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Künstlergage als durchlaufender Posten
Dreizack
Moin Moin,

vorab muss ich auch sagen, dass ich mit Steuerrecht relativ wenig bisher am Hut hatte und noch ein unerfahrener Newbie bin. Vielen Dank daher an eure Ratschläge und Hilfe.

Ich hab folgendes Problem:
Ich manage eine Band, für die ich auch die Gagen von Konzerten verwalte. Ich geb mal ein konkretes vereinfachtes Beispiel: Veranstalter zahlt 300 EUR Gage für den Auftritt einer Band und überweist das Geld an mich. Ich zahle der Band davon 200 EUR aus, der Rest ist meine Provision fürs Booking. (nur ne Beispielrechnung, nicht dass es wieder heißt die böse Musikindustrie ;-) )

Unter was buche ich nun die 200 EUR an die Band? Bezogene Leistung? Übrige Ausgaben? Es besteht ja kein Beschäftigungsverhältnis zwischen mir und der Band...

Viel Spaß beim darüber grübeln.
Tom
 
joey
Durchlaufender Posten

Durchlaufende Posten sind im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmte oder verausgabte Beträge. Es muss bereits bei Vereinnahmung (Zufluss) bzw. Verausgabung (Abfluss) des Betrages die Verpflichtung und der Wille bestehen, das Geld weiterzuleiten.

152. Durchlaufende Posten (UStR zu § 10 UStG " Entgelt"Wink
"(1) 1 Durchlaufende Posten gehören nicht zum Entgelt (§ 10 Abs. 1 letzter Satz UStG). 2 Sie liegen vor, wenn der Unternehmer, der die Beträge vereinnahmt und verauslagt, im Zahlungsverkehr lediglich die Funktion einer Mittelsperson ausübt, ohne selbst einen Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden zu haben und auch nicht zur Zahlung an den Empfänger verpflichtet zu sein. 3 Ob der Unternehmer Beträge im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verauslagt, kann nicht nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise entschieden werden. 4 Es ist vielmehr erforderlich, dass zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem, der Anspruch auf die Zahlung hat (Zahlungsempfänger), unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. 2. 1966 — BStBl III S. 263). 5 Liegen solche unmittelbaren Rechtsbeziehungen mit dem Unternehmer vor, sind Rechtsbeziehungen ohne Bedeutung, die zwischen dem Zahlungsempfänger und der Person bestehen, die an den Unternehmer leistet oder zu leisten verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. 3. 1967 — BStBl III S. 377).
(2) 1 Unmittelbare Rechtsbeziehungen setzen voraus, dass der Zahlungsverpflichtete und der Zahlungsempfänger jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrags erfahren (vgl. BFH-Urteil vom 4. 12. 1969 — BStBl II 1970 S. 191). 2 Dieser Grundsatz findet jedoch regelmäßig auf Abgaben und Beiträge keine Anwendung. 3 Solche Beträge können auch dann durchlaufende Posten sein, wenn die Mittelsperson dem Zahlungsempfänger die Namen der Zahlungsverpflichteten und die jeweilige Höhe der Beträge nicht mitteilt (vgl. BFH-Urteil vom 11. 8. 1966 — BStBl III S. 647). 4 Kosten (Gebühren und Auslagen), die Rechtsanwälte, Notare und Angehörige verwandter Berufe bei Behörden und ähnlichen Stellen für ihre Auftraggeber auslegen, können als durchlaufende Posten auch dann anerkannt werden, wenn dem Zahlungsempfänger Namen und Anschriften der Auftraggeber nicht mitgeteilt werden. 5 Voraussetzung ist, dass die Kosten nach Kosten-(Gebühren-)ordnungen berechnet werden, die den Auftraggeber als Kosten-(Gebühren-)schuldner bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 24. 8. 1967 — BStBl III S. 719). 6 Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Deponiegebühren vgl. BMF-Schreiben vom 11. 2. 2000 — BStBl I S. 360."

Soviel zur Theorie. CoolFrown aber nach überschlägiger Durchsicht

Durchlaufender Posten (-)

Definier dir ein Kostenkonto für die Weiterleitung (Künstlergage, von mir aus auch bezogene Leistungen), das macht keinen grossen Unterschied.
Bearbeitet von joey am 19.12.2007 16:48:12
 
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
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