Zitat Erhöht also diese Rückerstattung meinen *Umsatz*?
Ja, aber auf der anderen Seite hast Du doch zuvor bei der Begleichung der (erhöhten) Rechnung den von Dir gezahlten Betrag als Ausgabe gebucht, oder nicht? Und Du hast auf Deinem Bankkonto zwei Vorgänge ... den (zu hohen) Rechnungsbetrag als Ausgabe und die (kleine) Rückzahlung als Einnahme. Sollte sich beides auch in Deinen Buchungen wiederfinden.
Nicht ganz sauber aber in meinen Augen vertretbar, falls Du partout nur eine Buchung machen willst:
Nimm die Ursprungsrechnung und die korrigierte Rechnung, tacker sie zusammen, schreib zwei Sätze dazu und vermerke die beiden Bankbewegungen noch da drauf. Buchen tust Du dann nur den letztgültigen Rechnungsbetrag.
Gehen tut das vielleicht, aber warum? Weniger Arbeit ist es sicherlich nicht, mehr Geld bringt es Dir auch nicht. Und wenn Du unbedingt vermeiden willst, daß Dein Umsatz auf den ersten Blick 100,-- EUR oder was höher aussieht, als er sich für Dich darstellt, dann buch die Rückzahlung mit Minusbetrag auf das Ausgabenkonto, auf dem auch die ursprüngliche Buchung war. Dann schaut es für Dich besser aus und ist immer noch korrekt nachvollzieh- und zuordbar.
Bearbeitet von robert wiegner am 05.10.2007 17:50:01
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