AfA mit Anlagenzugang
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dorota |
Geschrieben am 23.12.2007 20:32:00
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Hallo,
ich hätte hier noch eine Frage.
Wie buche ich mit ECT eine AfA mit einem Anlagezugang?
Als Beispiel:
2006 in Juli ein PC für 1000,00 Euro für 3 Jahre abgeschrieben. Soweit so gut. Aber im Dezember 2007 ein Monitor für 300,00 dazu gekauft. Meine Abschreibungsliste (Eigenwerk in Excel) rechnet es korrekt um. Aber wie bringe ich ECT die Buchung anzupassen?
Vielen Dank im Voraus
dorota |
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dorota |
Geschrieben am 26.12.2007 12:07:12
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Mitglied
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Erstmals Frohe Weihnachten!
Probleme mit AfA Buchung mit Anlagenzugang und keine einzige Antwort?
OK. Es waren Feiertage und nicht jeder hat Lust auf Computer und Internet. Aber es gibt sicherlich viele mit änlichen Problemen und einige die Lösungen haben.
Bitte, antwortet mir.
Bin dankbar für alle Ratschläge.
dorota
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noingah |
Geschrieben am 29.12.2007 02:00:29
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Zitat dorota geschrieben:
Erstmals Frohe Weihnachten! 
Das wünsche ich dir auch.
Also hast du denn schon das PlugIn Anlagenverzeichnis näher betrachtet?
Damit kannst du in ect afa buchen und in einer liste anzeigen lassen?
kleiner tip: wenn du es nutzen willst, solltest du es downloaden und installieren und nicht über den plugin-manager von ect installieren lassen.
in diesem beitrag sind noch mehr details erklärt.
ich hoffe ich kann dir ein wenig weiterhelfen und einen guten rutsch ins neue
lieben gruß, andreas
Just42Day
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dorota |
Geschrieben am 30.12.2007 01:28:47
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Hallo Andreas,
erstmalls vielen Dank für die Antwort.
Ja, ich habe mich ein wenig mit dem PlugIn Anlagenverzeichnis beschäftigt. Leider geht es nicht bei mir mit der Instalation. Keine Ahnung warum, aber ich bekomme immer eine Fehlermeldung am Ende der Instalation. Und dann kann ich nur ein leeres Verzeichnis öffnen-hoffnungslos.
Auserdem ist das sowieso keine Lösung für meine Probleme. Mit dem PlugIn kann ich nichts Buchen oder verändern.
Ich brauche aber eine Methode, um bestehende AfA Buchungen zu verändern, weil z.B. Wert der Anlage durch Zukäufe gestiegen ist.
Als Beispiel:
Januar 2006 PC für 1200 gekauft und für 3 Jahre je 400 abgeschrieben.
Dann Januar 2007 ein Monitor für 400 dazugekauft. Als Anlagenzugang für PC müsste ich bis Ende 2008 meinen Momitor mitabschreiben.
Also:2006-400
2007-400+200
2008-400+200 Euro
Aber wie mache ich das mit dem Ect?
Guten Rutsch
dorota |
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noingah |
Geschrieben am 30.12.2007 15:13:44
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Zitat dorota geschrieben:
...Leider geht es nicht bei mir mit der Instalation. Keine Ahnung warum, aber ich bekomme immer eine Fehlermeldung am Ende der Instalation. Und dann kann ich nur ein leeres Verzeichnis öffnen-hoffnungslos...
moin moin,
bist du als administrator angemeldet?
leider kann ich zu dem rest garnichts sagen, alles was mit afa und so zu tun hat, frage ich eine steuerfachfrau. ich buche sozusagen alle eingänge und ausgänge und bank und kasse, gebe dann monatlich meine ust-voranmeldung ab
und wenn ich mir anschaffungen mache, schreibe ich die einzeln ab, also keine wertänderung für dazugekaufte monitoren o.ä.
für diesen zweck reicht mir das afa-plugIn
lieben gruß, andreas
Just42Day
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joey |
Geschrieben am 02.01.2008 00:51:19
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Computerzubehör (= Peripheriegeräte)
Hierzu zählen z. B.: Monitor, Tastatur, Maus, Drucker, Scanner, CD-Brenner. Diese Teile sind selbständig bewertbare, aber nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Sie bilden zusammen mit der Zentraleinheit zwar eine wirtschaftliche Einheit, aber kein einheitliches Wirtschaftsgut; d. h. sie sind selbständig zu aktivieren und nicht als Teil des PC i. S. der Zentraleinheit; sie sind aber keine GWG, wenn ihre Anschaffungskosten unter 410 EUR liegen. (nach dem FG Rheinland Pfalz, soll ein Abzug als GWG möglich sein – strittig)
Also kann der Monitor auch separat abgeschrieben werden, er bildet mit dem PC zwar eine wirtschaftliche Einheit ist aber trotzdem selbständig zu aktivieren und abzuschreiben. |
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mini |
Geschrieben am 02.01.2008 19:40:31
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OK, das kann ich toppen 
- Laptop für 350 € (gebraucht) als GWG (kein Problem, hab ich kapiert)
- Drucker für 50 € (gebraucht) dann Anlagevermögen, da zwar eine wirtschaftliche Einheit, aber kein einheitliches Wirtschaftsgut (kann ich den dann über 1 Jahr abschreiben???? oder muss ich über 2 bzw. 3 Jahre abschreiben?)
- und was ist mit der Speicherweiterung für 40 € netto die ich 4 Monate nach dem Laptop gekauft habe? Die ist ja nicht eigenständig nutzbar, also kein eigenständiges GWG, buch ich die trotzdem einfach auf das GWG-Konto, da dort ja schon das Laptop steht oder schieb ich die einfach zum Bürobedarf, da < 60€ und mache mir keine weiteren Gedanken zur Abschreibung????
Danke Joey übrigens, meine Vista-Frage wurde ja schon an anderer Stelle beantwortet. |
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joey |
Geschrieben am 02.01.2008 20:11:17
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Zitat mini geschrieben:
- Laptop für 350 € (gebraucht) als GWG (kein Problem, hab ich kapiert)
- Drucker für 50 € (gebraucht) dann Anlagevermögen, da zwar eine wirtschaftliche Einheit, aber kein einheitliches Wirtschaftsgut (kann ich den dann über 1 Jahr abschreiben???? oder muss ich über 2 bzw. 3 Jahre abschreiben?)
- und was ist mit der Speicherweiterung für 40 € netto die ich 4 Monate nach dem Laptop gekauft habe? Die ist ja nicht eigenständig nutzbar, also kein eigenständiges GWG, buch ich die trotzdem einfach auf das GWG-Konto, da dort ja schon das Laptop steht oder schieb ich die einfach zum Bürobedarf, da < 60€ und mache mir keine weiteren Gedanken zur Abschreibung????
Den Drucker kannst du über 3 Jahre abschreiben, aber falls er schon 2 Jahre oder älter ist, dann kannst du ihn auch voll abschreiben. Die amtliche AfA-Tabelle bezieht sich immer nur auf neue Wirtschaftsgüter und lässt dir daher freie Hand.
Die Speichererweiterung, das sind nachträgliche Anschaffungskosten deines Laptops, die kämen auch auf das GWG-Konto und teilen das Schicksal des PC. Du bleibst dann wohl noch unter den 410 € und kannst alles im Jahr der Anschaffung abschreiben. |
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dorota |
Geschrieben am 03.01.2008 00:44:39
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Hallo und danke für die ausführliche Antworten.
Der Pc und Monitor, das waren nur Beispiele. Aber ich hab verstanden: mit dem ECT geht es nicht, nachträgliche Kosten für ein Wirtschaftsgut dazu zu buchen.
OK. Falls ich doch brauche mache ich manuell.
Aber noch zu dem Gesetz.
Wäre es ein Fehler den Monitor doch mit dem PC abzuschreiben?
Muss man beides zwingend einzln aktivieren oder geht es auch als Anlagenzugang (nachträgliche Herstellungskosten)?
dorota |
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joey |
Geschrieben am 03.01.2008 12:03:34
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Zitat dorota geschrieben:
Aber noch zu dem Gesetz.
Wäre es ein Fehler den Monitor doch mit dem PC abzuschreiben?
Muss man beides zwingend einzln aktivieren oder geht es auch als Anlagenzugang (nachträgliche Herstellungskosten)?
dorota
Nachträgliche Anschaffungskosten liegen auch vor, wenn ein Wirtschaftsgut durch Instandhaltung, Umbau usw. dergestalt verändert wird, dass sich eine Erweiterung, eine wesentliche Verbesserung oder eine Änderung des Nutzungszweckes ergibt. (Definition)
Durch den Kauf des Monitors entstehen insoweit keine nachträglichen Anschaffungskosten, da das Wirtschaftsgut PC nicht wie oben beschrieben verändert wird. Es ist üblich bei gleichzeitiger Anschaffung von PCs mit Peripheriegeräten diese auf einem gemeinsamen Konto abzuschreiben, aber wenn sie einzeln erworben werden, dann kann man sie auch einzeln abschreiben. Das hat auch gleichzeitig den Vorteil, dass, wenn ein Peripheriegerät kaputt geht, man den Abgang leichter darstellen kann, hätte man die PC-Einheit komplett eingebucht, müsste man jetzt noch nachträglich die Anschaffungskosten aufteilen.
Bearbeitet von joey am 03.01.2008 13:04:53
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dorota |
Geschrieben am 03.01.2008 13:07:03
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man kann, aber muss man? |
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joey |
Geschrieben am 03.01.2008 14:48:46
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Man muss Wirtschaftsgüter über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. D.h., wenn du dir einen neuen Monitor anschaffst, dann hätte das FA gerne, dass du ihn über 3 Jahre abschreibst und nicht etwa über 2,5 Jahre, nur weil du dir etwa ein halbes Jahr früher einen dazugehörigen PC angeschafft hast.
Das sollte doch recht einleuchtend sein.  |
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klein |
Geschrieben am 04.01.2008 22:03:41
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Zitat dorota geschrieben:
Wäre es ein Fehler den Monitor doch mit dem PC abzuschreiben?
Muss man beides zwingend einzln aktivieren oder geht es auch als Anlagenzugang (nachträgliche Herstellungskosten)?
dorota
Hallo,
ich habe meinen Monitor mit dem 1 Jahr alten PC abgeschrieben. Das auf anraten meines FA-Beamten. Dem FA habe ich auch die neue Abschreibungsliste mitgegeben, wo der Zugang klar ersichtlich war. Es wurde anstandslos anerkannt.
Ob es aber bei allen so funzt?
Grüße
klein |
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