diesen Monat stehe ich vor folgendem Problem:
Für ein "kleineres" Softwareprojekt musste ich mir MS Visual Studio anschaffen... Das habe ich über die Open License - Variante gemacht, sprich: Volle Updates/Upgrades über zwei Jahre (also Studio 2005+2008 ;-)) und anschließendes (nach den zwei Jahren) Nutzungsrecht mit der letzten Version.
Wie lange soll ich da jetzt die Nutzung veranschlagen? Nur die zwei Jahre? oder eher drei bis fünf? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..
was hattest du denn für Anschaffungskosten für das Visual Office, die Upgrades und die Updates sind für die ersten beiden Jahre im Preis mit drin? Separat abgerechtene Updates-grades sind Erhaltungsaufwand und damit Betriebsausgaben, werden also nicht abgeschrieben.
Nach dieser Verfügung des OFD Chemnitz v. 28.07.2005, DStR 2005, S. 1409 ist Software als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut über 5 Jahre abzuschreiben.
Da macht diese Open-Lizenz-Vereinbarung wohl auch keinen Unterschied. Du solltest daher von 5 Jahren Nutzungsdauer ausgehen, solltes du aber nach 2 Jahren der Ansicht sein, dass du auf einer Version festliegst, die nicht weiterentwickelt wird und dass mittlerweile leistungsfähigere Softwareprodukte auf dem Markt sind, dann kannst du die Software zu ihrem Teilwert bewerten, nach § 6 (1) Nr. 1 S. 2 EStG, dass heisst, du kannst sie dann ausserplanmässig, gegebenfalls in voller Höhe, abschreiben.
Bearbeitet von joey am 27.01.2008 14:29:56
joey schrieb:
was hattest du denn für Anschaffungskosten für das Visual Office, die Upgrades und die Updates sind für die ersten beiden Jahre im Preis mit drin?
Anschaffungskosten liegen knapp über 1000 Euro. Ja, die Updates/Upgrades sind mit drin. Das funktioniert folgendermaßen: innerhalb der ersten beiden Jahren darf man immer die aktuell verfügbare neueste Version des Produkts verwenden. Nach Ablauf der zwei Jahre kann man das Abo verlängern, das wäre dann wohl der Erhaltungsaufwand, oder man darf das Produkt mit der letzten verfügbaren Version weiter verwenden.
Zitat
joey schrieb:
Nach dieser Verfügung des OFD Chemnitz v. 28.07.2005, DStR 2005, S. 1409 ist Software als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut über 5 Jahre abzuschreiben.
So einen Hinweis hatte ich mir gewünscht, danke! Wenn ich nach den zwei Jahren das Produkt nicht mehr weiterverwenden kann... -> Sonderabschreibung.
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