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Ersatzteile unter 60 Euro - AfA etc.?
Thom@s
Hallo,
folgendes konstruierte Beispiel:

Für einen zum Betriebsvermögen gehörenden Computer wird ein neues Netzteil (Anschaffungspreis unter 60 Euro) am 10.01.2008 angeschafft, da das alte defekt ist. Der Computer selbst wurde am 30.12.2006 in das Betriebsvermögen aufgenommen (AfA = 3 Jahre).
Gelesen habe ich, dass geringwertige Ge- und Verbrauchsgüter bis zu einer Wertgrenze von 60 Euro im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe zu buchen sind.

Es stellt sich nun die Frage, welche Konten sind zweckdienlicher Weise anzusprechen und wie verhält es sich mit der AfA?

Danke schon jetzt für jeden Diskussionsbeitrag.
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Hallo,

es wird wieder ganz wild abgeschrieben, denn wieder ging ein Jahr zu Ende. Bei dem Netzteilaustausch handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen und nicht um nachträgliche Anschaffungskosten des PC (s. so auch der sinngemässe § 255 HGCool. Der Betrag wird daher nicht abgeschrieben, sondern stellt Betriebsausgaben dar. Die Wertgrenze von 60 € spielt nach m.E. jetzt eigentlich keine Rolle, denn diese Grenze taucht nur im Zusammenhang mit GWG auf. Ein Beispiel: Wenn in einer Fabrikhalle der Brenner der betrieblichen Dampferzeugeranlage kaputt geht und ausgetauscht wird, dann handelt es sich um Erhaltungsaufwand/Betriebsausgaben, selbst, wenn das Ersatzteil 10.000 € kostet. Da darf man sich von den Zahlengrössen nicht täuschen lassen.

Ein besonderes Konto sehe ich jetzt hier keines, wenn man eines anlegt, dann sollte es wohl mit dem EÜR-Feld "übrige Betriebsausgaben" verknüpft sein, denn genauer werden die Ausgaben nach dem EÜR-Formular 2006 noch nicht unterschieden, mal sehen, wie das von 2007 aussieht.
 
Thom@s
joey geschrieb:

Zitat

Bei dem Netzteilaustausch handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen und nicht um nachträgliche Anschaffungskosten des PC (s. so auch der sinngemässe § 255 HGCool. Der Betrag wird daher nicht abgeschrieben, sondern stellt Betriebsausgaben dar.
Erhaltungsaufwendungen - genau, das war das fehlende Stichwort - Danke

Zitat

Ein Beispiel: Wenn in einer Fabrikhalle der Brenner der betrieblichen Dampferzeugeranlage kaputt geht und ausgetauscht wird, dann handelt es sich um Erhaltungsaufwand/Betriebsausgaben, selbst, wenn das Ersatzteil 10.000 € kostet. Da darf man sich von den Zahlengrössen nicht täuschen lassen.
Feine Sache, wenn ich das richtig verstehe. Für einen betagten Computer bedeutet dies, dass man diesen - step by step - in eine moderne "Hochleistungsmaschine" durch Ersatzteilwechsel verwandeln kann, gebucht als sofortige Betriebsausgabe - ganz ohne AfA.
Spielt das FA da wirklich mit?
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Hallo,

Nachträgliche Anschaffungskosten liegen auch vor, wenn ein Wirtschaftsgut durch Instandhaltung, Umbau usw. dergestalt verändert wird, dass sich eine Erweiterung, eine wesentliche Verbesserung oder eine Änderung des Nutzungszweckes ergibt. (Definition)

Das ist die Krux. Bei dem Austausch eines Netzteiles handelt es sich um Erhaltungsaufwand, das ist unproblematisch, der PC funktioniert nach dem Austausch unverbessert weiter, beim Einbau eines grösseren Arbeits- oder Festplattenspeichers, bzw. von Laufwerken etc. muss man schon von einer Verbesserung sprechen, das wären dann schon wieder nachträgliche Anschaffungskosten und demgemäss abzuschreiben.

Ich will nicht sagen, dass die Abgrenzung da leicht wäre, da gibt es viele Urteile dazu, die Modernisierung und technische Weiterentwicklung ist auch nicht immer ein Abgrenzungskriterium, z.B. hat der BFH den Ersatz einer Ölofenheizung mit Zentralversorgung durch eine Zentralheizung als Erhaltungsaufwand klassifiziert, genauso den Ersatz von einfachen Fenstern durch Fenster mit Doppelverglasung etc. Man könnte auch argumentieren, dass der PC auch mit einem grösseren Arbeitsspeicher noch wie bisher funktioniert, das ist irgendwo auch Ansichtssache.

Manche sprechen sich sogar dafür aus, die PC nur zusammen mit der Peripherie als Wirtschaftsgut anzusehen und berufen sich dabei auf die Definition des Wirtschaftsgut-Begriffes des RFH/BFH, der eine selbständige Nutzbarkeit fordert (kritisch, da andere Urteile selbst Software als immat. Wirtschaftsgut ansehen, bzw. eine externe Festplatte als GWG auffassen, wievielmehr müsste das dann auch auf
einen Monitor oder Drucker zutreffen).

Wenn man dem folgte, dann könnte man sogar einen Monitor- oder Druckerwechsel als Erhaltungsaufwand buchen.
Bearbeitet von joey am 15.01.2008 16:17:10
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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