Zitat muepo geschrieben:
Hallo,
bin Übersetzerin und habe zum ersten mal einen Auftrag an eine Kollegin weitergegeben die diesen in meinem Auftrag ausführt und ich aber beim Kunden als Leistungserbringer auftrete. Die Kollegin hat mir hierfür eine Rechnung mit Mwst. gestellt. Ich habe dann dem Kunden ebenfalls eine Rechnung mit Mast. für diesen Auftrag gestellt. Die Rechnung meiner Kollegin ist jetzt für mich eine Ausgabe aber auf welches Konto wird diese gebucht? Als "bezogene Leistung" oder "übrige Betriebsausgaben"? Die Mwst. kann ich als Vorsteuer abziehen oder?.
Meine Rechnung ist wie immer eine Einnahme und die Mwst. wird als Umsatzsteuer gebucht.
Kann ich das so machen oder verstehe ich da etwas nicht richtig?
Gruß und noch einen schönen "Feiertag"
muepo
Hallo,
keine Einwände meinerseits, das Konto "bezogene Leistungen" oder ein Konto "Fremdleistungen" verknüpft mit der entsprechenden EÜR-Zeile wäre die adäquate Buchung. Die "übrigen Betriebsausgaben" sollte man wirklich nur für kleinere, weniger wichtige Ausgabenpositionen vorhalten, auch wenn das EÜR-Formular da sehr viele Kosten auflaufen lässt. Man hat einen besseren Überblick über die betriebswirtschaftliche Auswertung seines Unternehmens, wenn man ausreichend Konten anlegt. Wenn alles in einem Sammelkonto verschwindet, dann tut man sich mit Kostenanalysen schwerer. |