Geschäftseinrichtung abbezahlen
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MichaelM |
Geschrieben am 09.01.2008 10:34:52
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Hallo Leute, schon wieder ich 
entschuldigt wenn meine Frage evtl. blöd ist, aber ich steh gerade etwas auf der Leitung......
Ich hab von meinen Eltern eine alte Geschäftseinrichtung übernommen und zahle die nun per Raten ab.
Wie/Wo buche ich die Raten?
NACHTRAG :
Ich musste in 2006 einen Bedienungsstuhl für 800 Euro kaufen. Das muss doch abegschrieben werden, oder? Könnt ihr mir bitte erklären wie ich das mache?
Danke und einen schönen Tag!
MichaelM
Bearbeitet von MichaelM am 09.01.2008 10:55:16
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Tomy |
Geschrieben am 09.01.2008 12:37:49
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Hallo,
die Raten kannst du garnicht absetzen, sondern den Kaufbetrag. Aufgeteilt auf die Abschreibungsjahre. Wieviel AfA-Jahre auf einem gebrauchten Stuhl sind, weiß ich nicht. Such mal nache einer AFA-Liste, oder frag beim FA nach. Eventuell Mwst. beachten.
Gruß
Tomy |
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MichaelM |
Geschrieben am 09.01.2008 12:45:31
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Erstmal vielen Dank für die neuerliche Hilfe!
Die Geschäftseinrichtung war gebraucht und schon von meinen Eltern abgeschrieben, d.h. also daß ich in dem Falle wohl gar nichts geltend machen kann?
Der Bedienungsstuhl wurde 2006 neu gekauft, laut AfA-Tabelle sind das 8 Jahre. Wie und wo gebe ich das nun bei ECT ein? Die AfA kann ich ja selbst anklicken, erledigt das Programm dann den Rest für mich?
MichaelM |
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Tomy |
Geschrieben am 09.01.2008 13:13:36
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Hallo,
ob deine Eltern schon etwas abgesetzt haben, spielt keine Rolle. Sie müssen, sofern Sie noch ein Gewerbe haben, denn Kaufpreis + Mwst als Einnahme buchen, und den Restbuchwert als Ausgabe. Du als Ausgabe, eben über die AFA-Jahre verteilt. Wieviel Jahre bei gebraucht, müsste man eventuell beim FA nachfragen.
Aber es gibt ab dem 1.1.08 eine andere Regelung für Güter zwischen 150 und 1000€. Deshalb teile das genaue Kaufdatum mit.
Gruß
Tomy
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MichaelM |
Geschrieben am 09.01.2008 14:00:50
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Also, da muss ich nun etwas weiter ausholen :
Habe das Geschäft im Jahre 2004 von meinen Eltern übernommen und die Geschäftseinrichtung ebenfalls. Kaufpreis am 01.01.2004 genau 36000 Euro. Abschreibungszeit laut Tabelle also 8 Jahre? Müssten ja "Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen" sein.......
Bis 2006 hat mein Steuerberater alles für mich erledigt. Aus finanziellen Gründen mache ich nun seit 2007 alles selbst. Die Quartalsmeldungen ans FA hab ich auch bestens hinbekommen, jetzt gehts eben an den Jahresabschluss 2006. In den vorangegangenen Jahresabschlüssen tauchen Abschreibungen auf, ich blick aber i.M. gar nicht durch. Wie übernehme ich denn nun den Kaufpreis und die daraus resultierenden Abschreibungen in mein ECT? Das Jahr 2006 hab ich komplett in den letzten Wochen eingegeben, samt Einnahmen und Ausgaben.
Ach ja, egal ob gebraucht oder neu, laut FA ist beides mit der gleichzeitigen Abschreibungszeit zu behandeln.
Kann das sein, daß eine Geschäftseinrichtung, die meine Eltern in den 80ern gekauft haben, durch meinen Kauf nochmals komplett abgeschrieben werden kann?
Oh weh, das scheint mir ne größere Sache zu werden.
Ist das jetzt bei ECT AfA auf beweglich, unbewegliche oder immaterielle Wirtschaftsgüter??
Gruß
MichaelM |
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MichaelM |
Geschrieben am 09.01.2008 14:09:43
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Also, da muss ich nun etwas weiter ausholen :
Habe das Geschäft im Jahre 2004 von meinen Eltern übernommen und die Geschäftseinrichtung ebenfalls. Kaufpreis am 01.01.2004 genau 36000 Euro. Abschreibungszeit laut Tabelle also 8 Jahre? Müssten ja "Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen" sein.......
Bis 2006 hat mein Steuerberater alles für mich erledigt. Aus finanziellen Gründen mache ich nun seit 2007 alles selbst. Die Quartalsmeldungen ans FA hab ich auch bestens hinbekommen, jetzt gehts eben an den Jahresabschluss 2006. In den vorangegangenen Jahresabschlüssen tauchen Abschreibungen auf, ich blick aber i.M. gar nicht durch. Wie übernehme ich denn nun den Kaufpreis und die daraus resultierenden Abschreibungen in mein ECT? Das Jahr 2006 hab ich komplett in den letzten Wochen eingegeben, samt Einnahmen und Ausgaben.
Ach ja, egal ob gebraucht oder neu, laut FA ist beides mit der gleichzeitigen Abschreibungszeit zu behandeln.
Kann das sein, daß eine Geschäftseinrichtung, die meine Eltern in den 80ern gekauft haben, durch meinen Kauf nochmals komplett abgeschrieben werden kann?
Oh weh, das scheint mir ne größere Sache zu werden.
Ist das jetzt bei ECT AfA auf beweglich, unbewegliche oder immaterielle Wirtschaftsgüter??
Gruß
MichaelM |
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Tomy |
Geschrieben am 09.01.2008 19:39:05
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Also ich versuchs mal nach der Reihe aufzuklären:
Geschäft am 1.1.04 für 36.000 € + Mwst. übernommen. AfA 8 Jahre. Also 8 Jahre pro Jahr 4.000 €. Zu buchen "AfA auf unbewegl. Güter" einfach 4000 € Mwst. auf 0 setzen, AfA-Jahre auf 1 setzen. Buchungstext z.B. AFA Ladeneinrichtung 3/8. Also 3. Jahr von 8 Jahren. Dies bis zum Ende der AfA-Zeit so jedes Jahr mit entsprechenden Buchunstext, also 4/8, 5/8...in deinem Fall bis einschl. 2011. Kaufpreis brauchst du nicht zu übernehmen, da ja nur der AfA-Betrag abgesetzt werden kann. Anders geht es in ECT nicht, da Kaufpreise mit anschließender automatischen Aufteilung der AfA-Beträge in ECT aus technischen Gründen nur im Jahr der Anschaffung eingegeben werden können. Vorträglich geht dies nicht mehr.
Bei deinem Bedienstuhl liegt meinerseits ein Missverständnis vor. Ich hatte gedacht, diesen hast du gebraucht von deinen Eltern gekauft.
Hier bei Betrag den Bruttobetrag incl. Mwst. Mwst. auf 19% AfA-Jahre auf 8. die AfA wird dann in den nächsten Jahren automatisch übernommen. Schau vorher noch, ob bei Einstellungen die Voreinstell. AfA-Genauigkeit auf monatl. steht. Ich hoffe die hiermit geholfen zu haben.
Übrigens müssten die AfA-Zahlen der Vergangenheit in einem Abschreibungsverzeichnis deines Steuerberaters aufgeführt sein. Dieses müss jedes Jahr erstellt werden.
Gruß
Tomy |
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MichaelM |
Geschrieben am 09.01.2008 23:59:48
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Hi,
also erstmal vielen vielen Dank für deine Geduld und die Arbeit die du dir meinetwegen machst!
Jetz hab ich es begriffen mit der AfA, jedenfalls fürs erste. Trotzdem werde ich nicht drum rum kommen meinen ehemaligen Steuerberater mal anzurufen, denn die Zahlen, die er in den mir vorliegenden Geschäftsberichten bzw. Jahresabschlüssen eingetragen hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Hab bezügl. Umsatzsteuerjahreserklärung noch Fragen, die stelle ich aber in nem anderen Thread.
Nochmals vielen Dank!
MichaelM |
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Tomy |
Geschrieben am 10.01.2008 16:05:36
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Hallo,
hast du denn das Abschreibungsverzeichnis gefunden?
Gruß
Tomy |
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MichaelM |
Geschrieben am 10.01.2008 18:09:56
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Ja, hab ich gefunden aber i.M. nicht vor mir liegen. Eingehende Antwort heute abend, nur soviel : auf die Zahlen komm ich nicht, egal was ich rechne.....
Gruß
MichaelM |
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MichaelM |
Geschrieben am 11.01.2008 14:24:10
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Hi,
also, die Geschäftseinrichtung hab ich nun doch im Verzeichnis gefunden und kann den Betrag auch problemlos zuordnen.
Merkwürdig ist aber, daß mein Steuerberater die Abschreibungszeit auf 14 (!! ) Jahre angesetzt hat, das entspräche laut der aktuellen Abschreibungstabelle dem Posten "Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen".....ich hab ein Friseurgeschäft und dachte daher, der Posten "Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen" wäre für mich relevant?
Zweites Problem; im Jahre 2004 Laptop angeschafft, taucht auch im Abschreibungsverzeichnis auf, Betrag ohne MWST genau 947,41. Jetzt mein Problem, Abschreibungsbetrag 2004 ist 290,41 und in 2005 316 Euro????? Abschreibungsdauer 3 Jahre, ist o.k, nur wie kommen denn die unterschiedlichen Beträge zustande? Welche Abschreibungsformel wurde denn hier benutzt?
Der Restbuchwert des Laptop wird nun mit 341 Euro angegeben.....wird das nun auch in 2006 so abgeschrieben?
Ich muss wohl nochmals meine Bücher aus der Meisterschule rausholen......
Gruß
MichaelM |
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joey |
Geschrieben am 11.01.2008 15:07:38
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Also, die Sache ist die, man kann als Steuerpflichtiger die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter nach eigener Erfahrung selbst einschätzen, die AfA-Tabelle ist eine Richtgrösse. Der StB hat für dich jetzt aber nun einmal die ND auf 14 Jahre festgelegt und du musst das dann auch weiterhin so abschreiben. Die Nutzungsdauer kannst du jetzt nicht mehr verändern.
Das Laptop ist korrekt abgeschrieben, so wie es aussieht, du musst ja bedenken, dass ab 2004 nur für die Monate abgeschrieben wird, ab der der PC geliefert und betriebsbereit war, die Vereinfachungsregel, Anschaffung im 1. Halbjahr bei voller Jahres-AfA, wurde abgeschafft. Für 2006 schreibst du die 316 € ab, der Rest für 2008. |
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MichaelM |
Geschrieben am 11.01.2008 15:49:12
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Zitat joey geschrieben:
Also, die Sache ist die, man kann als Steuerpflichtiger die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter nach eigener Erfahrung selbst einschätzen, die AfA-Tabelle ist eine Richtgrösse. Der StB hat für dich jetzt aber nun einmal die ND auf 14 Jahre festgelegt und du musst das dann auch weiterhin so abschreiben. Die Nutzungsdauer kannst du jetzt nicht mehr verändern.
Das Laptop ist korrekt abgeschrieben, so wie es aussieht, du musst ja bedenken, dass ab 2004 nur für die Monate abgeschrieben wird, ab der der PC geliefert und betriebsbereit war, die Vereinfachungsregel, Anschaffung im 1. Halbjahr bei voller Jahres-AfA, wurde abgeschafft. Für 2006 schreibst du die 316 € ab, der Rest für 2008.
Jetzt steige ich so langsam durch!
Da der Laptop ab Februar 2004 genutzt wurde ist quasi 1 Monat der Abschreibunsgrate abgezogen worden, richtig? Daher die 290,41 Euro.
Du meinst aber den Rest für 2007 abschreiben, oder? Das wären dann nochmals 25 Euro.
Wie ist das denn dann auf den Bedienungsstuhl anzuwenden? Gekauft im April 2006 für 810,84 Euro, Wert ohne MWST 699 Euro. Diesen also auf 8 Jahre abschreiben aber für 2006 eben nur für 9 Monate, richtig?
Würde quasi folgende Rechnung ergeben : 699 aufgeteilt auf 8 Jahre, Abschreibung pro Jahr 87,37 Euro. Diesen Betrag durch 12 Monate teilen und mit 9 multiplizieren? Ergäbe dann die Abschreibungsrate für 2006.So wäre nun mein Verständnis.
Mann, ich hoffe, ich kann mich irgendwann mal für die vielen Tipps hier revanchieren!! 
Danke und Gruß
MichaelM |
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joey |
Geschrieben am 11.01.2008 18:30:37
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Zitat MichaelM geschrieben:
Jetzt steige ich so langsam durch!
Da der Laptop ab Februar 2004 genutzt wurde ist quasi 1 Monat der Abschreibunsgrate abgezogen worden, richtig? Daher die 290,41 Euro.
Du meinst aber den Rest für 2007 abschreiben, oder? Das wären dann nochmals 25 Euro.
Wie ist das denn dann auf den Bedienungsstuhl anzuwenden? Gekauft im April 2006 für 810,84 Euro, Wert ohne MWST 699 Euro. Diesen also auf 8 Jahre abschreiben aber für 2006 eben nur für 9 Monate, richtig?
Würde quasi folgende Rechnung ergeben : 699 aufgeteilt auf 8 Jahre, Abschreibung pro Jahr 87,37 Euro. Diesen Betrag durch 12 Monate teilen und mit 9 multiplizieren? Ergäbe dann die Abschreibungsrate für 2006.So wäre nun mein Verständnis.
Mann, ich hoffe, ich kann mich irgendwann mal für die vielen Tipps hier revanchieren!!
Danke und Gruß
MichaelM
Richtig der Rest (25 €) für 2007. Die Berechnung für den Stuhl deinerseits ist richtig, klappt doch. Dann ist wohl irgendwann mal ein virtueller Haarschnitt fällig. |
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MichaelM |
Geschrieben am 12.01.2008 08:04:52
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Virtueller Haarschnitt, das wäre doch mal eine Geschäftsidee sollte das funzen bekommste ne Beteiligung 
Es hat alles gut geklappt mit Eingabe der AfA`s, bis auf eine Sache : der Bedienungsstuhl, der 2006 gekauft wurde ( hab ich ja jetzt nachträglich eingegeben mit der richtigen AfA ) taucht in 2007 und 2008 nicht auf! Was hab ich da nun wieder falsch gemacht bzw. muss ich irgend einen Import nutzen bzw. ausführen?
Ich kann natürlich die AfA selbst eingeben, dachte aber das Proggi macht das von alleine......
Ciao
MichaelM |
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robert wiegner |
Geschrieben am 12.01.2008 13:25:53
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Zitat Ich kann natürlich die AfA selbst eingeben, dachte aber das Proggi macht das von alleine...
Normalerweise ja. Dieser Vorgang passiert aber nur beim Jahreswechsel über ->Datei ->Jahreswechsel in eine -- dann noch nackte -- neue Jahresdatei. Nicht nachträglich.
Ich würde da jetzt gar nicht versuchen zu zaubern, sondern diese eine Afa manuell mitführen. |
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