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Ersatzteile unter 60 Euro - AfA etc.?
Thom@s
Hallo,
folgendes konstruierte Beispiel:

Für einen zum Betriebsvermögen gehörenden Computer wird ein neues Netzteil (Anschaffungspreis unter 60 Euro) am 10.01.2008 angeschafft, da das alte defekt ist. Der Computer selbst wurde am 30.12.2006 in das Betriebsvermögen aufgenommen (AfA = 3 Jahre).
Gelesen habe ich, dass geringwertige Ge- und Verbrauchsgüter bis zu einer Wertgrenze von 60 Euro im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe zu buchen sind.

Es stellt sich nun die Frage, welche Konten sind zweckdienlicher Weise anzusprechen und wie verhält es sich mit der AfA?

Danke schon jetzt für jeden Diskussionsbeitrag.
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Hallo,

es wird wieder ganz wild abgeschrieben, denn wieder ging ein Jahr zu Ende. Bei dem Netzteilaustausch handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen und nicht um nachträgliche Anschaffungskosten des PC (s. so auch der sinngemässe § 255 HGCool. Der Betrag wird daher nicht abgeschrieben, sondern stellt Betriebsausgaben dar. Die Wertgrenze von 60 € spielt nach m.E. jetzt eigentlich keine Rolle, denn diese Grenze taucht nur im Zusammenhang mit GWG auf. Ein Beispiel: Wenn in einer Fabrikhalle der Brenner der betrieblichen Dampferzeugeranlage kaputt geht und ausgetauscht wird, dann handelt es sich um Erhaltungsaufwand/Betriebsausgaben, selbst, wenn das Ersatzteil 10.000 € kostet. Da darf man sich von den Zahlengrössen nicht täuschen lassen.

Ein besonderes Konto sehe ich jetzt hier keines, wenn man eines anlegt, dann sollte es wohl mit dem EÜR-Feld "übrige Betriebsausgaben" verknüpft sein, denn genauer werden die Ausgaben nach dem EÜR-Formular 2006 noch nicht unterschieden, mal sehen, wie das von 2007 aussieht.
 
Thom@s
joey geschrieb:

Zitat

Bei dem Netzteilaustausch handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen und nicht um nachträgliche Anschaffungskosten des PC (s. so auch der sinngemässe § 255 HGCool. Der Betrag wird daher nicht abgeschrieben, sondern stellt Betriebsausgaben dar.
Erhaltungsaufwendungen - genau, das war das fehlende Stichwort - Danke

Zitat

Ein Beispiel: Wenn in einer Fabrikhalle der Brenner der betrieblichen Dampferzeugeranlage kaputt geht und ausgetauscht wird, dann handelt es sich um Erhaltungsaufwand/Betriebsausgaben, selbst, wenn das Ersatzteil 10.000 € kostet. Da darf man sich von den Zahlengrössen nicht täuschen lassen.
Feine Sache, wenn ich das richtig verstehe. Für einen betagten Computer bedeutet dies, dass man diesen - step by step - in eine moderne "Hochleistungsmaschine" durch Ersatzteilwechsel verwandeln kann, gebucht als sofortige Betriebsausgabe - ganz ohne AfA.
Spielt das FA da wirklich mit?
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Hallo,

Nachträgliche Anschaffungskosten liegen auch vor, wenn ein Wirtschaftsgut durch Instandhaltung, Umbau usw. dergestalt verändert wird, dass sich eine Erweiterung, eine wesentliche Verbesserung oder eine Änderung des Nutzungszweckes ergibt. (Definition)

Das ist die Krux. Bei dem Austausch eines Netzteiles handelt es sich um Erhaltungsaufwand, das ist unproblematisch, der PC funktioniert nach dem Austausch unverbessert weiter, beim Einbau eines grösseren Arbeits- oder Festplattenspeichers, bzw. von Laufwerken etc. muss man schon von einer Verbesserung sprechen, das wären dann schon wieder nachträgliche Anschaffungskosten und demgemäss abzuschreiben.

Ich will nicht sagen, dass die Abgrenzung da leicht wäre, da gibt es viele Urteile dazu, die Modernisierung und technische Weiterentwicklung ist auch nicht immer ein Abgrenzungskriterium, z.B. hat der BFH den Ersatz einer Ölofenheizung mit Zentralversorgung durch eine Zentralheizung als Erhaltungsaufwand klassifiziert, genauso den Ersatz von einfachen Fenstern durch Fenster mit Doppelverglasung etc. Man könnte auch argumentieren, dass der PC auch mit einem grösseren Arbeitsspeicher noch wie bisher funktioniert, das ist irgendwo auch Ansichtssache.

Manche sprechen sich sogar dafür aus, die PC nur zusammen mit der Peripherie als Wirtschaftsgut anzusehen und berufen sich dabei auf die Definition des Wirtschaftsgut-Begriffes des RFH/BFH, der eine selbständige Nutzbarkeit fordert (kritisch, da andere Urteile selbst Software als immat. Wirtschaftsgut ansehen, bzw. eine externe Festplatte als GWG auffassen, wievielmehr müsste das dann auch auf
einen Monitor oder Drucker zutreffen).

Wenn man dem folgte, dann könnte man sogar einen Monitor- oder Druckerwechsel als Erhaltungsaufwand buchen.
Bearbeitet von joey am 15.01.2008 15:17:10
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

33,284,226 eindeutige Besuche