Privater Kredit zur Kontoausgleichung???
|
MichaelM |
Geschrieben am 04.01.2008 16:28:08
|

Mitglied
Beiträge: 33
Registriert am: 20.04.2007
|
Guten Tag,
beschäftige mich gerade mit folgendem Fall : angenommen, ich bekomme einen privaten zinslosen Kredit ( Freundin, Eltern oder von wem auch immer ) um z.b. mein ins Minus geratene Geschäftskonto auszugleichen, wie verbuche ich die monatlich zu zahlenden Raten?Natürlich würde das ganze mit einem entsprechenden Vertrag abgesichert werden.
Also, ich will davon keine Waren kaufen o.ä.
Geschäftskonto entlasten ist angesagt. Ist das dann eine Privateinlage oder wie?
Vielen Dank im voraus! |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 04.01.2008 21:02:35
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Die Einzahlung auf Dein Geschäftskonto ist eine Privateinlage.
Wenn Du von dort aus die Raten zur Ablöse des Kredits überweist, ist das eine Privatentnahme. Ob Du das Geld geliehen gekriegt oder gefunden hast oder ob Du Deine Bank überfallen hast ist dafür egal.
Falls der Vertrag, der das Darlehen regelt, doch Zinsen beinhalten sollte und der Darlehenszweck eindeutig auf die Fütterung Deines Betriebes hin formuliert ist (btw: ich würde es auf keinen Fall formulieren, daß es _nicht_ für Warenkäufe sondern nur zum Kontoausgleich gilt, ist aber vielleicht auch egal), könnte ich mir vorstellen, daß solcherart Zinsen dann (wie Bankzinsen) als Betriebsausgaben gelten. Da müssen Dir jedoch Steuerprofis was sagen. Die Raten jedoch sind auf alle Fälle Privatvergnügen.
Bearbeitet von robert wiegner am 04.01.2008 21:04:27
|
|
|
|
Tomy |
Geschrieben am 05.01.2008 11:22:37
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Hallo,
wie Robert sagte Raten naturlich nicht absetzbar.
Zunächst ist zu klären, ob es sich um ein (1) rein geschäftlches Konto handelt. Oder um ein (2)Mischkonto: Also Privater -und geschäftlicher Zahlungsverkehr werden über ein Konto abgewickelt.
(1) Es gibt aber meines Wissens einen Sockelbetrag, der als Bagatellgrenze gilt. Dieser liegt bei 2050 €. Das heißt, bis zu diesem Betrag kannst du Zinsen auch bei Überentnahmen absetzen. Dazu ist allerdings die Voraussetzung, das es sich um ein reines Geschäftskonto handelt.
(2) Handelt es sich um ein Mischkonto, also Privat -und geschäftlicher Zahlungsverkehr über ein Konto, ist wieder genau aufzuteilen.
Was sind Überentnahmen? Deine Privatentnahmen sind höher als dein Gewinn!
Und da du keine Waren kaufst ist bei dir die logische Schlußfolgerung das deine Privatentnahmen höher sind als dein Gewinn.
Oder rührt dein minus auf deinem Konto von früheren Betriebsausgaben bzw. deine Betriebsausgaben sind höher als deine Betriebseinnahmen?
Außerdem ist der Vordruck "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" auszufüllen.
Ich hänge dir mal ein Urteil dazu vom BFH zu Mischkonten an:
BFH, Urteil vom 21.06.2006, Az. XI R 14/05
Wickelt ein Steuerpflichtiger seinen betrieblich und privat veranlassten Zahlungsverkehr über ein einheitliches Konto ab, ist für die Ermittlung der als Betriebsausgaben abziehbaren Schuldzinsen zunächst zu klären, zu welchen Teilen der betreffende Kredit eine betriebliche oder private Schuld darstellt. Eine Aufteilung der weniger als 2050 € betragenden Zinsen in betriebliche und private scheidet nicht deshalb aus, weil mit § 4 Abs. 4a EStG neue Regelungen über die Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen bei einer Überentnahme eingeführt worden sind. EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 4a
Gruß
Tomy
|
|
|
|
MichaelM |
Geschrieben am 05.01.2008 11:53:22
|

Mitglied
Beiträge: 33
Registriert am: 20.04.2007
|
Erstmal danke an euch!
Es handelt sich hierbei um ein reines Geschäftskonto! Ich habe ein Friseurgeschäft.
Daß das Konto im Minus ist, tja......die Ausgaben sind nunmal leider höher als die Einnahmen! Ohne Konto überziehen geht gar nix.....
Also, es laufen nur geschäftsrelevante Vorgänge über dieses Konto : Wareneinkauf, Lohn&Lohnnebenkosten, sonstige Kosten ( Berufsgenossenschaft, HWK,usw....).
Egal ob es sich um einen privaten Kredit oder einen Bankkredit handelt - es ist eine Privateinlage und als solche zu buchen?
Ciao
MichaelM
|
|
|
|
Tomy |
Geschrieben am 05.01.2008 22:48:51
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Bei der EÜR-Rechnung wird normalerweise keine Privateinlage gebucht. Und da du bei ECT auch keine Bankkonten anlegen kannst....
Und auch nicht neutral gebucht werden kann...
Gruß
Tomy |
|
|
|
joey |
Geschrieben am 06.01.2008 16:41:39
|

Mitglied
Beiträge: 571
Registriert am: 14.03.2007
|
Gebucht wird nichts, ist schon mal klar. Privateinlagen oder -entnahmen liegen auch nicht vor. Das Darlehen ist notwendiges negatives Betriebsvermögen und weniger geschwollen eine betriebliche Schuld.
Das kann dann einen Unterschied machen, wenn man gezwungen wäre das Geschäft aufzugeben, weil dann auch der EÜRer auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Bilanz machen muss und dort wäre die betriebliche Schuld dann auszuweisen. Auch Einnahmeüberschussrechner haben im übrigen betriebliche Schulden, auch wenn sie sich bei der Gewinnermittlung nicht auswirken. |
|
|