kann mir jemand sagen, wie soll ein "laufend zu führendes Verzeichnis" im Falle GWG aussehen?
Soll ich dort für 2007 nur die in diesem (2007) Jahr erworbenen GWG`s eintragen?
Oder, alle seit Gründung der Firma erworbenen und sich noch im Betriebsvermögen befindlichen GWG`s?
Oder, ist mit "laufend" noch was anderes gemeint?
es muss 'Alles' rein.
Eine komplette Übersicht aller Anlagen, die Ermittlung der AfA
für das aktuelle Jahr (in dem die Gewinnermittlung stattfindet)
sowie die Zu- und Abgänge.
Abgänge (Restbuchwert der im Ermittlungsjahr ausgeschiedenen
Anlagegüter) kommen in Zeile 24 der EÜR.
Werden die in EASYCT im laufenden Jahr gleich auf die richtigen
Konten gebucht, dann ist das EÜR-Feld bereits ausgefüllt.
Die für das aktuelle Jahr zu ermittelnde AfA, welches im Anlagen-
verzeichnis aufgeführt werden muss, ist bei korrekter Buchung
ebenfalls schon in Zeile 21 der EÜR eingetragen (Zeile 22 für
Sonder-Afa)
Hast Du das AfA Plugin installiert, kannst Du die Werte dort heraus-
nehmen und in das offizielle Verzeichnis eintragen.
es muss 'Alles' rein.
Eine komplette Übersicht aller Anlagen, die Ermittlung der AfA
für das aktuelle Jahr (in dem die Gewinnermittlung stattfindet)
sowie die Zu- und Abgänge.
Hallo conviva,
danke für die Antwort, aber meine Frage war anders. Offensichtlich habe ich mich nicht genug klar artykuliert.
Mir ging es nicht um Anlagenverzeichnis, sondern um Verzeichnis der Geringwertigen Wirtschafts Güter (GWG). Die sind in die Zeile 23 einzutragen und in der Anleitung steht fett und in dem Rämchen:"Die GWG sind in ein besonderes,laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen".
Wie soll so ein Verzeichnis aussehen, was kommt rein und vor allem, was bedeutet "laufend"? Trage ich dort alle vorhandenen GWG`s rein oder nur aus dem jeweiligen Jahr?
gemäß §6_EStG_bis_2007:
'..in einem besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis aufgeführt
sind. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese
Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.'
Das bedeutet, daß bei Buchung der GWG auf das vorgesehene Konto in
EasyCT kein separates Verzeichnis erstellt werden muss. (So wird dieser
Absatz allgemein interpretiert).
Ausgenommen von der Aufzeichnungspflicht sind GWG bis 60,- Euro
(ab 2008 150,-)
Die Neuregelung ab 2008 bringt eine Erleichterung bei den Aufzeichnungs-
pflichten, abgesehen von der buchmäßigen Erfassung im Sammelposten
bestehen keine weiteren Dokumentationspflichten mehr.
(Aufhebung von § 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG).
Auch gibt es das bisherige Wahlrecht nicht mehr, für GWG bis 150 EUR
ist die Sofortabschreibung nun zwingend vorgeschrieben ("ist" statt
"können" in § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). §6_EStG_ab_2008
Kurz gefaßt kann man sagen (für 2007!)
GWG, die im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden, brauchen
nicht in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen werden, wenn die
Anschaffungskosten nicht höher als 60 Euro (ab 2008: 150 €) waren oder auf einem separaten Konto gebucht wurden oder bei ihrer
Anschaffung in einem besonderen Verzeichnis erfasst worden sind.
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.