Buchung ans FA lt. §13b UstG
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Torsten Görn |
Geschrieben am 05.01.2008 14:34:03
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Hallo, Guten Tag
laut o.g. Gesetz sind ja die Handwerksbetriebe untereinander gezwungen, für die eingehenden Rechnungen von einem Kollegen, die dort anfallende MWst. selber an das FA abzuführen. Habe nun zum ersten Mal selber eine Eingangsrechnung bekommen und stehe mit ECT nun da. Wie soll ich dass denn verbuchen, so dass ich am Monatsende auf meinem Ausdruck der Umsatzsteuererklärung auch sehe, dass ich den Betrag ans FA abzuführen habe.
Ich kann Netto buchen in Ausgaben, und den dazu gehörigen Betrag dann Netto in Ausgaben an das FA. Aber wie erscheint mir dass dann am Monatsende auf meinem Beleg?
Gruß Torsten |
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joey |
Geschrieben am 05.01.2008 18:18:33
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Kann nur wieder auf den untengenannten thread verweisen. Technisch wird der § 13 b Abs. 3 UStG genauso abgewickelt wie der innergemeinschaftliche Erwerb. Da musst du selbst Konten und die entsprechenden Felder des USt-VZ-Formulares bzw. des EÜR-Formulares definieren, da hilft alles nix.
https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=467
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Torsten Görn |
Geschrieben am 05.01.2008 18:33:43
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Hallo joey,
Danke erst einmal für deine Antwort, ABER.... habe den genannten Thread gelesen, und das nicht bloss einmal, aber ich bin BLOSS ein Handwerker....hmm....
dann werde ich da wohl den Rest mit Hand einschreiben dürfen.... gibt es für ECT eigentlich auch praktische Vorführungen, Lehrgänge oder ähnliches??
Gruß Torsten |
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joey |
Geschrieben am 05.01.2008 18:55:15
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Versteh schon,
andererseits gehen jedes jahr tausende junger, intelligenter Menschen ins Steuerberaterexamen und 40 % davon schaffen es auch irgendwie, die nehmen sich gerne der Probleme von Selbständigen an. Die Gebühren sind auch nicht so dramatisch hoch.
Ich hätte lieber den Kopf frei für meine eigentliche Arbeit, wenn ich nicht zufällig oder vielmehr durch lange Übung mich in dem Bereich auskennen muss/sollte. |
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