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Geschäftseinrichtung abbezahlen
MichaelM
Hallo Leute, schon wieder ich Grin

entschuldigt wenn meine Frage evtl. blöd ist, aber ich steh gerade etwas auf der Leitung......

Ich hab von meinen Eltern eine alte Geschäftseinrichtung übernommen und zahle die nun per Raten ab.

Wie/Wo buche ich die Raten?

NACHTRAG :

Ich musste in 2006 einen Bedienungsstuhl für 800 Euro kaufen. Das muss doch abegschrieben werden, oder? Könnt ihr mir bitte erklären wie ich das mache?

Danke und einen schönen Tag!

MichaelM
Bearbeitet von MichaelM am 09.01.2008 09:55:16
 
Tomy
Hallo,
die Raten kannst du garnicht absetzen, sondern den Kaufbetrag. Aufgeteilt auf die Abschreibungsjahre. Wieviel AfA-Jahre auf einem gebrauchten Stuhl sind, weiß ich nicht. Such mal nache einer AFA-Liste, oder frag beim FA nach. Eventuell Mwst. beachten.

Gruß

Tomy
 
MichaelM
Erstmal vielen Dank für die neuerliche Hilfe!

Die Geschäftseinrichtung war gebraucht und schon von meinen Eltern abgeschrieben, d.h. also daß ich in dem Falle wohl gar nichts geltend machen kann?

Der Bedienungsstuhl wurde 2006 neu gekauft, laut AfA-Tabelle sind das 8 Jahre. Wie und wo gebe ich das nun bei ECT ein? Die AfA kann ich ja selbst anklicken, erledigt das Programm dann den Rest für mich?

MichaelM
 
Tomy
Hallo,
ob deine Eltern schon etwas abgesetzt haben, spielt keine Rolle. Sie müssen, sofern Sie noch ein Gewerbe haben, denn Kaufpreis + Mwst als Einnahme buchen, und den Restbuchwert als Ausgabe. Du als Ausgabe, eben über die AFA-Jahre verteilt. Wieviel Jahre bei gebraucht, müsste man eventuell beim FA nachfragen.

Aber es gibt ab dem 1.1.08 eine andere Regelung für Güter zwischen 150 und 1000€. Deshalb teile das genaue Kaufdatum mit.

Gruß

Tomy

 
MichaelM
Also, da muss ich nun etwas weiter ausholen :

Habe das Geschäft im Jahre 2004 von meinen Eltern übernommen und die Geschäftseinrichtung ebenfalls. Kaufpreis am 01.01.2004 genau 36000 Euro. Abschreibungszeit laut Tabelle also 8 Jahre? Müssten ja "Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen" sein.......

Bis 2006 hat mein Steuerberater alles für mich erledigt. Aus finanziellen Gründen mache ich nun seit 2007 alles selbst. Die Quartalsmeldungen ans FA hab ich auch bestens hinbekommen, jetzt gehts eben an den Jahresabschluss 2006. In den vorangegangenen Jahresabschlüssen tauchen Abschreibungen auf, ich blick aber i.M. gar nicht durch. Wie übernehme ich denn nun den Kaufpreis und die daraus resultierenden Abschreibungen in mein ECT? Das Jahr 2006 hab ich komplett in den letzten Wochen eingegeben, samt Einnahmen und Ausgaben.

Ach ja, egal ob gebraucht oder neu, laut FA ist beides mit der gleichzeitigen Abschreibungszeit zu behandeln.

Kann das sein, daß eine Geschäftseinrichtung, die meine Eltern in den 80ern gekauft haben, durch meinen Kauf nochmals komplett abgeschrieben werden kann?

Oh weh, das scheint mir ne größere Sache zu werden.

Ist das jetzt bei ECT AfA auf beweglich, unbewegliche oder immaterielle Wirtschaftsgüter??

Gruß

MichaelM
 
MichaelM
Also, da muss ich nun etwas weiter ausholen :

Habe das Geschäft im Jahre 2004 von meinen Eltern übernommen und die Geschäftseinrichtung ebenfalls. Kaufpreis am 01.01.2004 genau 36000 Euro. Abschreibungszeit laut Tabelle also 8 Jahre? Müssten ja "Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen" sein.......

Bis 2006 hat mein Steuerberater alles für mich erledigt. Aus finanziellen Gründen mache ich nun seit 2007 alles selbst. Die Quartalsmeldungen ans FA hab ich auch bestens hinbekommen, jetzt gehts eben an den Jahresabschluss 2006. In den vorangegangenen Jahresabschlüssen tauchen Abschreibungen auf, ich blick aber i.M. gar nicht durch. Wie übernehme ich denn nun den Kaufpreis und die daraus resultierenden Abschreibungen in mein ECT? Das Jahr 2006 hab ich komplett in den letzten Wochen eingegeben, samt Einnahmen und Ausgaben.

Ach ja, egal ob gebraucht oder neu, laut FA ist beides mit der gleichzeitigen Abschreibungszeit zu behandeln.

Kann das sein, daß eine Geschäftseinrichtung, die meine Eltern in den 80ern gekauft haben, durch meinen Kauf nochmals komplett abgeschrieben werden kann?

Oh weh, das scheint mir ne größere Sache zu werden.

Ist das jetzt bei ECT AfA auf beweglich, unbewegliche oder immaterielle Wirtschaftsgüter??

Gruß

MichaelM
 
Tomy
Also ich versuchs mal nach der Reihe aufzuklären:

Geschäft am 1.1.04 für 36.000 € + Mwst. übernommen. AfA 8 Jahre. Also 8 Jahre pro Jahr 4.000 €. Zu buchen "AfA auf unbewegl. Güter" einfach 4000 € Mwst. auf 0 setzen, AfA-Jahre auf 1 setzen. Buchungstext z.B. AFA Ladeneinrichtung 3/8. Also 3. Jahr von 8 Jahren. Dies bis zum Ende der AfA-Zeit so jedes Jahr mit entsprechenden Buchunstext, also 4/8, 5/8...in deinem Fall bis einschl. 2011. Kaufpreis brauchst du nicht zu übernehmen, da ja nur der AfA-Betrag abgesetzt werden kann. Anders geht es in ECT nicht, da Kaufpreise mit anschließender automatischen Aufteilung der AfA-Beträge in ECT aus technischen Gründen nur im Jahr der Anschaffung eingegeben werden können. Vorträglich geht dies nicht mehr.

Bei deinem Bedienstuhl liegt meinerseits ein Missverständnis vor. Ich hatte gedacht, diesen hast du gebraucht von deinen Eltern gekauft.
Hier bei Betrag den Bruttobetrag incl. Mwst. Mwst. auf 19% AfA-Jahre auf 8. die AfA wird dann in den nächsten Jahren automatisch übernommen. Schau vorher noch, ob bei Einstellungen die Voreinstell. AfA-Genauigkeit auf monatl. steht. Ich hoffe die hiermit geholfen zu haben.

Übrigens müssten die AfA-Zahlen der Vergangenheit in einem Abschreibungsverzeichnis deines Steuerberaters aufgeführt sein. Dieses müss jedes Jahr erstellt werden.

Gruß

Tomy
 
MichaelM
Hi,

also erstmal vielen vielen Dank für deine Geduld und die Arbeit die du dir meinetwegen machst!

Jetz hab ich es begriffen mit der AfA, jedenfalls fürs erste. Trotzdem werde ich nicht drum rum kommen meinen ehemaligen Steuerberater mal anzurufen, denn die Zahlen, die er in den mir vorliegenden Geschäftsberichten bzw. Jahresabschlüssen eingetragen hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Hab bezügl. Umsatzsteuerjahreserklärung noch Fragen, die stelle ich aber in nem anderen Thread.

Nochmals vielen Dank!

MichaelM
 
Tomy
Hallo,
hast du denn das Abschreibungsverzeichnis gefunden?

Gruß

Tomy
 
MichaelM
Ja, hab ich gefunden aber i.M. nicht vor mir liegen. Eingehende Antwort heute abend, nur soviel : auf die Zahlen komm ich nicht, egal was ich rechne.....

Gruß

MichaelM
 
MichaelM
Hi,

also, die Geschäftseinrichtung hab ich nun doch im Verzeichnis gefunden und kann den Betrag auch problemlos zuordnen.
Merkwürdig ist aber, daß mein Steuerberater die Abschreibungszeit auf 14 (!! ) Jahre angesetzt hat, das entspräche laut der aktuellen Abschreibungstabelle dem Posten "Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen".....ich hab ein Friseurgeschäft und dachte daher, der Posten "Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen" wäre für mich relevant?

Zweites Problem; im Jahre 2004 Laptop angeschafft, taucht auch im Abschreibungsverzeichnis auf, Betrag ohne MWST genau 947,41. Jetzt mein Problem, Abschreibungsbetrag 2004 ist 290,41 und in 2005 316 Euro????? Abschreibungsdauer 3 Jahre, ist o.k, nur wie kommen denn die unterschiedlichen Beträge zustande? Welche Abschreibungsformel wurde denn hier benutzt?

Der Restbuchwert des Laptop wird nun mit 341 Euro angegeben.....wird das nun auch in 2006 so abgeschrieben?

Ich muss wohl nochmals meine Bücher aus der Meisterschule rausholen......

Gruß

MichaelM
 
joey
Also, die Sache ist die, man kann als Steuerpflichtiger die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter nach eigener Erfahrung selbst einschätzen, die AfA-Tabelle ist eine Richtgrösse. Der StB hat für dich jetzt aber nun einmal die ND auf 14 Jahre festgelegt und du musst das dann auch weiterhin so abschreiben. Die Nutzungsdauer kannst du jetzt nicht mehr verändern.

Das Laptop ist korrekt abgeschrieben, so wie es aussieht, du musst ja bedenken, dass ab 2004 nur für die Monate abgeschrieben wird, ab der der PC geliefert und betriebsbereit war, die Vereinfachungsregel, Anschaffung im 1. Halbjahr bei voller Jahres-AfA, wurde abgeschafft. Für 2006 schreibst du die 316 € ab, der Rest für 2008.
 
MichaelM

Zitat

joey geschrieben:
Also, die Sache ist die, man kann als Steuerpflichtiger die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter nach eigener Erfahrung selbst einschätzen, die AfA-Tabelle ist eine Richtgrösse. Der StB hat für dich jetzt aber nun einmal die ND auf 14 Jahre festgelegt und du musst das dann auch weiterhin so abschreiben. Die Nutzungsdauer kannst du jetzt nicht mehr verändern.

Das Laptop ist korrekt abgeschrieben, so wie es aussieht, du musst ja bedenken, dass ab 2004 nur für die Monate abgeschrieben wird, ab der der PC geliefert und betriebsbereit war, die Vereinfachungsregel, Anschaffung im 1. Halbjahr bei voller Jahres-AfA, wurde abgeschafft. Für 2006 schreibst du die 316 € ab, der Rest für 2008.


Jetzt steige ich so langsam durch!
Da der Laptop ab Februar 2004 genutzt wurde ist quasi 1 Monat der Abschreibunsgrate abgezogen worden, richtig? Daher die 290,41 Euro.

Du meinst aber den Rest für 2007 abschreiben, oder? Das wären dann nochmals 25 Euro.

Wie ist das denn dann auf den Bedienungsstuhl anzuwenden? Gekauft im April 2006 für 810,84 Euro, Wert ohne MWST 699 Euro. Diesen also auf 8 Jahre abschreiben aber für 2006 eben nur für 9 Monate, richtig?

Würde quasi folgende Rechnung ergeben : 699 aufgeteilt auf 8 Jahre, Abschreibung pro Jahr 87,37 Euro. Diesen Betrag durch 12 Monate teilen und mit 9 multiplizieren? Ergäbe dann die Abschreibungsrate für 2006.So wäre nun mein Verständnis.

Mann, ich hoffe, ich kann mich irgendwann mal für die vielen Tipps hier revanchieren!! Grin

Danke und Gruß

MichaelM
 
joey

Zitat

MichaelM geschrieben:


Jetzt steige ich so langsam durch!
Da der Laptop ab Februar 2004 genutzt wurde ist quasi 1 Monat der Abschreibunsgrate abgezogen worden, richtig? Daher die 290,41 Euro.

Du meinst aber den Rest für 2007 abschreiben, oder? Das wären dann nochmals 25 Euro.

Wie ist das denn dann auf den Bedienungsstuhl anzuwenden? Gekauft im April 2006 für 810,84 Euro, Wert ohne MWST 699 Euro. Diesen also auf 8 Jahre abschreiben aber für 2006 eben nur für 9 Monate, richtig?

Würde quasi folgende Rechnung ergeben : 699 aufgeteilt auf 8 Jahre, Abschreibung pro Jahr 87,37 Euro. Diesen Betrag durch 12 Monate teilen und mit 9 multiplizieren? Ergäbe dann die Abschreibungsrate für 2006.So wäre nun mein Verständnis.

Mann, ich hoffe, ich kann mich irgendwann mal für die vielen Tipps hier revanchieren!! Grin

Danke und Gruß

MichaelM


Richtig der Rest (25 €) für 2007. Die Berechnung für den Stuhl deinerseits ist richtig, klappt doch. Dann ist wohl irgendwann mal ein virtueller Haarschnitt fällig.Cool
 
MichaelM
Virtueller Haarschnitt, das wäre doch mal eine Geschäftsidee Grin sollte das funzen bekommste ne Beteiligung Cool

Es hat alles gut geklappt mit Eingabe der AfA`s, bis auf eine Sache : der Bedienungsstuhl, der 2006 gekauft wurde ( hab ich ja jetzt nachträglich eingegeben mit der richtigen AfA ) taucht in 2007 und 2008 nicht auf! Was hab ich da nun wieder falsch gemacht bzw. muss ich irgend einen Import nutzen bzw. ausführen?

Ich kann natürlich die AfA selbst eingeben, dachte aber das Proggi macht das von alleine......

Ciao

MichaelM
 
robert wiegner

Zitat

Ich kann natürlich die AfA selbst eingeben, dachte aber das Proggi macht das von alleine...

Normalerweise ja. Dieser Vorgang passiert aber nur beim Jahreswechsel über ->Datei ->Jahreswechsel in eine -- dann noch nackte -- neue Jahresdatei. Nicht nachträglich.
Ich würde da jetzt gar nicht versuchen zu zaubern, sondern diese eine Afa manuell mitführen.
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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