 3 Jahren angeschafft wurde.kannst du ihn mit dem Teilwert einlegen, dass entspräche dem derzeitigen Marktwert. Dann könntest du ihn für den Restzeitraum abschreiben oder über 5 weitere Jahre, wie es dir beliebt. AfA-Beträge sind BA, für dich inklusive der MWSt, weil du ja keinen Vorsteuerabzug hast (§ 9 b EStG)
Bearbeitet von joey am 05.10.2007 11:19:00
 
saartransfair
jep joey, gib mir die ganze packung Grin
ich glaube ich kapiere es langsam....ist nur die frage was ist günstiger für mich PV oder BV (gewillkürt)...
mal seheh. den wagen hab ich am 04.05.2004 zugelassen (neuwagen). hmmm...fahrtenbuch.... dann hab ich aber einiges an arbeit vor mir. hab die ganzen fahrten zwar in eine excel-tabelle eingetragen (hatte schon so eine vorahnung dass ich evtl. ein fahrtenbuche brauche) aber das FA will ja eine spezielle form von fahrtenbüchern, stimmts? elektr. fahrtenbüchern fallen wohl auch weg?!? wenn ich die ganzen fahrten nun eintrage, reicht es dann startdatum, zieldatum, gefahrene KM, und zweck der fahrt einzutragen oder muß die zeit auch noch rein? privatfahrten habe ich mit start und zieldatum sowie Km und dem vermerk "privatfahrt" eingetragen. wie buche ich dann in ECT die privat gefahrenen KM als einnahme (mit 0,30 ct???)
und wo buche ich meine einnahmen als nicht umsatzsteupflichtiger?

und noch einer: hab belege über fahrzeugwäsche (waschstraße), reservekanister gekauft, duftbäumchen (manche fahrgäste riechen schon etwas komisch :-)), einen handyhalter fürs auto usw. buche ich die in konto "laufende und feste kraftfahrzeugkosten" ? oder ist der handyhalter für ca. 15 eur GWG?

so genug genervt...Grin

dankeschöööön und bis später,
gruß, jörg
 
joey

Zitat

saartransfair geschrieben:
jep joey, gib mir die ganze packung Grin
ich glaube ich kapiere es langsam....ist nur die frage was ist günstiger für mich PV oder BV (gewillkürt)...
mal seheh. den wagen hab ich am 04.05.2004 zugelassen (neuwagen). hmmm...fahrtenbuch.... dann hab ich aber einiges an arbeit vor mir. hab die ganzen fahrten zwar in eine excel-tabelle eingetragen (hatte schon so eine vorahnung dass ich evtl. ein fahrtenbuche brauche) aber das FA will ja eine spezielle form von fahrtenbüchern, stimmts? elektr. fahrtenbüchern fallen wohl auch weg?!? wenn ich die ganzen fahrten nun eintrage, reicht es dann startdatum, zieldatum, gefahrene KM, und zweck der fahrt einzutragen oder muß die zeit auch noch rein? privatfahrten habe ich mit start und zieldatum sowie Km und dem vermerk "privatfahrt" eingetragen. wie buche ich dann in ECT die privat gefahrenen KM als einnahme (mit 0,30 ct???)
und wo buche ich meine einnahmen als nicht umsatzsteupflichtiger?

und noch einer: hab belege über fahrzeugwäsche (waschstraße), reservekanister gekauft, duftbäumchen (manche fahrgäste riechen schon etwas komisch :-)), einen handyhalter fürs auto usw. buche ich die in konto "laufende und feste kraftfahrzeugkosten" ? oder ist der handyhalter für ca. 15 eur GWG?

so genug genervt...Grin

dankeschöööön und bis später,
gruß, jörg


Hallo,

1.)
mal was zum Fahrtenbuch, auch ein elektronisches Fahrtenbuch wird anerkannt, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken der Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen sein, zumindest aber dokumentiert werden.

Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten (alte LStR 31 Abs. 7 Nr.: 2)

Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.

Wird ein Umweg gefahren, ist auch der aufzuzeichnen. Es gibt folgende berufsspezifisch bedingte Erleichterungen: Handelsvertreter, Kurierfahrer etc. müssen angeben, welche Kunden sie an welchem Ort aufgesucht haben. Angaben zu den Entfernungen zwischen den verschiedenen Orten sind nur bei grösserer Differenz zwischen direkter Entfernung und tatsächlich gefahrenen Kilometern erforderlich.

Das andere betrifft Taxifahrer, trifft vielleicht auf dich zu. Bei Fahrten eines Taxifahrers im sog. Pflichtfahrgebiet ist es in bezug auf Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchte Geschäftsparner ausreichend, täglich zu Beginn und Ende der Gesamtheit dieser Fahrten den Kilometerstand anzugeben mit der Angabe "Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet" o.ä. Wurden Fahrten ausgeführt, die über dieses Gebiet hinausgehen, kann auf die genaue Angabe des Reisezieles nicht verzichtet werden. Weiss nicht genau, ob das bei dir passt, aber es gibt ja Sachbearbeiter auf dem Finanzamt, die einem ab und zu Auskunft geben.

Für Privatfahrten genügen Kilometerangaben, für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genügt ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.


zu 2. Ja, die Kosten kannst du auf dem von dir genannten Konto erfassen. Der Handyhalter ist Kfz-Zubehör und muss weder beim Kfz noch als GWG abgeschrieben werden. Tu ihn auch einfach unter sonstige Kfz-Kosten.

Die private Kfz-Nutzung ist hier im Forum schon mehrfach beschrieben, da musst du mal nachsehen, mir tut schon die Hand weh.Cool
Bearbeitet von joey am 06.10.2007 10:29:27
 
saartransfair
Danke Joey!!! Tut mir leid mit der Hand....
Na dann stell ich die Frage, wie und wo ich die privat gefahrenen KM aus dem Fahrtenbuch (als Einnahme?) buche , lieber ein anderes mal und auch in dem richtigen thread *grins*
gute besserung...

gruß,
jörg
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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